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Grundwassernutzungsverbote

Durch die Industrie- und Gewerbenutzungen des vergangenen Jahrhunderts wurde im Rahmen von Direkt- und Indirektableitungen von Abwässern, Handhabungsverlusten bei dem Umgang mit Rohstoffen und Produkten, Havarien sowie Vergrabungen von Reststoffen und Abfällen das Grundwasser an einigen Standorten verunreinigt. In einzelnen Fällen ist das Grundwasser großflächig und nachhaltig mit verschiedenen Schadstoffen belastet. Kann eine solche Grundwasserbelastung nicht mit verhältnismäßigem Aufwand saniert werden, so muss durch Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sichergestellt werden, dass es zu keiner Verschlechterung im Grundwasser und zu keiner Gesundheitsgefährdung potentieller Grundwassernutzer kommt.

Diesbezüglich wurde eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Benutzung des Grundwassers in Teilbereichen der Gemarkungen Velten, Falkenhagener Forst und Marwitz aufgrund eines großflächigen Grundwasserschadens erlassen.

Die Allgemeinverfügung inklusive der ausführlichen Begründung und der dazugehörgigen Anlagen finden Sie unter Dokumente.