Bauvorhaben
Bauplanungsrecht
Genehmigungsfreie Vorhaben
Bauanzeige
Baugenehmigung
Sind die Voraussetzungen zur Nutzung eines Anzeigeverfahrens nicht in sämtlichen Punkten erfüllt, so ist für Ihr Vorhaben ein Baugenehmigungsverfahren nach § 63 oder § 64 BbgBO erforderlich.
Sie müssen daher einen Antrag auf Baugenehmigung stellen.
Dieser Antrag ist frühzeitig vor dem geplanten Baubeginn unter Beilegung aller erforderlichen Bauvorlagen beim Fachbereich Bauordnung und Kataster des Landkreises Oberhavel einzureichen.
Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen
Soll die genehmigte Nutzung einer baulichen Anlage verändert oder ergänzt werden und werden dadurch andere oder weitergehendere Anforderungen seitens des öffentlichen Baurechts gestellt, bedarf die Nutzungsänderung einer Baugenehmigung.
Hinweis zur Baufeldfreimachung
Sofern für die Baufeldfreimachung Gehölzentnahmen (Baumfällungen und/oder Entfernungen von Gebüschen und Hecken) erforderlich sind, dürfen diese selbst bei Vorlage einer Genehmigungsentscheidung nur außerhalb der Vegetationszeit vorgenommen werden. Bei konkreten Nachfragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Kontaktpersonen der unteren Naturschutzbehörde.
Voranfrage
Während der Erarbeitung der Bauvorlagen ergeben sich hin und wieder Fragen zur Genehmigungsfähigkeit einzelner Sachverhalte. Um dies abzuklären, können Sie eine schriftliche Voranfrage stellen.
Fliegende Bauten
Planen Sie die Aufstellung eines Schaustellergeschäfts oder eines Zeltes, einer Bühne oder ähnliches für einen zeitlich begrenzten Zeitraum (bis zu 3 Monaten), so handelt es sich hierbei um die Errichtung von sogenannten “Fliegenden Bauten“, die zwar keiner Baugenehmigung, aber einer Ausführungsgenehmigung bedürfen.
Bautechnische Nachweise
Für die meisten Bauvorhaben ist die Anfertigung bautechnischer Nachweise erforderlich. Diese unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Prüfpflicht und sind dann Bestandteil der Bauvorlagen.
Anforderungen an die elektronischen Bauvorlagen
Die vollständigen Anforderungen an die elektronischen Bauvorlagen finden Sie hier.
Elektronischer Zugang für Bauanträge und Bauanzeigen
Ein elektronischer Zugang für die Einreichung von Bauanträgen und Bauanzeigen ist derzeit noch nicht eröffnet.
Bauanträge und Bauanzeigen sind daher gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über Vorlagen und Nachweise in bauaufsichtlichen Verfahren im Land Brandenburg (Brandenburgische Bauvorlagenverordnung - BbgBauVorlV) schriftlich einzureichen.
Aktuell werden die letzten organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen, um voraussichtlich ab dem 01.10.2026 einen elektronischen Zugang für die Einreichung von Bauanträgen und Bauanzeigen zu ermöglichen.
Es ist beabsichtigt, den elektronischen Zugang ausschließlich über das Webportal »Virtuelles Bauamt Brandenburg« zu eröffnen. Die elektronische Einreichung von Bauanträgen und Bauanzeigen wird dann nur über dieses Portal möglich sein. Für andere elektronische Übermittlungswege, insbesondere per E-Mail, über Kontaktformulare auf der Website "www.oberhavel.de" oder über das besondere Behördenpostfach (beBPo), wird der Zugang nicht eröffnet.