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Unterstützung bei hohen Heizkosten

Die Energiekrise trifft jeden – Bürgergeld, Sozialhilfe, Geringverdiener – Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen erhalten

Hier finden Sie Informationen und weiterführende Links zum Thema Energiekrise sowie Hinweise zu erforderlichen Unterlagen für einen Antrag auf Sozialleistungen.

Die aktuelle Entwicklung der Heizkosten belastet alle Haushalte und beunruhigt vor allem auch Personen mit geringem Einkommen. Betroffen sind auch Bezieher von Transferleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe. 

Zur Entlastung der Betroffenen hat die Bundesregierung bereits mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Trotz dieser Maßnahmen kann die finanzielle Belastung sehr groß werden.


Sie beziehen bereits Leistungen des Jobcenters oder des Sozialamtes

Wenn Ihre Energiekostenabrechnung oder Ihre Abschlagsberechnung teurer werden, als es im Sozialleistungsbescheid steht, können Sie sich an Ihre zuständigen Sachbearbeiter wenden. Im Normalfall werden die zusätzlichen Kosten übernommen, wenn sie durch die allgemeinen Preissteigerungen ausgelöst worden sind.


Sie beziehen bisher keine Leistungen des Jobcenters oder des Sozialamtes

Wenn das eigene Einkommen und andere Unterstützungen nicht mehr ausreichen, kann ein Anspruch auf Sozialleistungen entstehen. Auf Antrag prüfen die Mitarbeitenden im Jobcenter und im Fachbereich Soziales und Integration, ob eine Anspruch auf Leistungen besteht. Vorhandenes Vermögen über der Freigrenze von aktuell 60.000,00 Euro für Alleinstehende und 30.000,00 Euro für jede weitere Person im Haushalt müssen Sie zunächst aufbrauchen.

Antragsportal für Heizkostenhilfen bei der
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat Anfang Mai 2023 ein Antragsportal für Heizkostenhilfen geöffnet. Private Haushalte im Land Brandenburg, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen, erhalten rückwirkend (bei Verdoppelung der Vorjahreskosten) finanzielle Hilfe für die im Jahr 2022 gestiegenen Heizkosten. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg

Bei Fragen rund um das Thema Heizkostenhilfe für Privathaushalte steht eine Hotline der ILB sowie eine Webseite mit allen Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zur Verfügung. 


Erwerbsfähige Personen

Alle erwerbsfähigen Personen haben hier die Möglichkeit einen Antrag online zu stellen.

Wichtige Informationen zum Bürgergeld haben wir Ihnen in den folgenden FAQ zusammengestellt:

FAQ Bürgergeld

Die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende sind im Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) geregelt und sind Teil der des steuerfinanzierten staatlichen Fürsorgesystems.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht aus dem Bürgergeld beziehungsweise Sozialgeld, dem Bedarf für Unterkunft und Heizung und Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT).

 

Wer kann Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) erhalten?

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende können Personen im Alter von 15 bis zum Erreichen der Regelaltersrente erhalten, die erwerbsfähig sind, sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und Ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können.
  • Darüber hinaus müssen Ausländerinnen und Ausländer ein gültiges Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik haben und die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein. Soweit sich das Aufenthaltsrecht allein aus dem Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland ergibt, besteht in den ersten drei Monaten in aller Regel kein Leistungsanspruch. 
  • Ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung kann auch bei Bezug von Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Erwerbseinkommen bestehen, wenn das Einkommen so gering ist, dass hiermit der Lebensunterhalt nicht sichergestellt werden kann.

 

Was heißt erwerbsfähig und wer ist hilfebedürftig?

  • Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann.
  • Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt seiner Kinder und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners bzw. seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Partnerin nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.

 

Wie erfolgt die Berechnung der Grundsicherung für Arbeitsuchende?

  • Die Höhe des Leistungsanspruchs hängt von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Der Leistungsanspruch errechnet sich durch Gegenüberstellung des individuellen Bedarfs und des zur Verfügung stehenden Einkommens bzw. Berücksichtigung des vorhandenen Vermögens.
  • Seit dem 1. Januar 2022 betragen die Regelbedarfe für
    • Alleinstehende oder Alleinerziehende: 449 Euro
    • volljährige Partner (Ehegatten, Lebenspartner, eheähnliche oder lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft) in gemeinsamer Wohnung: 404 Euro
    • Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern: 360 Euro
    • Minderjährige Partner (zwischen 14 und 17 Jahren): 376 Euro
    • Kinder (zwischen 6 und 13 Jahren): 311 Euro
    • Kinder (bis 5 Jahre): 285 Euro
  • Zum Einkommen zählt insbesondere:
    • Erwerbseinkommen
    • Unterhaltszahlungen
    • Elterngeld
    • Kindergeld
    • Unterhaltsvorschussleistungen
    • Krankengeld
    • Arbeitslosengeld I
    • Leistungen nach BaföG/Ausbildungsgeld/BAB
    • Miet- und Pachteinnahmen
    • Steuererstattungen und Abfindungen
    • Erbschaften
  • Zum Vermögen zählt unter anderem:
    • Bargeld
    • Wertpapiere
    • Sparguthaben
    • Pkw
    • Haus- und Grundvermögen (soweit nicht selbst bewohnt)

Nach den derzeitigen Regelungen wirkt sich dieses Vermögen jedoch nur dann auf einen eventuellen Leistungsanspruch aus, wenn es erheblich ist. Erhebliches Vermögen liegt vor, wenn das kurzfristig verwertbare Vermögen (zum Beispiel Barmittel, Geld auf dem Girokonto, Sparbuch) 60.000 Euro bei Singles und 30.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt übersteigt.

 

Ab wann besteht ein Anspruch auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende?

  • Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende werden nur auf Antrag erbracht. Soweit nichts Anderes vom Antragsteller bestimmt, wirkt die Antragstellung auf den Ersten des Monats zurück.

 

Kann ich Grundsicherung auch nur in einem Monat erhalten, wenn z.B. die Betriebskostenabrechnung fällig wird?

  • Ja. Dann wird Ihr Bedarf für diesen Monat ermittelt und gewährt. Im Folgemonat scheiden Sie wieder aus dem Leistungsbezug aus.
  • Soweit Sie aufgrund einer Rechnung über Betriebs- oder Heizkosten hilfebedürftig werden, ist es wichtig den Antrag schnellstmöglich, spätestens im Monat der Fälligkeit zu stellen.


Personen, die Altersrenten beziehen oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

Wichtige Informationen zur Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung haben wir Ihnen in den folgenden FAQ zusammengestellt:

FAQ Grundsicherung

Wer kann Grundsicherung bekommen?

  • Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können - erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.
  • Sie müssen außerdem in Deutschland wohnen.
  • Hinweis: Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.

 

Wofür gibt es die Grundsicherung?

  • Was die Grundsicherung abdecken soll:
  • Ihren notwendigen Lebensunterhalt,
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung,
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
  • Vorsorgebeiträge,
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und
  • Hilfe in Sonderfällen

 

Wie wird die Grundsicherung berechnet?

  • Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Auch das Einkommen Ihres Ehepartners oder Partners in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird berücksichtigt.

 

Was zählt zum Einkommen – und was nicht?

Zum Einkommen zählen:

  • Erwerbseinkommen
  • Renten und Pensionen jeder Art aus dem In- und Ausland, auch die Riesterrente, wenn sie ausgezahlt wird (seit 2018 bleibt ein Betrag von 100 Euro beispielsweise der Riesterrente anrechnungsfrei. Darüber hinaus bleiben weitere 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag frei)
  • Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern, auch wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt
  • Elterngeld über 300 Euro
  • Miet- und Pachteinnahmen
  • Kindergeld
  • Krankengeld
  • Zinsen

Nicht zum Einkommen zählen:

  • 30 Prozent des Einkommens aus selbstständiger/nichtselbstständiger Tätigkeit, höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1
  • Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Kindern, wenn deren
  • Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt
  • Elterngeld bis 300 Euro
  • Bis zu 250 Euro aus bestimmten steuerfreien Tätigkeiten (beispielsweise
  • Ehrenamt)
  • Pflegegeld
  • Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage (bis zu einem Höchstbetrag), hierzu gehört auch die Rente aus freiwilligen Beiträgen
  • Aktuell (2022) höchstens 224,50 Euro der Bruttorente, wenn 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt sind.

 

Was ist Vermögen – und was nicht?

Vorhandenes Vermögen über der Freigrenze (aktuell 60.000,00 Euro für Alleinstehende) müssen Sie zunächst aufbrauchen, bevor Sie Grundsicherung beanspruchen können. Wir erklären Ihnen, was dazugehört und was nicht.

Zum Vermögen zählen:

  • Bargeld
  • Wertpapiere
  • Sparguthaben
  • Haus- und Grundvermögen
  • Pkw

Nicht zum Vermögen zählen:

  • Kleinere Barbeträge (Schonvermögen von 5.000 Euro bei Alleinstehenden; bei
  • Verheirateten oder Partnern 10.000 Euro)
  • Familien- oder Erbstücke, wenn deren ideeller Wert (Andenken) den Verkaufswert weit übersteigt
  • Angemessener Hausrat
  • Angemessenes Hausgrundstück, das Sie selbst nutzen, oder eine Wohnung
  • gefördertes Altersvorsorgevermögen einer Riesterrente. Sie sind also nicht verpflichtet, Ihre angesparte Riesterrente aufzulösen - kommt die Riesterrente zur Auszahlung, wird sie aber teilweise als Einkommen berücksichtigt (siehe oben)

 

Muss ich Grundsicherung beantragen?

  • Ja. Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung. Sie muss beantragt werden. Das Antragsdatum ist wichtig für den Beginn der Grundsicherung.

 

Welche Auswirkungen hat die Erfüllung der sog. Grundrentenzeiten?

  • Wer wenigstens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erworben hat, erhält einen Freibetrag bei der Berechnung seines Anspruchs auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
  • Die Höhe des Freibetrags variiert und beträgt aktuell höchstens 224,50 Euro monatlich.

 

Kann ich Grundsicherung auch nur in einem Monat erhalten, wenn zum Beispiel die Betriebskostenabrechnung fällig wird?

  • Ja. Dann wird Ihr Bedarf für diesen Monat ermittelt und gewährt. Im Folgemonat scheiden Sie wieder aus dem Leistungsbezug aus.

 

Antragsunterlagen finden Sie hier.


Personen, die nicht mehr als drei Stunden arbeitsfähig sind und nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner zur Hilfe zum Lebensunterhalt finden Sie hier.


Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat auf Ihrer Internetseite eine Vielzahl an Informationen zum Thema Heizkosten und Energiekriese zusammengetragen. Dort finden Sie auch einen Artikel zum Recht auf Sozialleistungen bei steigenden Heizkosten. Zudem bietet die Verbraucherzentrale eine kostenlose Energieberatung an. Die Termine können auf der Internetseite gebucht werden.