Sprungziele
Inhalt
Datum: 08.02.2023

Coronavirus: Isolationspflicht entfällt ab Montag

Pflicht, sich bei positivem Coronatest selbst abzusondern, läuft ab dem 13.02.2023 aus

Die Pflicht, sich selbst zu isolieren, wird für mit dem SARS-CoV-2 infizierte Personen und Verdachtspersonen in ganz Brandenburg – und damit auch in Oberhavel – ab Montag, 13.02.2023, aufgehoben. Das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg hat das per Weisung an die Landkreise und kreisfreien Städte festgelegt. Konkret hebt Oberhavel seine Allgemeinverfügung vom 05.05.2022 mit Wirkung zum 13.02.2023 auf. Deshalb müssen sich Verdachtspersonen sowie positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr automatisch selbst isolieren. Für Kontaktpersonen galt die Absonderungspflicht schon länger nicht mehr.

„Wir sind froh, dass die Coronapandemie den Alltag der Menschen in Oberhavel nicht mehr maßgeblich beeinflusst. Natürlich ist die Infektionskrankheit nicht gänzlich verschwunden. Aber die Infektionszahlen sind seit Wochen so gering wie schon lange nicht mehr. Das gibt Hoffnung, dass Corona auf dem Rückzug ist und wir mit der Krankheit künftig ähnlich wie mit allen anderen ansteckenden Infektionskrankheiten umgehen können“, sagt Amtsärztin Simone Daiber. „Natürlich gilt weiterhin: aufmerksam sein, eigenverantwortlich handeln und sich im Zweifelsfall selbst zu isolieren, um andere zu schützen. Das heißt auch: Wer krank ist und Symptome hat, bleibt bitte auch künftig zu Hause!“

Im gesamten Land Brandenburg zeigen die drei Corona-Warnampeln seit knapp zwei Wochen komplett auf Grün. Die Situation in den Krankenhäusern ist ruhig, die Zahl der Corona-Patienten, die stationär versorgt werden müssen, ist deutlich zurückgegangen und intensivmedizinische Behandlungskapazitäten sind nicht eingeschränkt. Damit droht aktuell auch keine Überlastung des Gesundheitssystems.

Mit Datum vom Mittwoch, 08.02.2023, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis Oberhavel bei 47,7.


Corona-Selbsttest (Symbolbild).

© Landkreis Oberhavel