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Datum: 04.05.2022

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Land verkürzt verpflichtende Isolation für Corona-Infizierte auf fünf Tage bei Symptomfreiheit / Keine Arbeitgeberbescheinigungen mehr / Aktuelle Fallzahlen/ 7-Tage-Inzidenz bei 498,5

Coronavirus (Symbolfoto)

© Landkreis Oberhavel

Entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) verkürzt Brandenburg die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage. Als positiv getestet gilt, wer mittels eines PCR-Tests oder eines zertifizierten Antigen-Schnelltests (offizielle Teststelle, Arzt, Apotheke) positiv getestet wurde. Ein abschließendes Freitesten ist für die allgemeine Bevölkerung laut Information des Landes nicht mehr notwendig; Voraussetzung dafür ist eine 48-stündige Symptomfreiheit.

Eine Selbsttestung mit Antigen-Schnelltests beginnend nach Tag fünf wird empfohlen. Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis die 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – längstens jedoch auf zehn Tage. Die Isolation endet dann spätestens – wie bisher auch – nach zehn Tagen.

Bevor Personen, die mit vulnerablem Gruppen arbeiten, also beispielsweise in der Pflege oder medizinischen Versorgung tätig sind, ihre Arbeit wiederaufnehmen können, besteht eine Testpflicht, sofern die Tätigkeit zwischen dem 5. und 10. Tag der Quarantäne aufgenommen wird.

Verdachtspersonen, also beispielsweise Personen, die sich mittels eines Selbsttests positiv getestet haben, müssen unverzüglich einen zertifizierten Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test durchführen lassen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sich Verdachtspersonen absondern. Bei einem negativen Testergebnis endet die Absonderung unmittelbar, bei einem positiven Testergebnis gelten die Regelungen für positiv getestete Personen.

Außerdem entfällt die Quarantäne für Kontaktpersonen vollständig. Ihnen wird aber ebenfalls empfohlen, sich täglich selbst zu testen und Kontakte selbstständig zu reduzieren. Das Gesundheitsministerium hatte am Dienstag, dem 03.05.2022, ein entsprechendes Weisungsschreiben inklusive einer Vorlage für eine Allgemeinverfügung an die Landkreise und kreisfreien Städte versandt. Die Landkreis Oberhavel bereitet aktuell eine entsprechende Allgemeinverfügung vor, die zum 06.05.2022 in Kraft treten wird.

Keine Arbeitgeberbescheinigungen mehr
Das Gesundheitsamt Oberhavel stellt ab sofort keine Arbeitgeberbescheinigungen mehr aus. Soweit von einer Coronainfektion betroffene Personen einen Nachweis über eine Absonderung für ihren Arbeitgeber oder für die Schule benötigen, kann auf das positive Testergebnis und die Regelungen in der Allgemeinverfügung des Landkreises verwiesen werden.
Personen mit Krankheitssymptomen benötigen zudem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von ihrem (Haus-)Arzt, um eventuelle Lohnansprüche geltend zu machen.

Aktuelle Fallzahlen
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum vom Mittwoch, 04.05.2022, bei 498,5. Bisher sind im Landkreis insgesamt 60.351 Menschen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Seit Mittwoch, 27.04.2022, wurden 1.100 Neuinfektionen registriert. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für das Land Brandenburg liegt bei 3,20.
403 Personen sind in Oberhavel seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 04.05.2022, 07.46 Uhr).

Aktuell sind insgesamt 10 Gemeinschaftseinrichtungen im Landkreis von Coronafällen betroffen, darunter fallen Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Wohnstätten sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 2.264 (+40), Fürstenberg/Havel: 1.448 (+15), Glienicke/Nordbahn: 3.272 (+49), Gransee: 1.765 (+13), Großwoltersdorf: 188 (+1), Hennigsdorf: 6.952 (+138), Hohen Neuendorf: 7.536 (+145), Kremmen: 2.181 (+57), Leegebruch: 2.175 (+27), Liebenwalde: 1.120 (+17), Löwenberger Land: 2.308 (+29), Mühlenbecker Land: 4.343 (+82), Oberkrämer: 3.498 (+82), Oranienburg: 13.515 (+286), Schönermark: 119 (+1), Sonnenberg: 232 (+3), Stechlin: 269 (+2), Velten: 3.634 (+62), Zehdenick: 3.507 (+85).


Hinweise zu den Fallzahlen:
Der Landkreis Oberhavel leitet die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung SurvNet. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen gegebenenfalls Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner. Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.