Land und Landkreis sind sich einig: 76 km Landesstraßen in Oberhavel sollen zu Kreisstraßen abgestuft werden
Insgesamt zahlt das Land dem Landkreis Oberhavel für dieses Vorhaben gestaffelt bis zum Jahr 2033 einen Zuschuss von 14,45 Millionen Euro mit jährlichen Preisanpassungen als Ausgleich für die Übernahme der Straßen des Grünen Netzes durch den Landkreis Oberhavel.
„Als Landkreisverwaltung ist es unsere oberste Maßgabe gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Dazu zählt auch eine gute Straßen- und Infrastruktur im ländlichen Raum. Für die Erhaltung des Straßennetzes – insbesondere im sogenannten Grünen Netz – sind Investitionen dringend erforderlich. Deshalb gehen wir gemeinsam mit dem Land im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Oberhavels den Weg der schnellstmöglichen Abstufung aller Landesstraßen im grünen Netz zu Kreisstraßen. Dadurch werden wir den Zustand des Straßennetzes in Oberhavel mittelfristig für alle Verkehrsteilnehmer spürbar verbessern“, sagt Landrat Ludger Weskamp.
Der Zustand des Landesstraßennetzes hat sich im Landkreis Oberhavel in den vergangenen Jahrzehnten verschlechtert. Im nachrangigen sogenannten Grünen Netz wurde seitens des Landes nicht mehr investiert. Es besteht ein Sanierungsbedarf bei vielen Ortsdurchfahrten und einigen freien Strecken im Zuge von Landesstraßen im Landkreis Oberhavel. „Durch die Rahmenvereinbarung kann der Investitionsstau nun zügig abgebaut werden. Wir beginnen mit der Abstufung der L 214 sowie L172“, informiert Landrat Ludger Weskamp.
Folgende Landesstraßen des Grünen Netzes auf einer Gesamtlänge von 76,055 Kilometern werden in den kommenden fünf Jahren zu Kreisstraßen abgestuft und in die Baulast des Landkreises überstellt:
L 214 Fürstenberg – Zehdenick-Neuhof
L 172 Germendorf – Knoten L 191
L 215 B 109 – Kurtschlag
L 223 Schönermark – Sonnenberg – Schulzendorf
L 16 Flatow – Knoten L 162
L 17 Schwante – Groß Ziethen – Staffelde – Flatow
L 161 Vehlefanz – Wolfslake
Gemeinsames Ziel des Landes und des Landkreises ist es, durch eine Pauschalierung der Ansprüche den Abstufungsprozess im Landkreis zu beschleunigen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und damit ein für beide Seiten – Land und Landkreis – wirtschaftliches Verfahren zu entwickeln. Für die Umstufungen sollen jeweils zum 01.05. eines Kalenderjahres Vereinbarungen unterzeichnet werden, erst dann wechselt die Baulastträgerschaft der jeweiligen Straßen. Der Landkreis sagt zu, die abgestuften Straßen bedarfsgerecht zu sanieren beziehungsweise Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Für den Übergang der Straßenbaulast und entstehenden Sanierungskosten zahlt das Land Brandenburg hierfür – gestaffelt über 13 Jahre – 14,45 Millionen Euro mit jährlichen Preisanpassungen an den Landkreis Oberhavel. Im Gegenzug informiert der Landkreis das Land jährlich über die Vorbereitung von bzw. bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen.
2,533 Kilometer der aktuell als Kreisstraße eingestuften Straße K 6517 (zwischen L 172 und BAB 111; Autobahnzubringer zwischen Hennigsdorf und Velten) wird laut Rahmenvereinbarung entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als Landesstraße aufgestuft und in die Baulast des Landes überstellt.