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Heilpraktiker und Heilpraktikerin

Wer nach dem Heilpraktikergesetz die Heilkunde ausüben möchte, ohne als Arzt im Besitz einer Approbation zu sein, benötigt dafür eine Erlaubnis.
Die Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung erfolgt im für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt. Die Durchführung der Prüfungen organisiert die Landeshauptstadt Potsdam. Dort werden auch in Präsenz die Prüfungen abgelegt.
Ein Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz kann für folgende Fachgebiete gestellt werden:

  • Allgemeine Heilpraktikererlaubnis
  • Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie


Vorraussetzungen

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • deutsch fließend in Wort und Schrift
  • Schulabschluss, mindestens 8. Klasse
  • keine körperlichen oder geistigen Leiden und keine Sucht

Zur Anmeldung erforderliche Unterlagen

  • Antrag zur Heilpraktikererlaubnis
  • tabellarischer Lebenslauf mit beruflichem Werdegang, Datum und Unterschrift
  • ärztliche Bescheinigung vom Hausarzt ebenfalls nicht älter als einen Monat, in der versichert wird, dass keine körperlichen oder geistigen Leiden sowie keine Sucht vorliegen, die die erforderliche Eignung als Heilpraktiker/Heilpraktikerin beeinträchtigen
  • amtlich beglaubigter Nachweis (Notar oder Einwohnermeldeamt) über den Schulabschluss (mindestens 8. Klasse)
  • Kopie des Personalausweises, Vor- und Rückseite auf einem Blatt, mit Datum und Unterschrift
  • amtliches Führungszeugnis nicht älter als einen Monat, das an folgende Anschrift mit dem Betreff „Heilpraktiker/Heilpraktikerin“ zu senden ist:

Landkreis Oberhavel, Fachbereich Gesundheit, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg

Ein Führungszeugnis können sie in der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder auf der Internetseite des Bundesinstituts für Justiz (BfJ) online beantragen.

Anmeldezeitraum und Prüfungstermine

Der schriftliche Teil der Prüfung wird einheitlich im Land Brandenburg wie folgt durchgeführt:

  • am dritten Mittwoch im März – Anmeldezeitraum vom 1. bis 31. Dezember des Vorjahres
  • am zweiten Mittwoch im Oktober – Anmeldezeitraum vom 1. bis 31. Juli des laufenden Jahres

Gebühren

Alle Informationen zum Einzahlungszeitraum und der Höhe der zu entrichtenden Gebühren erhalten Sie auf der Seite des Gesundheitsamtes der Stadt Potsdam. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsgebühr innerhalb des Anmeldezeitraums bei der Stadtkasse der Landeshauptstadt Potsdam zu entrichten ist.

Nach Ablegen der Prüfung werden durch den Landkreis Oberhavel Gebühren nach der gültigen Gebührenordnung erhoben:

  • bei Bestehen der Heilpraktikerprüfung für die Erlaubniserteilung 106,00 Euro
  • bei Rücknahme oder Ablehnung ihres Antrags zur Erlaubniserteilung 53,00 Euro