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Wahlen

Wichtige Informationen für Briefwählerinnen und Briefwähler 


Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis zum Wahltag, 18.00 Uhr, bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingegangen ist. Der Wahlbrief sollte daher rechtzeitig auf den Postweg gegeben werden, und zwar möglichst nicht später als Donnerstagmittag vor der Wahl, bei entfernt liegenden Orten noch früher. Bei der Übersendung aus dem Ausland kann der Versand mit Luftpost erforderlich sein.

Beabsichtigen Sie den Wahlbrief persönlich in den Briefkasten einer kommunalen Verwaltung (Rathaus, Kreisverwaltung etc.) einzuwerfen, so sollte es bei der Verwaltungsbehörde erfolgen, die auf dem Wahlbrief als Empfänger steht. Unter Umständen gehen weitergeleitete, nicht empfängergerechte Wahlbriefe an die zuständige Verwaltungsbehörde nicht mehr rechtzeitig (bis zum Wahltag 18.00 Uhr) ein. Verspätet eingegangene Wahlbriefe sind zurückzuweisen und diese Stimme(n) werden bei Wahl nicht gewertet. Bei der genannten Verfahrensweise tragen die Briefwählerinnen und Briefwähler dieses mögliche Risiko auf eigene Verantwortung.


Wahl des Kreistages des Landkreises Oberhavel am 09.06.2024


I. Allgemeines

⯈ Die Wahl des Kreistages des Landkreises Oberhavel findet am 09.06.2024 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr statt.
⯈ Der Kreistag hat mit Beschluss vom 13.09.2023 das Wahlgebiet in vier Wahlkreise eingeteilt:

Wahlkreis 1 (Fürstenberg/Havel, Kremmen, Liebenwalde, Zehdenick, Löwenberger Land und Amt Gransee und Gemeinden)
Wahlkreis 2 (Hennigsdorf, Velten und Oberkrämer)
Wahlkreis 3 (Oranienburg und Leegebruch)
Wahlkreis 4 (Hohen Neuendorf, Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn und Mühlenbecker Land)

II. Wahlbekanntachung des Kreiswahlleiters für Bewerberinnen und Bewerber/ Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen (vom 27.10.2023).

III. Hinweise für Kandidatinnen und Kandidaten

⯈ Gemäß § 29 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) können Vereinigungen, die sich an der Wahl zum 7. Landtag Brandenburg oder 20. Deutschen Bundestag im Land Brandenburg nicht mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt haben, als Partei Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 nur einreichen, wenn der Landeswahlausschuss ihre Wahlvorschlagsberechtigung als Partei festgestellt hat. Zu diesem Zweck müssen diese Vereinigungen spätestens am 20.03.2024 bis 18.00 Uhr dem Landeswahlleiter, Henning-von-Tresckow-Straße 9-13, 14467 Potsdam, ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben (§ 29 Absatz 1 BbgKWahlG). Der Landeswahlleiter hat im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der landesweiten Kommunalwahlen am 09.06.2024 die Bekanntmachung hierüber im Amtsblatt Brandenburg veröffentlicht.

⯈ Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat in einem Rundschreiben vom 26.09.2023 in Vorbereitung der Kommunalwahlen 2024 Hinweise zur Kandidatenaufstellung für die Kommunalwahlen gegeben. Das Rundschreiben ist unter diesem Link zu finden. Unter dem vorgenannten Link erhalten Sie einen Überblick über die jeweils – nach den Vorgaben der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung – erforderlichen Unterlagen für die Einreichung eines Wahlvorschlages zur Wahl des Kreistages des Landkreises Oberhavel am 09.06.2024. Die entsprechenden Formulare können Sie dort unter “Anlagen aus der Kommunalwahlverordnung“ downloaden. Alternativ bietet sich die Nutzung des "Formularservers" an. 

Wahl der Abgeordneten des Europäische Parlaments für die Bundesrepublik Deutschland am 09.06.2024


⯈ Die Wahl der Abgeordneten des Europäische Parlaments für die Bundesrepublik Deutschland findet am 09.06.2024 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr statt.
⯈ Hier finden Sie die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland.


Wahl zum 8. Landtag Brandenburg am 22.09.2024


I. Allgemeines

⯈ Für die Wahl zum 8. Landtag Brandenburg am 22.09.2024 sind dem Landkreis Oberhavel zusätzlich drei Kommunen des Landkreises Uckermark (Lychen, Templin und Boitzenburger Land) zugeordnet.
⯈ Die 4 Wahlkreise sind wie folgt eingeteilt:

Wahlkreis 7 (Hennigsdorf, Kremmen, Löwenberger Land, Oberkrämer und Velten)
Wahlkreis 8 (Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Hohen Neuendorf und Mühlenbecker Land)
Wahlkreis 9 (Oranienburg, Liebenwalde und Leegebruch)
Wahlkreis 10 (Boitzenburger Land, Fürstenberg/Havel, Amt Gransee und Gemeinden, Lychen, Templin und Zehdenick).

II. Wahlbekanntachung des Landeswahlleiters für Bewerberinnen und Bewerber/ Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen (vom 09.10.2023).

Landratswahl 2021/2022

Alexander Tönnies zum neuen Landrat Oberhavels ernannt

Erster Arbeitstag bereits am 28.04.2022 

In einer feierlichen Sondersitzung des Kreistags Oberhavel im Oranienburger Kreistagssaal hat Alexander Tönnies am Mittwoch, dem 27.04.2022, seinen Amtseid als Landrat des Landkreises Oberhavel abgelegt. Der 50-Jährige war am 06.04.2022 im ersten Wahlgang einer Briefwahl mit 37 Ja-Stimmen von 56 stimmberechtigten Kreistagsmitgliedern zum neuen Landrat gewählt worden. Alexander Tönnies tritt damit die Nachfolge von Ludger Weskamp an, der seit dem 01.01.2022 Geschäftsführender Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbandes ist.

Mit der Übergabe der Ernennungsurkunde durch den Kreistagsvorsitzenden, Dr. Wolfgang Krüger, beginnt Tönnies achtjährige Amtszeit als Landrat. Sein erster Arbeitstag ist der 28.04.2022.

Dem voran gegangen waren die Haupt- und Stichwahl des Landrates im Landkreis Oberhavel am 28.11.2021 sowie am 12.12.2021, in denen jeweils kein Bewerber die erforderliche Stimmenzahl (mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Bürger zur jeweiligen Wahl) erreicht hat.


Bundestagswahl 2021

Wahlergebnis

Am 26.09.2021 haben die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag stattgefunden. Der Kreiswahlausschuss hat in öffentlicher Sitzung am 01.10.2021 – gemäß § 41 des Bundeswahlgesetzes und § 76 Abs. 2 und 3 der Bundeswahlordnung – das endgültige Ergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag im Wahlkreis Nr. 58 (Oberhavel-Havelland II) ermittelt und unter anderem festgestellt, dass Frau Arianne Fäscher in diesem Wahlkreis als Abgeordnete gewählt worden sind.

Die Aufrechnung ergab im Wahlkreis dabei 249.331 Wahlberechtigte, davon 195.208 Wähler, davon 2.470 ungültige Stimmen und 192.738 gültige Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 78,3 Prozent. Auf Frau Arianne Fäscher entfielen von den genannten gültigen Stimmen insgesamt 50.697 Stimmen.