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Datum: 11.12.2020

Geflügelpest: Stallpflicht in ausgewiesenen Risikogebieten Oberhavels

Mehrere Gemarkungen im Norden des Landkreises betroffen / Bitte um erhöhte Aufmerksamkeit

Seit Oktober 2020 tritt die hochansteckende aviäre Influenza (Geflügelpest oder Vogelgrippe) bei Wildvögeln in Deutschland auf, vor allem an der Nord- und Ostseeküste. Auch in Brandenburg sind bereits vier Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt und vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt worden.

„Daher reagiert auch der Landkreis Oberhavel mit erhöhter Aufmerksamkeit“, erklärt Umweltdezernent Egmont Hamelow. „Denn weil sich das Virus überregional stark ausbreitet, gilt das Risiko einer Übertragung des Erregers durch Wildvögel auf Hausgeflügelbestände als hoch. Das muss unbedingt verhindert werden, denn das Übergreifen der Krankheit auf Tierbestände könnte enorme wirtschaftliche Schäden zur Folge haben.“

Daher hat das Land Brandenburg per Erlass die risikoorientierte Stallpflicht und weitere Schutzmaßnahmen für Hausgeflügel angeordnet. Der Erlass gilt für ausgewiesene Risikogebiete wie sogenannte Ramsar-Gebiete, Feuchtgebiete oder Uferflächen, in denen Wildvögel üblicherweise rasten. Aufgrund dessen hat der Landkreis Oberhavel in ausgewiesenen Risikogebieten unverzüglich die Aufstallung von Geflügel anzuordnen. Das Aufstallungsgebot gilt ab dem 13.12.2020. Die Gebiete hat die Amtstierärztin in Abstimmung mit der unteren Umwelt- und Naturschutzbehörde festgelegt. In Oberhavel gilt dies für die folgenden Gemarkungen: Himmelpfort, Bredereiche, Zootzen, Ribbeck, Mildenberg, Menz, Dollgow, Zernikow, Großwoltersdorf und Wolfsruh.

Für die Aufstallungsgebiete gilt, dass Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung zu halten ist. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art ist nur in geschlossenen Räumen gestattet.

Von der Aufstallungspflicht kann auf Antrag eine Ausnahme genehmigt werden, sofern eine Aufstallung zum Beispiel wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht möglich ist oder eine artgerechte Haltung erheblich beeinträchtigt und sichergestellt ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise weitestgehend vermieden wird und sonstige Belange der Tierseuchenbekämpfung dem nicht entgegen stehen. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist unter www.oberhavel.de veröffentlicht.

Zur Minimierung des Risikos eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen sind zusätzlich alle Geflügelhalter aufgefordert, sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden wird und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnamen konsequent umgesetzt werden. Insbesondere ist die angeordnete Stallpflicht strikt einzuhalten. Im Falle von vermehrten Erkrankungen im Geflügelbestand oder Auftreten von erhöhten Tierverlusten ist unverzüglich der Amtstierarzt hinzuzuziehen. Der Landkreis Oberhavel weist zudem auf die Pflicht aller Geflügelhalter zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hin, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Nähere Informationen sind auch dem Merkblatt „Hausgeflügel vor Geflügelpest schützen – Empfehlungen für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen mit Geflügelhaltung (unter 1.000 Tiere)“ des Ministeriums für Soziales, Integration und Verbraucherschutz zu entnehmen, das unter www.oberhavel.de zu finden ist.

Sollten Bürgerinnen und Bürger ein vermehrtes Wildvogelsterben beobachten, sollten Sie bitte das Veterinäramt des Landkreises benachrichtigen unter Telefon 03301 601-6230 oder per E-Mail an: veterinaeramt@oberhavel.de.

Weitergehende Informationen zur Geflügelpest finden Sie auch auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Instituts.