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Datum: 12.03.2015

Kreiswahlausschuss stellt endgültiges Ergebnis der Stichwahl fest

Notwendiges Quorum verfehlt/Wahlrecht geht auf den Kreistag über

Das Ergebnis der Stichwahl vom vergangenen Sonntag steht nun endgültig fest. Der Kreiswahlausschuss des Landkreises Oberhavel hat in seiner Sitzung am 10.03.2015 das endgültige Ergebnis bestätigt: Von 175.108 Wahlberechtigten machten insgesamt 36.215 Wählerinnen und Wähler von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 20,7 Prozent. Auf Ludger Weskamp (SPD) entfielen 21.288 Stimmen. Matthias Rink (CDU) erhielt 14.107 Stimmen. Da sowohl in der Direktwahl am 22.02.2015 als auch in der Stichwahl am 08.03.2015 keiner der Bewerber die erforderliche Mindeststimmenzahl (26.267 Stimmen) – das sogenannte Quorum – erreicht hat, geht das Wahlrecht nunmehr auf den Kreistag über. Weitere Informationen und Details zur Wahl entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom 10.03.2015.

Gemäß § 6 Beamtengesetz für das Land Brandenburg wird die Stelle der Landrätin/des Landrates nun öffentlich ausgeschrieben. Die Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Ausschreibung und des Verfahrens zur Besetzung der Stelle liegt beim Kreistag. Dieser wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 25.03.2015 über Inhalt und Form der Ausschreibung beraten und den Text des Stellenangebotes sowie die Verfahrensweise und die Terminplanung beschließen.

Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung wird der Kreisausschuss die eingegangenen Bewerbungen anhand der Kriterien der Stellenausschreibung prüfen. Danach sind alle Personen wählbar, die gemäß § 65 Abs. 2 Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg Deutsche oder Unionsbürger sind, am Tag der Hauptwahl das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben und in der Bundesrepublik Deutschland ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Bewerberinnen und Bewerber, die die Kriterien erfüllen, werden im Anschluss eine Einladung zur persönlichen Vorstellung im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung erhalten. Diese findet voraussichtlich am 27.05.2015 statt.

Die eigentliche Wahl wird anschließend auf Basis von Wahlvorschlägen aus dem Kreistag erfolgen. Vorschlagsberechtigt sind sowohl Fraktionen als auch jedes einzelne Mitglied des Kreistages. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Kreistages erhält. Ist dies nicht der Fall, erfolgt ein zweiter Wahlgang. Dieser findet zwischen den Personen statt, die im ersten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Gewählt ist schließlich, wer die Mehrheit auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Das Büro des Landrates sucht weiterhin einen neuen Landrat.

© Landkreis Oberhavel/Öffentlichkeitsarbeit