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Datum: 02.03.2022

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Landkreis verlängert Allgemeinverfügung / Impfmöglichkeiten in Oberhavel / Aktuelle Fallzahlen / 7-Tage-Inzidenz bei 1.429,3

Mit Wirkung ab Freitag, dem 04.03.2022, wird im Landkreis Oberhavel eine neue Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen und positiv getesteten Personen zum Schutz gegen das Coronavirus gelten. Die vorhergehende Allgemeinverfügung läuft zum 03.03.2022 aus. Wie schon zuvor legt die Allgemeinverfügung die Regeln zur Isolation beziehungsweise Quarantäne für mit dem Coronavirus infizierte Personen und deren Kontaktpersonen fest. Denn aufgrund der noch immer hohen Fallzahlen kann das Gesundheitsamt aktuell keine individuellen Bescheide für sie erstellen. Die neue Allgemeinverfügung, die bis zum 14.04.2022 gelten soll, enthält im Vergleich zur bisherigen Version einige Änderungen:

  • Als positiv getestete Personen, die sich in Absonderung begeben müssen, gelten neben per PCR-Test getesteten Personen nun auch diejenigen, die mittels eines PoC-NAT-Test positiv getestet wurden. Der PoC-NAT-Test ist (wie auch der bisher herkömmliche PCR-Test) eine weitere Art der Nukleinsäureamplifikationstechnik, dessen Ergebnis jedoch unmittelbar vorliegt. Positive Antigen-Schnelltests gelten wie schon bisher nicht als Nachweis einer Infektion. Wer aufgrund eines positiven Schnelltests oder aufgrund von Symptomen vermutet, am Coronavirus erkrankt zu sein, wendet sich bitte telefonisch an seine Hausärztin oder seinen Hausarzt.
  • Sogenannte Freitestungen sind nun auch mittels PoC-NAT-Test möglich. Freitestungen können somit mittels PCR-Test oder PoC-NAT-Test oder zertifizierten Antigen-Schnelltest erfolgen. Letzterer muss wie bisher auch in einem Testzentrum, einer beauftragten Teststelle, einer Arztpraxis oder einer Apotheke durchgeführt worden sein.
  • Die Freitestungsmöglichkeit mit den benannten Tests gilt nun für alle infizierten Personen. Das heißt, auch Personal beispielsweise in Krankenhäusern oder in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, das infiziert war, kann sich nun mittels Antigen-Schnelltest freitesten.
  • Positiv getestete Personen müssen vor der Freitestung mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Die Freitestungsmöglichkeit für positiv getestete Personen, deren Symptome sich nur gebessert haben, entfällt damit. Alle anderen Regelungen zu den Freitestungsmöglichkeiten bleiben unverändert.

Auch die weiteren Regelungen zu den Voraussetzungen der Absonderung (Isolation und Quarantäne), zur Absonderungsdauer, zum Absonderungsbeginn sowie zum Absonderungsende (und deren Berechnung) sowie zu den Pflichten während der Absonderung, bleiben unverändert. Die Allgemeinverfügung ist im Wortlaut unter dem Reiter „Dokumente“ im Internet unter www.oberhavel.de/corona veröffentlicht.

Impfmöglichkeiten in Oberhavel

Zahlreiche Impfmöglichkeiten bietet der Landkreis Oberhavel zusammen mit den vom Kreis beauftragten mobilen Impfteams auch in den kommenden Wochen im gesamten Kreisgebiet an.

Regelmäßige Impftermine gibt es in Oberhavel wie folgt:

Immer Mittwoch / 17.00 bis 20.00 Uhr
Kreisgeschäftsstelle des DRK Gransee, Koliner Straße, 16775 Gransee

Immer Donnerstag / 15.00 bis 18.00 Uhr
Pflanzen-Kölle, Rosenstraße 48, 16556 Hohen Neuendorf OT Borgsdorf

Immer Freitag / 15.00 bis 20.00 Uhr
Immer Samstag 09.00 bis 15.00 Uhr
Impfstelle Zehdenick, Hospitalstraße 1 (an der alten Schule), 16792 Zehdenick

Immer Montag bis Freitag / jeweils 09.00 bis 13.00 Uhr
Impfstelle im Kreistagssaal, Havelstraße 3, 16515 Oranienburg
Mit und ohne Terminvergabe. Termine können unter https://brandenburg-impftermine.de gebucht werden.

Asklepios Klinik in Birkenwerder
Online-Terminbuchung unter https://coronaimpfung.asklepios.com/impftermine 

Hinweis: Die Impfungen erfolgen mit den Vakzinen von Biontech und Moderna.

Die Kreisverwaltung bietet Impfungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.

© Landkreis Oberhavel

Folgende Impftage für Impfungen mit Novavax werden darüber hinaus angeboten:

02. bis 10.03.2022
Montag bis Freitag: jeweils 09.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch zusätzlich: 13.00 bis 16.00 Uhr
Impfstelle im Kreistagssaal, Havelstraße 3, 16515 Oranienburg
(Zweitimpfungen: 22.03.2022 bis 31.03.2022)

Mittwoch, 02.03.2022 und Mittwoch, 09.03.2022 / jeweils 17.00 bis 20.00 Uhr
Kreisgeschäftsstelle des DRK Gransee, Koliner Straße, 16775 Gransee
(Zweitimpfungen: 23.03.2022 und 30.03.2022)

Freitag, 04.03.2022 / 15.00 bis 20.00 Uhr
Samstag, 05.03.2022 / 09.00 bis 15.00 Uhr
Impfstelle Zehdenick, Hospitalstraße 1 (an der alten Schule), 16792 Zehdenick
(Zweitimpfungen: 25.03.2022 und 26.03.2022)

Hinweis: Im Rahmen der „Novavax-Impftage“ sind zugleich Impfungen mit den Vakzinen von Biontech und Moderna möglich.

An den folgenden Orten sind die mobilen Impfteams außerdem demnächst anzutreffen:

Mittwoch, 09.03.2022 / 15.00 bis 19.00 Uhr
Kommunikationszentrum, Bibliotheksgasse 1, 16727 Velten

Dienstag, 15.03.2022 / 09.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinschaftszentrum Conradsberg, Parkstraße 39, 16761 Hennigsdorf

Dienstag, 22.03.2022 / 12.00 bis 16.00 Uhr
Berufsförderungswerk Berlin-Brandenburg e.V., Kastanienallee 25, 16567 Mühlenbecker Land / Ortsteil Mühlenbeck

Darüber hinaus können sich Impfwillige weiter an ihre Haus- und Fachärzte wenden und sich dort über Impfangebote informieren. Eine Liste der Impfpraxen in Oberhavel findet sich hier: www.kvbb.de/patienten/impfpraxen 

Möglich sind neben Erst- und Zweitimpfungen auch Auffrischungsimpfungen – sofern die letzte Impfung gegen das Coronavirus bereits länger als drei Monate zurückliegt. Zweitimpfungen können jeweils drei Wochen später an einem selbst gewählten Ort und Termin wahrgenommen werden. Eine Liste der vom Landkreis angebotenen Termine ist unter www.oberhavel.de/corona veröffentlicht und wird regelmäßig aktualisiert.

Voraussetzung für eine Impfung ist, dass man sich gesund fühlt und keine Symptome wie Fieber, Husten oder Schnupfen aufweist. Mitzubringen sind neben dem Personalausweis die Krankenkassenkarte sowie – sofern vorhanden – der Impfausweis und die vorab ausgefüllten Formulare, die auf der Webseite des Landkreises zum Download bereitstehen. Bürgerinnen und Bürger werden außerdem gebeten, einen eigenen Mundschutz mitzubringen!

Aktuelle Fallzahlen

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum vom Mittwoch, 02.03.2022, bei 1.429,3. Bisher sind im Landkreis insgesamt 41.338 Menschen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Seit Mittwoch, 23.02.2022, wurden 3.097 Neuinfektionen registriert. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für das Land Brandenburg liegt bei 6,2.
381 Personen sind in Oberhavel seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 02.03.2022, 10.46 Uhr). Zuletzt verstarben eine 89-jährige Hennigsdorferin, ein 80-jähriger Zehdenicker, ein 83-jähriger Granseer, ein 81-jähriger Oranienburger und ein 85-jähriger Mann aus dem Löwenberger Land.

Aktuell sind insgesamt etwa 50 Gemeinschaftseinrichtungen im Landkreis von Coronafällen betroffen, darunter fallen Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Wohnstätten sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 1.509 (+125), Fürstenberg/Havel: 1.043 (+83), Glienicke/Nordbahn: 2.164 (+151), Gransee: 1.388 (+65), Großwoltersdorf: 135 (+8), Hennigsdorf: 4.923 (+359), Hohen Neuendorf: 4.558 (+411), Kremmen: 1.431 (+95), Leegebruch: 1.583 (+137), Liebenwalde: 679 (+71), Löwenberger Land: 1.731 (+104), Mühlenbecker Land: 2.922 (+190), Oberkrämer: 2.384 (+161), Oranienburg: 9.242 (+685), Schönermark: 88 (+3), Sonnenberg: 171 (+8), Stechlin: 207 (+7), Velten: 2.502 2.311 (+191), Zehdenick: 2.664 (+243).


Hinweise zu den Fallzahlen:

Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung SurvNet. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen gegebenenfalls Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.