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Datum: 17.04.2020

Geldsegen für Denkmalbesitzer

Oberhavel vergibt 150.000 Euro für den Erhalt schützenswerter Denkmale / Neun Denkmaleigentümer erhalten Förderbescheide 

Wenn die Denkmaleigentümer nicht zur offiziellen Übergabe der Fördermittelbescheide in die Kreisverwaltung kommen können, kommt die Verwaltung eben zu ihnen. Landrat Ludger Weskamp und sein Stellvertreter Egmont Hamelow haben heute exemplarisch für neun Denkmalbesitzer an einen glücklichen Empfänger den Fördermittelbescheid für wichtige Erhaltungsmaßnahmen übergeben.

„In Zeiten von Corona können wir leider nicht zu einer gemeinsamen Übergabe mit anschließendem Austausch über die Projekte einladen. Es ist uns aber wichtig, dass die Mittel zügig ausgereicht werden. Schließlich sichern sie bauliche Maßnahmen an Denkmalen, die uns als Landkreis wichtig sind und in der momentanen Situation auch die regionale Wirtschaft stärken, indem neue Aufträge vergeben werden können", sagte Landrat Ludger Weskamp.

Landrat Ludger Weskamp, Stiftsamtfrau Gabriele Pielke und Egmont Hamelow, Dezernent für Bauen, Wirtschaft und Umwelt (von links) bei der Übergabe des Fördermittelbescheides an das Evangelische Stift Kloster Zehdenick.

Im Rahmen der Förderung des Denkmalschutzes erhält unter anderem das Evangelische Stift Kloster Zehdenick für die Restaurierung der gotischen Gewölberäume und des Kreuzgangs im Nordflügel des Klosters die Fördersumme von 33.000 Euro. „Sehr herzlich danken wir dem Landkreis für diese Hilfe, die es uns ermöglicht, die gotischen Räume unseres Klosters fachgerecht untersuchen zu lassen und so zu restaurieren, dass wir sie den interessierten Besuchern demnächst in einer Dauerausstellung zu unserem Kloster zugänglich machen können", sagte Stiftsamtfrau Gabriele Pielke während der Übergabe des Förderbescheids vor Ort in Zehdenick.

„Das Kloster ist aus der Silhouette und Geschichte Zehdenicks nicht wegzudenken. Es ist das beste Beispiel, dass Denkmale wichtige Bestandteile unserer Baukultur und unserer Kulturlandschaft sind – sie schaffen regionale Identität. Daher sind die Mittel gut angelegtes Geld in die gelebte Geschichte unserer Region. Wir freuen uns, dass wir ebenso das Engagement der Denkmaleigentümer würdigen können", freut sich Weskamp über die Unterstützung des Klosters.

Landrat Ludger Weskamp, Stiftsamtfrau Gabriele Pielke und Egmont Hamelow, Dezernent für Bauen, Wirtschaft und Umwelt (von links) bei der Übergabe des Fördermittelbescheides an das Evangelische Stift Kloster Zehdenick.

775 Denkmale gibt es im Landkreis Oberhavel – weit mehr als die allgemein bekannten Schlösser, Gutshäuser oder Kirchen. Auch einfache Wohnbauten, Siedlungen, Bauernhäuser, Bahnhöfe, Schleusen oder Industrieanlagen sind in die Denkmalliste eingetragen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Bodendenkmalen.

Sie alle sollen für nachfolgende Generationen gesichert und erhalten werden. Dass die Sicherung und der Erhalt nicht immer einfach sind, wissen Eigentümer von Denkmalen nur zu gut, denn sie sind für deren Erhaltung in der Verantwortung. Der Kreistag Oberhavel hat im vergangenen Jahr eine Denkmalförderrichtlinie beschlossen, wodurch jährlich 150.000 Euro für den Erhalt von Denkmalen in Oberhavel bereitstehen.

Egmont Hamelow sagt: „Es ist ein wichtiges Signal, dass der Landkreis nicht nur mit seinen Fachleuten von der Denkmalschutzbehörde die Besitzer von Denkmalen in Oberhavel unterstützt, sondern ihnen nunmehr auch finanziell unter die Arme greifen kann – insbesondere bei Denkmalen, die in ihrem Bestand gefährdet sind. Wir wünschen uns, dass dieses Angebot auch in den kommenden Jahren rege angenommen wird."

Förderbescheide hat der Landkreis Oberhavel neben dem Evangelischen Stift Kloster Zehdenick für den Erhalt des Wirtschaftshofes des Gutes Staffelde (so genanntes „Schweizer Haus"), für das Transformatorenhaus mit Pergola und Pavillon am August-Bebel-Platz in Birkenwerder, die Clara-Zetkin-Gedenkstätte in Birkenwerder, ein Wohnhaus mit Wirtschaftsgebäuden und Einfriedung am Dorfanger in Nassenheide, ein ehemaligen Transformatorenhaus in Fürstenberg/Havel, die Sanierung der Terrassen am Schloss Sommerswalde, ein ehemaliges Amtshaus in Friedrichsthal sowie das Pfarrhaus am Kirchplatz in Zehdenick vergeben.

Insgesamt waren bei der unteren Denkmalschutzbehörde 15 Förderanträge eingegangen. Die Verteilung der Mittel erfolgt entsprechend der Dringlichkeit der Erhaltung der Denkmale. Die untere Denkmalschutzbehörde entscheidet über die Bewilligung der Anträge.


Über die Denkmalförderrichtlinie

150.000 Euro jährlich stehen für den Erhalt von Denkmalen in Oberhavel bereit: Der Kreistag hat vor einem Jahr eine Denkmalförderrichtlinie für den Landkreis Oberhavel beschlossen. Im Jahr 2019 wurden dadurch bereits elf Vorhaben unterstützt.

Der Erhalt von Denkmalen ist vom Eigentümer zu leisten. Nach Maßgabe der neuen Förderrichtlinie kann der Landkreis diese aber unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen, die zur denkmalgerechten Sicherung, Erhaltung, Instandsetzung, Konservierung und Restaurierung erforderlich sind. Dazu zählen Gutachten und Planungsleistungen, Sicherungsmaßnahmen, Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten, investive Maßnahmen, die dem Erhalt von Denkmalen sowie Maßnahmen zum Erhalt des geschützten äußeren Erscheinungsbildes von Objekten in Denkmalbereichen dienen.

Der Zuschuss darf 50 Prozent des zuwendungsfähigen Kostenaufwandes nicht überschreiten und kann höchstens 50.000 Euro betragen. Ausnahmen können nur gewährt werden, wenn bei einer Maßnahme ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss durch den Antragsteller abgesichert sein.


Für eine Antragstellung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Zu fördernde Objekte müssen in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen sein.
  • Gefördert werden sollen Maßnahmen, die zur Sicherung, dem Erhalt beziehungsweise der Instandsetzung von Denkmalen zum Zwecke einer denkmalgerechten Nutzung dienen.
  • Gefördert werden nur Maßnahmen, deren Gesamtfinanzierung durch den Eigentümer abgesichert ist.
  • Die Förderung darf nicht dazu führen, dass andere Drittmittel dadurch ausgeschlossen werden.
  • Es ist wünschenswert, dass weitere finanzielle Mittel von Dritten in das Gesamtvorhaben einfließen.

Anträge für das Jahr 2021 können bis zum 31.12.2020 eingereicht werden. Der Antrag ist zu finden unter: www.oberhavel.de/denkmalschutz