Kreisstraßen
Änderung zu Gebühren für die Sondernutzung von Kreisstraßen
Für die Nutzung von Kreisstraßen, die über den üblichen Straßenverkehr (Gemeingebrauch) hinausgeht, ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Dies gilt für Handlungen, welche die Straße über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch nehmen, wie etwa für Zufahrten, Bauarbeiten oder Veranstaltungen.
Ab dem 01.07.2026 erhebt der Landkreis Oberhavel, Fachdienst Baudienstleistungen, für derartige Anträge zur Nutzung von Kreisstraßen Verwaltungsgebühren nach der Verordnung über die Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen der Straßenbaubehörden (StrVwGebO).
Die neuen Gebührensätze gelten für alle Anträge, die ab dem 01.07.2026 beim Landkreis Oberhavel eingehen. Maßgeblich ist der Tag des Antragseinganges.
Die Übersicht der Gebührensätze finden Sie hier: Gebührenübersicht
Der Landkreis Oberhavel verantwortet und bewirtschaftet derzeit 22 Kreisstraßen über eine Gesamtlänge von aktuell 168,8 Straßenkilometer. Hinzu kommen straßenbegleitende 16,7 Kilometer Radwege, für deren ordnungsgemäßen Zustand der Landkreis Oberhavel verantwortlich ist. Zusätzlich stehen circa 13.000 Straßenbäume in der Verantwortung des Landkreises Oberhavel, deren Zustand zusammen mit einem ausgebildeten Experten regelmäßig überwacht wird.
Auf der Karte der Kreisstraßen Oberhavel können Sie die geografische Lage des Straßennetzes erkennen.
Die dauerhafte Instandhaltung und Instandsetzung der Kreisstraßen ist ein prioritäres Ziel des Landkreises Oberhavel. Die erforderlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen werden überwiegend vom landkreiseigenen Tochterunternehmen Gesellschaft für Anlagenbetreuung GmbH durchgeführt. Zur Festlegung der notwendigen Arbeiten führen die Streckenwarte des Landkreises Oberhavel wöchentliche Kontrollen der Kreisstraßen durch.
Der Landkreis Oberhavel bearbeitet als Straßenbaulastträger ebenfalls sämtliche Anträge auf Aufgrabungen, zur Sondernutzung der Straße oder zur Anlage von Zufahrten außerhalb geschlossener Ortschaften.
Kreisstraßen sind an den Stationszeichen, welche regulär in einem Abstand von 200 Metern aufgestellt sind, erkennbar. Die darauf abgebildeten Buchstaben und Ziffern geben Informationen über die konkrete Zuordnung. So sind Kreisstraßen mit dem Buchstaben "K" gekennzeichnet. Die im Weiteren auf den Stationszeichen sichtbare Zuordnungszahl steht für den jeweiligen Landkreis – für Oberhavel ist das die Zahl 65.
Die beiden hinteren Ziffern stehen für die einzelnen Straßen in nummerischer Folge. Die Reihenfolge der Beschilderung beginnt in Deutschland immer am östlichsten Punkt der jeweiligen Straße.