Lebensmittelüberwachung
Lebensmittel werden von uns amtlich überwacht, um die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht zu gefährden und sie vor Täuschung oder Irreführung zu schützen. Neben Lebensmitteln werden auch Kosmetika, Bedarfsgegenstände wie Reinigungsmittel oder Textilien oder Tabakerzeugnisse von ihrer Produktion bis zum Verkauf kontrolliert. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf:
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Hygiene
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Verbrauchertäuschung
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Kennzeichnung (Zusatzstoff-Deklaration)
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Werbeaussagen
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Rückständen, Schadstoffen, Umweltkontaminanten, Bestrahlung, Gentechnik
Zu den weiteren Aufgaben der Lebensmittelüberwachung zählen:
- Beratung und Hilfestellung für Gewerbetreibende
- Stellungnahmen zu Bauvorhaben
- Zulassung von Betrieben
Bitte beachten Sie:
Lebensmittel- Kosmetik-, Tabak- und Bedarfsgegenständeunternehmen müssen sich, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen, beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt registrieren lassen. Informieren Sie sich zu Registrierung und Pflichten von Lebensmittelunternehmern.
Ablauf der Kontrollen
- Landwirtschaftliche Primärproduktion
- Fleischereien
- Bäckereien
- Groß- und Einzelhandelsgeschäfte
- Vertriebs- und Transportunternehmen
- Großküchen
- Cateringfirmen
- Partyservice
- Gaststätten
- Imbisse
- Kantinen und Schulküchen
Proben werden vorrangig bei den herstellenden beziehungsweise erzeugenden Unternehmen entnommen. Diese werden untersucht auf:
- Mikrobiologische Anforderungen
- Gehalt an Rückständen oder Kontaminanten
- Zusammensetzung
- Kennzeichnung oder Aufmachung
- Vorhandensein gentechnisch veränderter Bestandteile oder Zutaten aus gentechnisch veränderten Organismen
Sind die Unternehmen, die die Waren herstellen oder einführen, in Deutschland ansässig, werden die Erzeugnisse auf den nachfolgenden Handelsstufen nur noch auf Mängel beim Transport, bei der Lagerung, der Verarbeitung oder des weiteren Inverkehrbringens überprüft.
Die Anzahl der jährlichen Proben ist abhängig von der Einwohnerzahl und der Produktart. Je 1.000 Einwohner sind dies:
- Bei Lebensmitteln: 5 Proben
- Bei Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen: 0,5 Proben
Handelsklassenüberwachung, Qualitätskontrolle
Bestimmte Lebensmittel unterliegen den Bestimmungen des Handelsklassenrechts. So müssen verpackte Erzeugnisse im Einzelhandel die zur Kennzeichnung vorgeschriebenen Angaben deutlich sichtbar auf der Verpackung besitzen. Die nicht vor verpackte Ware muss am Ort des Verkaufs mit einem Schild kenntlich gemacht sein, das die vorgeschriebenen Angaben über Art, Ursprung und gegebenenfalls Handelsklasse und Sorte enthält. Bei Eiern sind die Güte- und Größenklasse sowie ein Verbraucherhinweis zur Kühlung deutlich sichtbar anzugeben. Die Lebensmittelkontolleurinnen und -kontrolleure des Landkreises überwachen diese gesetzlichen Handelsklassenbestimmungen und Qualitätsnormen beim Obst- und Gemüse-, Eier-, Fischverkauf.
Für Kontrollen im Großhandel ist das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zuständig. Die Einhaltung von Vermarktungsnormen von verschiedenen landwirtschaftlichen Produkten, die in Deutschland und der EU ein- oder ausgeführt werden, obliegt der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Verbraucherbeschwerden
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Angaben zu Ihrer Person (auch anonym möglich)
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Datum und Uhrzeit des Inverkehrbringens oder des Betriebs
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Sachverhalt
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Beschreibung der Mängel
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Art und Verkehrsbezeichnung des Lebensmittel
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Kennzeichnung (wie Mindesthaltbarkeitsdatum, Losnummer)
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Herstellendes oder importierendes Unternehmen
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Darbietung der Ware in der Verkaufsstätte
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Gesundheitliche Beschwerden
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Anzahl der erkrankten Personen