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Datum: 11.07.2022

Gnadenhof & Wildtierrettung Notkleintiere e. V. muss seinen Tierbestand eindämmen

Veterinäramt sieht grobe Defizite bei der Sach- und Fachkunde der Betreiber des Hofes / Haltung und Betreuung von Wildtieren ist künftig gänzlich untersagt

Der Landkreis Oberhavel hat mit Schreiben vom Montag, 11.07.2022, den Antrag des Vereins Gnadenhof & Wildtierrettung Notkleintiere e. V. auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer tierheimähnlichen Einrichtung sowie Zurschaustellen von Tieren abgelehnt. „Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat sich nach zahlreichen Vor-Ort-Begehungen, Anhörungen und Prüfungsmöglichkeiten zur Erlangung der Sachkundenachweise der Betreiber dazu entschieden, den Antrag abzulehnen“, informiert der zuständige Dezernent, Egmont Hamelow.

Folge der Ablehnung des Antrages zum Betreiben einer tierheimähnlichen Einrichtung sowie das Verbot des Zurschaustellens von Tieren ist die konkrete Forderung an den Verein, den Tierbestand bis zum 01.09.2022 auf ein Maß einer erlaubnisfreien privaten Tierhaltung zu reduzieren.

Die Art und maximale Anzahl von rund 85 Tieren, deren Haltung und Betreuung fortan zulässig ist, wurde dem Verein schriftlich mitgeteilt. Bei den letzten Vor-Ort-Terminen und Anhörungen wurden jeweils rund 140 bis 150 Haus- und Wildtiere gezählt. Die Haltung und Betreuung von Wildtieren ist künftig gänzlich untersagt.

„Es geht keineswegs darum den Gnadenhof zu schließen, allerdings muss der Tierbestand um rund die Hälfte der Tiere eingedämmt werden. Als zuständige Behörde ist es unsere Aufgabe, darauf zu achten, dass die tierschutzrechtlichen Bestimmungen, eingehalten werden. Wenn, wie im diesen Fall, die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für eine Erlaubnis einer tierheimähnlichen Einrichtung aber nicht ausreichen, muss die Einrichtung ihre Tätigkeit erheblich einschränken. Den Betreibern ist bekannt, dass sie weder im Besitz der erforderlichen Erlaubnis sind, noch ist es ihnen gelungen, diese in den zurückliegenden Jahren zu erlangen. Allen Kritikern unserer Entscheidung kann ich nur sagen; sie dient dem Tierwohl“, so Hamelow.

Als weitere Auflage hat der Verein daher ab sofort ein tagesaktuelles Tierbestandsbuch zu führen und Zu- und Abgänge sowie die Vermittlung von Tieren dem Veterinäramt anzuzeigen