Wirtschaftliche Jugendhilfe
Jugendhilfe wird pädagogisch und wirtschaftlich geleistet, wobei der pädagogische Teil vom Allgemeinen Sozialen Dienst und der wirtschaftliche Teil von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe wahrgenommen wird.
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe wickelt die finanzielle Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen im Landkreis Oberhavel ab.
Zu den finanziellen Leistungen gehören beispielsweise:
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe wickelt die finanzielle Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen im Landkreis Oberhavel ab.
Zu den finanziellen Leistungen gehören beispielsweise:
- Bezahlung der Kostenrechnungen bei Gewährung von ambulanter Hilfe
- Zahlung von Pflegegeld bei Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien
- Bezahlung der Heimkostenrechnungen bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Heimen und anderen Betreuten Wohnformen
- Bearbeitung der Anträge auf einmalige Beihilfen
- Heranziehung zu den Kosten der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen bei Gewährung von stationären und teilstationären Hilfen
- Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten
Richtlinie für Pflegekinder
- Richtlinie des Landkreises Oberhavel zur Finanzierung von Pflegestellen sowie die Gewährung von Nebenkosten für Pflegekinder
- Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33,39 SGB VIII) für das Jahr 2024".
- Richtlinie des Landkreises Oberhavel zur Finanzierung von Pflegestellen sowie die Gewährung von Nebenkosten für Pflegekinder
Richtlinie für stationäre Hilfen
Formular und Anträge