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Datum: 13.04.2022

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Allgemeinverfügung zur Quarantäne und Isolation verlängert / Corona-Hotline des Landkreises wird ab Ostern eingestellt / Aktuelle Fallzahlen / 7-Tage-Inzidenz bei 654,4

Coronavirus (Symbolfoto)

© Landkreis Oberhavel

Der Landkreis Oberhavel hat seine Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen und positiv getesteten Personen als Schutzmaßnahme zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus verlängert. Denn auch wenn das Infektionsgeschehen in Oberhavel aktuell deutlich rückläufig ist, befindet es sich weiter auf einem hohen Niveau. Die Allgemeinverfügung regelt, wie schon bisher, welche Personen sich automatisch in Isolation beziehungsweise Quarantäne begeben müssen, wann die Absonderung beginnt und wann sie endet. Die Regelungen sind vorerst bis einschließlich zum 30.04.2022 befristet.

Impfmöglichkeiten in Oberhavel
Impfmöglichkeiten gibt es in den kommenden Wochen in Oberhavel wie folgt:

Regelmäßige Impftermine:

Immer Mittwoch / 17.00 bis 20.00 Uhr
Kreisgeschäftsstelle des DRK Gransee, Koliner Straße, 16775 Gransee
Hinweis: Impfungen mit Biontech, Moderna und Novavax möglich.

Immer Mittwoch / 15.00 bis 18.00 Uhr
Pflanzen-Kölle, Rosenstraße 48, 16556 Hohen Neuendorf OT Borgsdorf
Hinweis: Impfungen nur mit Novavax.

Immer Donnerstag / 15.00 bis 18.00 Uhr
Pflanzen-Kölle, Rosenstraße 48, 16556 Hohen Neuendorf OT Borgsdorf
Hinweis: Impfungen nur mit Biontech und Moderna möglich.

Immer Freitag / 15.00 bis 20.00 Uhr
Immer Samstag / 09.00 bis 15.00 Uhr
Impfstelle Zehdenick, Hospitalstraße 1 (an der alten Schule), 16792 Zehdenick
Hinweis: Impfungen mit Biontech, Moderna und Novavax möglich.
Achtung: An den Osterfeiertagen (Karfreitag, Ostersamstag) finden keine Impfungen statt.

Asklepios Klinik in Birkenwerder
Online-Terminbuchung unter https://coronaimpfung.asklepios.com/impftermine  

Mobiles Impfangebot:

Donnerstag, 28.04.2022 / 12.00 bis 16.00 Uhr
Rathaussaal im Rathaus, Rathausplatz 1, 16761 Hennigsdorf
Hinweis: Impfungen nur mit Novavax.

Darüber hinaus können sich Impfwillige weiter an ihre Haus- und Fachärzte wenden und sich dort über Impfangebote informieren. Eine Liste der Impfpraxen in Oberhavel findet sich hier: www.kvbb.de/patienten/impfpraxen

Möglich sind neben Erst- und Zweitimpfungen auch Auffrischungsimpfungen – sofern die letzte Impfung gegen das Coronavirus bereits länger als drei Monate zurückliegt. Zweitimpfungen können jeweils drei Wochen später an einem selbst gewählten Ort und Termin wahrgenommen werden. Eine Liste der vom Landkreis angebotenen Termine ist unter www.oberhavel.de/corona   veröffentlicht und wird regelmäßig aktualisiert.

Voraussetzung für eine Impfung ist, dass man sich gesund fühlt und keine Symptome wie Fieber, Husten oder Schnupfen aufweist. Mitzubringen sind neben dem Personalausweis die Krankenkassenkarte sowie – sofern vorhanden – der Impfausweis und die vorab ausgefüllten Formulare, die auf der Webseite des Landkreises zum Download bereitstehen. Bürgerinnen und Bürger werden außerdem gebeten, einen eigenen Mundschutz mitzubringen!

Corona-Hotline des Landkreises Oberhavel
Aufgrund des Wegfalls der umfassenden Regelungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Coronapandemie und der damit verbundenen deutlich gesunkenen Nachfrage stellt der Landkreis Oberhavel seine Corona-Hotline ab dem 19.04.2022 vorerst ein. Sollte die Lage es erfordern, kann die Hotline jederzeit wieder aktiviert werden. Das Gesundheitsamt ist selbstverständlich weiterhin erreichbar: Nachfragen sind möglich per E-Mail an: ges.corona@oberhavel.de. Allgemeine Fragen zum Thema Corona können Bürgerinnen und Bürger außerdem an das Corona-Bürgertelefon der Brandenburger Landesregierung unter der Telefonnummer 0331 866 5050 richten. Die Hotline ist montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags von 09.00 bis 17.00 Uhr erreichbar.

Aktuelle Fallzahlen
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum vom Mittwoch, 13.04.2022, bei 654,4. Bisher sind im Landkreis insgesamt 56.650 Menschen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Seit Mittwoch, 06.04.2022, wurden 1.433 Neuinfektionen registriert. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für das Land Brandenburg liegt bei 4,62.

397 Personen sind in Oberhavel seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 13.04.2022, 07.46 Uhr). Zuletzt verstarb eine 88-jährige Oranienburgerin.

Aktuell sind insgesamt 16 Gemeinschaftseinrichtungen im Landkreis von Coronafällen betroffen, darunter fallen Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Wohnstätten sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 2.104 (+60), Fürstenberg/Havel: 1.383 (+21), Glienicke/Nordbahn: 3.084 (+60), Gransee: 1.712 (+15), Großwoltersdorf: 182 (+3), Hennigsdorf: 6.581 (+125), Hohen Neuendorf: 6.868 (+313), Kremmen: 2.019 (+66), Leegebruch: 2.062 (+36), Liebenwalde: 1.062 (+28), Löwenberger Land: 2.183 (+44), Mühlenbecker Land: 4.073 (+114), Oberkrämer: 3.228 (+74), Oranienburg: 12.703 (+345), Schönermark: 113 (+1), Sonnenberg: 219 (+5), Stechlin: 261 (+5), Velten: 3.429 (+75), Zehdenick: 3.370 (+56).

Hinweise zu den Fallzahlen:

Der Landkreis Oberhavel leitet die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung SurvNet. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen gegebenenfalls Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner. Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.