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Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis

Sie möchten erstmalig einen Führerschein erwerben oder Ihren Führerschein um eine Fahrerlaubnisklasse erweitern?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel haben, müssen Sie hierzu einen Antrag auf Ersterteilung beziehungsweise Erweiterung einer Fahrerlaubnis bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt stellen. Die Einwohnermeldeämter leiten Ihren Antrag an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel weiter.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann im weiteren Verfahren, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Bestehen keine Bedenken, kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.

Nähere Informationen zum Fahrerlaubnisrecht, zum Führerschein, zu den Klassen und den Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Wo und wie stelle ich den Antrag?

Ihren Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis geben Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt ab. Die Einwohnermeldeämter prüfen den Antrag auf Vollständigkeit und übersenden diesen zur weiteren Bearbeitung an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel.

Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen zur Antragsstellung erhalten Sie hier.

Was muss bei einem Fahrschulwechsel beachtet werden?

Den Fahrschulwechsel müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel schriftlich mitteilen.

Die Mitteilung über den Fahrschulwechsel muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der neuen Fahrschule
  • Gegebenenfalls Name und Anschrift der technischen Prüfstelle, bei der die neue Fahrschule Sie zur Prüfung vorstellt

Bitte beachten Sie:
Sie können die praktische Prüfung nur außerhalb des Landkreises Oberhavel ablegen, wenn Sie nachweisen, dass dies der Ort Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeitsstelle ist. Die Fahrerlaubnisbehörde wird dann unverzüglich die neue Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragen. Die notwendigen Informationen zur Prüfung erhalten Sie bei Ihrer neuen Fahrschule.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren sind abhängig von den beantragten Fahrerlaubnisklassen und liegen zwischen 43,90 Euro und 53,90 Euro.