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Datum: 16.03.2015

Veterinäramt informiert Tierhalter über geänderte Vorschriften zum Transport von Rindern

Brandenburg frei von BHV1-Rinder-Infektion

Das Land Brandenburg ist jetzt frei von der BHV1-Rinder-Infektion. Darüber informiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Oberhavel Landwirte, Viehhändler und Tierärzte. Die EU-Kommission hat neben Brandenburg auch Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als frei von der Rinder-Viruserkrankung erklärt.

Damit gelten für diese Bundesländer besondere Vorschriften beim Zukauf von Rindern aus Regionen, die nicht als BHV1-frei anerkannt sind. Diese Vorschriften gelten auch für Mastrinder sowie für das zeitweilige Verbringen von Rindern z.B. auf Auktionen oder Ausstellungen.

Unter www.oberhavel.de/veterinaerwesen bietet das Veterinäramt ein entsprechendes Merkblatt mit umfänglichen Erläuterungen zum Download an. Danach sind die jährliche Untersuchung der Rinder auf BHV1 sowie die BHV1-Bescheinigung beim Verbringen von Rindern weiterhin notwendig.

BHV1 (Bovines Herpesvirus Typ 1) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Viruserkrankung von Rindern. Für Menschen ist dieses Virus ungefährlich.

Kühe