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Datum: 12.11.2020

Antragsfrist verlängert - Kreisarchiv unterstützt Betroffene bei Recherche zu erlittenem Unrecht

Anträge können bis 30.06.2021 an „Stiftung Anerkennung und Hilfe" gerichtet werden

Menschen, die als Minderjährige in der Bundesrepublik bis 1975 und in der DDR bis 1990 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben, können nun noch ein halbes Jahr länger – nämlich bis zum 30.06.2021 – Anerkennungs- und Unterstützungs­leistungen zu beantragen. Darüber hat jetzt die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Dr. Maria Nooke, informiert. Ursprünglich war die Antragstellung bei der gemeinnützigen „Stiftung Anerkennung und Hilfe" nur bis zum 31.12.2020 möglich.

„Wir begrüßen die Fristverlängerung. Um Ansprüche geltend machen zu können, müssen Betroffene Nachweise über die Aufenthalte in den Einrichtungen erbringen“, erläutert der Dezernent für Service, Finanzen und Ordnung, Matthias Rink. „Dies erfordert erfahrungsgemäß viel Zeit und Aufwand. Unser Kreis- und Verwaltungsarchiv kann die Menschen bei ihren Recherchen unterstützen, entsprechende Dokumenten aufzuspüren. Wegen der besonderen Umstände werden wir für diese Leistungen keine Gebühren erheben.“

Kreis- und Verwaltungsarchiv

© Landkreis Oberhavel

Im Kreis- und Verwaltungsarchiv sind die Bestände der ehemaligen Kreise Gransee und Oranienburg – so aus den Referaten Jugendhilfe und Gesundheitswesen – überliefert und archiviert. Da es sich um Einzelfallrecherchen handelt, sollten Betroffene unbedingt einen Termin vereinbaren. Das Kreis- und Verwaltungsarchiv ist unter der E-Mail-Adresse archiv@oberhavel.de sowie telefonisch unter 03301 601-5700 erreichbar.

Die Unterlagen übersenden Antragstellerinnen und Antragsteller oder deren rechtliche Betreuerinnen und Betreuer bis spätestens 30.06.2021 an die Anlauf- und Beratungsstelle für das Land Brandenburg, Friedrich-Engels-Straße 92/Am Stellwerk 1, 14473 Potsdam per E-Mail unter anerkennung.hilfe@lakd.brandenburg.de. Telefonisch ist die Beratungsstelle unter 0331 23729260 erreichbar.

Die „Stiftung Anerkennung und Hilfe" war 2017 auf Initiative des Deutschen Bundestages als Hilfesystem ins Leben gerufen worden. Mit der Beteiligung an diesem System kommen Bund, Länder und Kirchen ihrer Aufgabe nach, das in der Vergangenheit erlebte Leid der Betroffenen anzuerkennen sowie das Unrecht aufzuarbeiten und transparent zu machen. Nähere Informationen unter anderem zur Antragstellung gibt es hier:http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de.