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Vorbeugender Brandschutz

Die Brandschutzdienststelle des Landkreises Oberhavel ist dem Fachdienst Technische Bauaufsicht des Landratsamtes zugeordnet und nimmt die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes auf der Grundlage des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes für den gesamten Landkreis Oberhavel wahr.

Dazu zählen:

Brandverhütungsschauen

Die Brandverhütungsschau ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes und dient dazu, bei Gebäuden mit besonderem Gefahrenpotential zu prüfen, ob für den Fall eines Brandes oder einer anderen Gefahr alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen werden können (zum Beispiel Zugänglichkeit von Rettungswegen, Alarmierungseinrichtungen und Löschvorrichtungen). Die baulichen Anlagen, die der Brandverhütungsschau unterliegen, sind in der Brandverhütungsschauverordnung festgelegt.

Insbesondere handelt es sich um bauliche Anlagen,

  • die eine erhöhte Brand- oder Explosionsgefährdung aufweisen
  • in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Zahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet wären.

Bei der Brandverhütungsschau sind die Organisation der Maßnahmen zur Gewährleistung des vorbeugenden Brandschutzes und alle notwendigen Maßnahmen, die für den abwehrenden Brandschutz zur schnellen und sicheren Evakuierung und Brandbekämpfung erforderlich sind, in diesen Anlagen, Objekten oder Einrichtungen zu überprüfen. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist festzustellen, ob eine Werkfeuerwehr erforderlich ist. Nach Feststellung der Notwendigkeit haben sie die oberste Aufsichtsbehörde diesbezüglich zu informieren.

Die Brandverhütungsschau in Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung sollte mit der zuständigen Immissionsschutzbehörde (Landesumweltamt) abgestimmt werden, um die Effektivität der Überwachungssysteme nach § 16 der Störfall-Verordnung zu gewährleisten.

Beteiligungen in bauaufsichtlichen Verfahren

Die Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle werden in ausgewählten bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren beteiligt:
  • Brandschutztechnische Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
  • Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange
  • Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden (LfU)
  • Prüfung von Brandschutznachweisen im Beteiligungsverfahren durch den Prüfingenieur für Brandschutz

Abstimmung von Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen nach DIN VDE 0833 und DIN 14675 müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen (Ziffer 5.1 DIN 14675):

  • Entdeckung von Bränden in der Entstehungsphase
  • eindeutige Lokalisierung des Gefahrenbereichs
  • schnelle Alarmierung der Feuerwehr und weiterer hilfeleistender Stellen
  • automatische Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen
  • schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen

Die Einbeziehung der Brandschutzdienststelle in die Planung von Brandmeldeanlagen soll sicherstellen, dass die Belange des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes im Gesamtkonzept angemessen berücksichtigt werden.

Abstimmung von Feuerwehrplänen

Feuerwehrpläne sind für die Einsatzkräfte der Feuerwehren unter anderem zur Einsatzvorbereitung, zur Orientierung an den Einsatzstellen und zur schnellen Rettung von Betroffenen ein wertvolles Hilfsmittel. Sie müssen Angaben zu den Besonderheiten und Risiken auf dem Betriebsgelände und in den Betriebsgebäuden enthalten. Die DIN 14095 enthält dazu die notwendigen Hinweise. 

In der Regel werden Feuerwehrpläne auf der Grundlage von Sonderbauvorschriften zum Beispiel für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungseinrichtungen und Industriebauten gefordert.

Abstimmung von Brandschutzordnungen

Die Brandschutzordnung wird in der DIN 14096 wie folgt definiert:

Eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.

In vielen Sonderbauvorschriften wird die Erstellung von Brandschutzordnungen verlangt, die im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle aufzustellen sind.  Im Vordergrund steht neben der Brandverhütung die Optimierung der betrieblichen Regeln, die im Falle eines Schadensereignisses zu dessen Begrenzung beitragen und die eine schnelle Räumung der betroffenen Bereiche sicherstellen und somit einen wesentlichen Einfluss auf die Effektivität des Einsatzes der Feuerwehr haben.

Verwaltung der einheitlichen Feuerwehrschließung des Landkreises Oberhavel

Der Einsatz von Brandmeldeanlagen erfordert gleichzeitig den ungehinderten Zugang der Einsatzkräfte zur Informationsstelle der Feuerwehr. Dazu muss der Eigentümer an der Zufahrt ein Schlüsseldepot zur Hinterlegung des benötigten Objektschlüssels installieren. Die in das Schlüsseldepot einzubauenden Schlösser sind als Bestandteil der Feuerwehrschließung nur durch die Feuerwehr zu öffnen.

Eine weitere Möglichkeit wäre der direkte Einbau eines Profilzylinders in ein Zugangstor, um auf Wunsch des Eigentümers den gewaltfreien Zugang zu seinem Betriebsgelände für die Einsatzkräfte der Feuerwehr zu ermöglichen.

Beratung zur Löschwasserversorgung

Die Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle führen Beratungen zur Löschwasserversorgung durch, insbesondere für:

  • Löschwasserteiche nach DIN 14210
  • Löschwasserbrunnen nach DIN 14220
  • Unterirdische Löschwasserbehälter nach DIN 14230