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Endlagersuche Deutschland -
Suche nach einem Ort für die Endlagerung von Atommüll

Endlager Konrad in Salzgitter (Niedersachsen).

© Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH

Bis zum Jahr 2031 soll innerhalb Deutschlands der Standort für ein Endlager für den Verbleib hochradioaktiver Abfälle aus Deutschland gefunden werden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren bietet. Das Standortauswahlgesetzes des Bundes (StandAG) aus dem Jahre 2017 regelt, wie bundesweit ein geeigneter Standort zu suchen ist und welche Kriterien heranzuziehen sind. Das Verfahren soll hierbei ergebnisoffen, wissenschaftsbasiert und transparente geführt werden.

Die Suche nach einem Endlager ist Aufgabe des Bundes. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat hierbei den Auftrag, bis 2031 einen geeigneten Standort zu finden. Über den Standort entscheidet am Ende des Verfahrens der Bundestag.

Als sogenannte Wirtsgesteine für den sicheren Einschluss hochradioaktiver Abfälle kommen nach dem StandAG Salz-, Ton- und Granitvorkommen in Betracht.


Wie läuft das Suchverfahren ab?

Das Verfahren findet in mehreren Phasen statt:

Phase I: Auswahl möglicher Standortregionen

  • Schritt 1: Ausschluss von Gebieten (Regionen) über definierte Ausschlusskriterien Ausschlusskriterien im StandAG und Mindestanforderungen müssen erfüllt sein
  • Schritt 2: Abwägung unter den verbleibenden Regionen über geologische Abwägungskriterien, Veröffentlichung des Ergebnisses „Zwischenbericht Teilgebiete“
  • Schritt 3: Einengung auf planungsrechtlich vertretbare Teilgebiete (Teil-Regionen)

Nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete werden vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die in Frage kommenden Teilgebiete durch die BGE erarbeitet. Auf Basis dieser Ergebnisse und der Ergebnisse einer erneuten Anwendung der  geowissenschaftlichen Abwägungskriterien sowie der erstmaligen Anwendung planungswissenschaftlicher Abwägungskriterien macht die BGE Vorschläge, welche Standortregionen übertägig erkundet werden sollen. Über die Auswahl der Standortregionen entscheidet der Deutsche Bundestag und der Bundesrat.

Phase II: Übertägige Erkundung

Phase III: Untertägige Erkundung

Endlagersuche: Standortwahl Phasen.

© Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH

Quelle: BGE

Auf dieser Seite wird fortlaufend über den weiteren Prozess informiert, da die Region aufgrund der geologischen Bedingungen möglicherweise für eine Endlagerung in Betracht kommen könnte.

Teilgebiete für Endlagersuche wurden ermittelt

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlichte am 28.09.2020 mit dem Zwischenbericht Teilgebiete diejenigen Gebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere und dauerhafte Endlagerung hochradioaktiver Abfallstoffe erwarten lassen. Insgesamt wurden bundesweit 90 Teilgebiete ermittelt, die insgesamt rund 54 Prozent des gesamten Bundesgebietes umfassen.

Ein Teil des Landkreises Oberhavel liegt in einem solchen Teilgebiet.

Link zum Dokument: “Zwischenbericht Teilgebiete“. Hier ist ebenso eine interaktive Karte verfügbar.

Was bedeutet das für unsere Region?

Das bedeutet, dass es in der Region Gesteinsformationen gibt, die prinzipiell für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle als geeignet erscheinen. So wie in vielen anderen Regionen deutschlandweit auch. Teilgebiet zu sein bedeutet nicht, Endlagerstandort zu werden. Die Untersuchungen befinden sich am Anfang eines Verfahrens, das durch einen sukzessiven Einengungsprozess den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für sehr lange Zeiträume identifizieren soll. Der Findungsprozess soll bis 2031 abgeschlossen werden.

Insgesamt weist die BGE 90 Teilgebiete aus, die rund 54 Prozent der Fläche Deutschlands ausmachen. Dabei fällt die räumliche Dimension der jeweiligen Teilgebiete den geologischen Voraussetzungen entsprechend zum jetzigen Zeitpunkt sehr unterschiedlich aus. Es gibt Teilgebiete, die sich sogar über mehrere Bundesländer erstrecken, andere sind klein und lassen sich wenigen Orten zuordnen.

Dem Zwischenbericht der BGE liegen ausschließlich geologische Kriterien zugrunde. Raumplanerische Aspekte wie der Abstand zu Wohnbebauung oder die Nähe zu Schutzgebieten kommen erst in späteren Phasen zum Tragen.

Welche Gebiete von Oberhavel liegen in Teilgebietsregionen?

Gebiete des Landkreises Oberhavel liegen in drei Teilgebieten laut dem Zwischenbericht Teilgebiete. Als Wirtsgestein sind Tonvorkommen geologisch ermittelt worden.

Hier finden Sie einen Auszug aus dem Zwischenbericht:

Siehe auch: Karte des Landkreises Oberhavel mit allen drei Teilgebieten.

Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Endlagersuche

Die Suche nach einem Endlager zur Lagerung radioaktiver Abfälle ist Aufgabe des Bundes.

Mit der Veröffentlichung des Zwischenberichtes Teilgebiete durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) sah das Standortauswahlgesetz vor, sogenannte Fachkonferenzen durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) einzuberufen. Diese richteten sich an die breite Öffentlichkeit, wie Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der Gebietskörperschaften der ermittelten Teilgebiete, Vertreter gesellschaftlicher Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Im Rahmen der Fachkonferenzen, wofür nach dem Standortauswahlgesetz drei Termine vorgesehen waren, sollte der vorgelegte Zwischenbericht Teilgebiete erläutert und erörtert werden. Alle Interessierten konnten zum Zwischenbericht Fragen, Hinweise, Anregungen sowie Kritik einbringen. 

Fachkonferenz Teilgebiete

Im Oktober 2020 fand die Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz Teilgebiete statt, da die Fachkonferenz Teilgebiete ein sich selbst organisierendes eigenverantwortlich arbeitendes Beteiligungsgremium darstellte. Es gab 2021 insgesamt drei öffentliche Beratungstermine der Fachkonferenz Teilgebiete. Genauere Informationen und einen Rückblick sowie die Ergebnisse der Fachkonferenz wurden auf der Webseite www.endlagersuche-infoplattform.de veröffentlicht. Mit der Übergabe des Beratungsergebnisses der Fachkonferenz Teilgebiete (den Abschlussbericht finden Sie hier: Bericht der Fachkonferenz Teilgebiete) an die Bundesgesellschaft für Endlagerung am 07.09.2021 wurde die Beteiligungsform Fachkonferenz Teilgebiete beendet. 

Die für die zweite Phase der weiteren Erkundung durch den Bundestag aus den Teilgebieten ausgewählten Standortregionen für die übertägig standortbezogenen Erkundungen findet im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Regionalkonferenzen statt. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beruft die jeweiligen Regionalkonferenzen. Sie bestehen aus Bürgerinnen und Bürgern sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften (zum Beispiel Gemeinden) und Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlicher Gruppen (zum Beispiel Umweltverbände). Die Regionalkonferenzen sollen das Standortauswahlverfahren begleiten und Gelegenheiten zur Stellungnahme geben und die Öffentlichkeit informieren.
Mit dem Ausscheiden einer Region aus dem Auswahlverfahren löst sich die dazugehörige Regionalkonferenz auf.

Weiteres Vorgehen

Für die Beteiligung bis zum Start der Regionalkonferenzen sieht das "Gemeinsame Beteiligungskonzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung in Phase 1, Schritt 2 des Standortauswahlverfahrens" vom 03.11.2021 zwei Säulen vor, das Fachforum Teilgebiete und die Beratungs- und Planungsgruppe.

Die Beratungs- und Planungsgruppe, bestehend aus Vertreter: innen der Kommunen, gesellschaftlicher Organisationen, Wissenschaft, der jungen Generation und Bürger: innen sowie Vertreter: innen der beteiligten Institutionen wie BGE mbH, BASE und dem nationalen Begleitgremium (NBG) wird das Fachforum Teilgebiete vorbereiten und die Arbeit der BGE mbH engmaschig und kontinuierlich begleiten (weitere Informationen zur Beratungs- und Planungsgruppe inklusive dessen Zusammensetzung und Aufgaben finden sie auf der Infoplattform Endlagersuche).

Durch das BASE wurde die Plattform "Forum Endlagersuche" geschaffen. Diese Community-Plattform bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich zum Thema Endlagersuche in Deutschland auszutauschen, zu diskutieren und zu vernetzen. Die Registrierung ist kostenfrei und unter folgendem Link: Forum Endlagersuche möglich. Neben ausgewählten Terminankündigen und einer Auswahl wichtiger Links zum Thema bietet die Plattform vor allem die Gelegenheit in einem Chat zu kommunizieren. Im ersten Forum Endlagersuche (Mai 2022), stand die Frage im Fokus, wie die weitere Eingrenzung der Teilgebiete methodisch funktioniert. Das 2. Forum Endlagersuche knüpft daran an. Thematisiert werden neben der Methodik auch Fragen, welche Schritte in der Beteiligung und aufsichtlichen Prüfung nach dem Vorschlag der Standortregionen folgen. Das 2. Forum Endlagersuche soll am 17.11 und 18.11.2023 in der Deutschen Akademie der Naturforscher e.V. in Halle (Saale) und auch wieder online stattfinden. Weitere Informationen finden Sie auf der oben genannten Informationsplattform.

Das neu eingerichtete Planungsteam Forum Endlagersuche bietet der breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über den Stand der Arbeiten der BGE auszutauschen und aktiv zu beteiligen.

Die Standortauswahl für ein Endlager wird länger dauern als bis zum Jahr 2031. Mit einem Infobrief teilte das BASE im Dezember 2022 mit, dass von der BGE mbH eine Zeitspanne von 2046 bis 2068 für das gesamte Verfahren bis zum Ende der Phase III genannt wurde. Der Vorschlag für die näher zu untersuchenden Standortregionen soll demnach erst im Jahr 2027 vorliegen. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums prüft das BASE derzeit den Bericht der BGE mbH auch auf die Frage, ob die für die Öffentlichkeitsbeteiligung und inhaltliche Prüfung angesetzten Zeiten ausreichend sind. Weitere diesbezügliche Informationen finden Sie hier: BASE .