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Datum: 13.07.2021

Landratswahl in Oberhavel noch für 2021 geplant

Ludger Weskamp zum Präsidenten des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gewählt / Landratswahl voraussichtlich Ende November

Ludger Weskamp

© Karsten Schirmer

Landrat Ludger Weskamp ist am Dienstag, 13.07.2021, von der Verbandsversammlung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) zum neuen Präsidenten gewählt worden. Seine Amtszeit beginnt am 01.01.2022. Landrat Weskamp wird die Kreisverwaltung Ende des Jahres 2021 und damit eineinhalb Jahre vor Ablauf seiner regulären Amtszeit verlassen. Oberhavel steht voraussichtlich noch im Jahr 2021 eine Landratswahl bevor.

Ludger Weskamp sagt zu seiner Wahl: „Mit vollem Herzen habe ich in den vergangenen elf Jahren mein Engagement und meine Schaffenskraft für den Landkreis Oberhavel eingebracht. Mit den und für die Menschen in Oberhavel zu wirken, war und ist mir eine große Freude. Ich bin deshalb sehr dankbar für die vielen besonderen Erfahrungen, die ich während dieser Zeit machen durfte und vor allem für die vielen persönlichen Begegnungen, die ich erleben durfte. Das Finanzwesen war und ist auch in Oberhavel mein Steckenpferd. Hier Verantwortung zu übernehmen und – wenn auch von anderer Position aus – auch für Oberhavel zu wirken, wird mir auch künftig viel Freude bereiten. Die Wahl zum Präsidenten des Ostdeutschen Sparkassenverbandes ist eine große Ehre und für mich persönlich eine Herausforderung, der ich mich gern stellen werde. Daher habe ich beschlossen, das Amt des Landrates zum Ende des Jahres 2021 abzugeben, da ich bei einer parallelen Fortführung beider Ämter keinem der beiden gerecht werden könnte. Im Sinne Oberhavels mache ich daher den Weg frei für eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger.“

Endet die Amtszeit eines Landrates vor Ablauf der regulären Wahlperiode, so muss eine Neuwahl innerhalb von fünf Monaten erfolgen. Voraussichtlich im August wird der Kreistag zu einer Sondersitzung zusammenkommen. In dieser Sondersitzung entscheidet der Kreistag über Form und Termin der Beendigung der Amtszeit von Ludger Weskamp.

Steht dann schon fest, wann das Beamtenverhältnis des Landrates endet, so bestimmt das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg als zuständige Aufsichtsbehörde einen möglichst noch innerhalb der letzten fünf Monate der Amtszeit des Amtsinhabers liegenden Wahltag sowie den Tag einer möglicherweise notwendig werdenden Stichwahl. Laut Brandenburger Wahlgesetz können diese Wahlen an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag stattfinden.

„Sollte die Amtszeit mit Ablauf des Jahres 2021 enden, wäre bei Einhaltung aller Fristen die Wahl frühestens Ende November durchführbar. Eine mögliche Stichwahl käme für Mitte Dezember in Betracht“, informiert Kreiswahlleiter Rudi Mießner.

Der Kreiswahlleiter fordert zuvor mittels einer öffentlichen Bekanntmachung zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge auf. Er gibt bekannt, wo und bis zu welchem Zeitpunkt die Wahlvorschläge nebst Anlagen eingereicht werden müssen. Die neue Landrätin oder der neue Landrat muss dabei in einer Direktwahl bestimmt werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten im Landkreis Oberhavel umfasst. Erhält keine Bewerberin beziehungsweise kein Bewerber diese Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl der zwei besten Bewerber. Das Zustimmungsquorum liegt ebenfalls bei 15 Prozent der Wahlberechtigten. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, obliegt die Entscheidung dem Kreistag.

Wer sich um die Position einer Landrätin oder eines Landrates bewerben kann, legt § 65 Absatz 2 des Brandenburger Wahlgesetzes fest: Wählbar sind alle Personen, die Deutsche oder Unionsbürger sind, die am Tag der Hauptwahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und die in der Bundesrepublik Deutschland ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Wahlvorschläge können von Parteien, von politischen Vereinigungen, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und -bewerbern eingereicht werden. Die Wahlvorschläge sind bis zum 66. Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, beim zuständigen Wahlleiter einzureichen. Der Stichtag wird voraussichtlich Mitte September liegen.

Sollte bis zum 01.01.2022 noch keine neue Landrätin oder kein neuer Landrat gewählt sein, so übernimmt vorerst der Erste Beigeordnete, Egmont Hamelow, bis zur Ernennung eines Nachfolgers alle Amtsgeschäfte. Egmont Hamelow ist seit August 2010 allgemeiner Stellvertreter des Landrates und Dezernent für Bauen, Wirtschaft und Umwelt.