Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Abfällen
aus privaten Haushalten
Hinweise für Sammler
Hinweise für Bürgerinnen und Bürger
Generell ausgenommen von gewerblichen oder gemeinnützigen Sammlungen aus privaten Haushalten sind:
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grundsätzlich alle Abfälle zur Beseitigung, also nicht verwertbare Abfälle (zum Beispiel Hygieneartikel, Windeln, Asche, DVDs, Glühlampen)
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gemischte Siedlungsabfälle wie etwa Hausmüll
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gefährliche Abfälle, beispielsweise Lösemittel, Altöle und Asbest
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Abfälle, die bestimmten Rücknahmepflichten unterliegen, etwa Altfahrzeuge
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sämtliche Elektro- und Elektronikaltgeräte
- feste Annahmestellen, wie Schrotthändler
- zentral aufgestellte Sammelcontainer, wie Altkleidersammlungen
- das Holsystem beim privaten Haushalt, wie auf individuelle Bestellung durch den Bürger oder durch Abholung vom Straßenrand nach vorheriger Verteilung von Handzetteln