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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Wenn Sie gewerblich Personen befördern wollen, zum Beispiel mit einem Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder einem PKW im Linienverkehr oder Ausflugsverkehr, dann benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, auch P-Schein (Personenbeförderungsschein) genannt.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird in der Regel für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 21 Jahre, bei Krankenkraftwagen 19 Jahre
  • Führerschein der Klasse B mindestens 2 Jahre, bei Krankenkraftwagen 1 Jahr

Wo und wie stelle ich den Antrag?

Der Antrag ist persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Bitte legen Sie dazu folgende Unterlagen vor:
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Kartenführerschein der Europäischen Union (alte Führerscheine sind vorher umzutauschen)

  • Aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bei der zuständigen Meldebehörde des Wohnortes zu beantragen)

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 1 Jahr, von einer Ärztin oder einem Arzt der Wahl durchzuführen)

  • Bescheinigung oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt durchzuführen, ist 2 Jahre gültig)

  • Bescheinigung über die Untersuchung der Leistungs- und Reaktionsfähigkeit nach Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 1 Jahr, erhältlich beim Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder Gutachter einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, zum Beispiel DEKRA, TÜV)

  • Bei Taxen: Nachweis über eine bestandene Ortskenntnissprüfung für den Landkreis Oberhavel (wird durch die Fahrerlaubnisbehörde durchgeführt)

  • Bei Krankenkraftwagen: Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in "Erster Hilfe"

Bitte beachten Sie:
Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist die Bescheinigung über die Untersuchung der Leistungs- und Reaktionsfähigkeit ab Vollendenung des 60. Lebensjahres vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung fallen folgende Gebühren an:

Ersterteilung: 43,90 Euro
Verlängerung: 38,00 Euro