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Datum: 21.04.2020

Oranienburg will denkmalgeschütztes Gebäude in der Sachsenhausener Straße vom Landkreis kaufen

Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Oberhavel und der Stadt Oranienburg

Stadt Oranienburg will das Gebäude sanieren / Neuerliche Nutzung durch die Jüdische Gemeinde angedacht

Die Stadt Oranienburg hat dem Landkreis gegenüber Interesse am Erwerb des Gebäudes in der Sachsenhausener Straße 2 in Oranienburg bekundet. „Der Landkreis Oberhavel begrüßt das Interesse der Stadt Oranienburg, die Liegenschaft mit dem Kauf und der Sanierung einer sinnvollen Nutzung zuführen zu wollen. Oranienburg hat damit die Möglichkeit, die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes mit Fördermitteln des Landes schneller voranzutreiben und so das Ensemble von den drei denkmalgeschützten Gebäuden im Herzen Oranienburgs zu neuem Glanz zu entwickeln“, sagt Landrat Ludger Weskamp.

Die Stadt Oranienburg möchte das Gebäude sanieren und anschließend für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen. „Vorstellbar für uns wäre auch, das Gebäude im Ensemble des alten Forsthauses im Rahmen eines Nutzungsvertrages der Jüdischen Gemeinde zur Verfügung zu stellen“, erklärt Bürgermeister Alexander Laesicke. Das Grundstück befindet sich in der Fördergebietskulisse Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen "Oranienburg-Innenstadt".

Das denkmalgeschützte Gebäude in der Sachsenhausener Straße 2 in Oranienburg (Foto: März 2012).

© Landkreis Oberhavel

Der Landkreis Oberhavel ist Eigentümer des circa 300 Jahre alten, unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes. Das 240 Quadratmeter große Flurstück ist mit einem Gebäude bebaut, das teilweise unterkellert ist. Das Dachgeschoss ist in Teilen ausgebaut.

Im Jahr 2003 hatte der Landkreis Oberhavel ein Erbbaurecht an dem Grundstück an die Jüdische Gemeinde "Wiedergeburt" Landkreis Oberhavel e.V. vergeben. Die Jüdische Gemeinde unterhielt in dem Objekt ihr Gemeindezentrum und hat Anfang 2017 mit der notwendigen Sanierung des Gebäudes begonnen. Durch einen massiven Befall des Gebäudes mit Holzschädlingen wurden Mehraufwendungen erforderlich, die in der Sanierungsplanung der Jüdischen Gemeinde nicht enthalten waren.

Da die Jüdische Gemeinde das Bauvorhaben nicht mehr finanzieren konnte, wurde der Erbbaurechtsvertrag im Einvernehmen beider Vertragspartner aufgehoben. Anschließend ging der Besitz an dem Erbbaugrundstück zum 21.06.2018 an den Landkreis Oberhavel mit Zahlung in Höhe von 28.000 Euro an die Jüdische Gemeinde über.

Aufgrund seines baulichen Zustandes wurde das Gebäude provisorisch mit einem Baustellenzaun gesichert und Vorbereitungen für die Fortsetzung der Sanierungsmaßnahmen an dem Gebäude, vor allem für die Gebäudehülle, die Dacheindeckung und die Heizungsanlage, getroffen.

„Der Landkreis Oberhavel hat ein großes Interesse daran, dass das mehr als 300 Jahre alte, stadtprägende Gebäude in der Sachsenhausener Straße erhalten bleibt“, bekräftigt Ludger Weskamp.

Der Landkreis Oberhavel und die Stadt Oranienburg werden zeitnah über das Grundstücksgeschäft in Verhandlungen treten. Sowohl der Kreisausschuss des Landkreises Oberhavel als auch der Hauptausschuss der Stadt Oranienburg haben dafür bereits ihr positives Votum erteilt. Ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oranienburg steht wegen der verschobenen Sitzung noch aus.  „Je nachdem, welche Nutzung die Stadt für das Gebäude vorsieht, werden wir im Rahmen der Vertragsverhandlungen auch über eine Beteiligung des Landkreises an der erforderlichen Herrichtung ins Gespräch kommen“, sagt der Landrat.