Sprungziele
Inhalt

Unterstützung bei hohen Heizkosten

Die Energiekrise trifft jeden – Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch SGB II, Sozialhilfebezieher, Geringverdiener – Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen erhalten

Hier finden sie Informationen und weiterführende Links zum Thema Energiekrise sowie Hinweise zu erforderlichen Unterlagen für einen Antrag auf Sozialleistungen.

Die aktuelle Entwicklung der Heizkosten belastet alle Haushalte und beunruhigt vor allem auch Personen mit geringem Einkommen. Betroffen sind auch Bezieher von Transferleistungen wie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II oder Sozialhilfe.

Zur Entlastung der Betroffenen hat die Bundesregierung bereits mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Trotz dieser Maßnahmen kann die finanzielle Belastung sehr groß werden.

Sie beziehen bereits Leistungen des Jobcenters oder des Sozialamtes

Wenn Ihre Energiekostenabrechnung oder Ihre Abschlagsberechnung teurer werden, als es im Sozialleistungsbescheid steht, können Sie sich an Ihre zuständigen Sachbearbeiter wenden. Im Normalfall werden die zusätzlichen Kosten übernommen, wenn sie durch die allgemeinen Preissteigerungen ausgelöst worden sind.

Sie beziehen bisher keine Leistungen des Jobcenters oder des Sozialamtes

Wenn das eigene Einkommen und andere Unterstützungen nicht mehr ausreichen, kann ein Anspruch auf Sozialleistungen entstehen. Auf Antrag prüfen die Mitarbeitenden im Jobcenter und im Fachbereich Soziales und Integration, ob ein Anspruch auf Leistungen besteht.

Erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen (Jobcenter) haben Freibeträge, die sich altersabhängig für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft errechnen.

Für nicht erwerbsfähige Personen (Sozialhilfe) belaufen sich die Vermögensfreigrenzen seit dem 01.01.2023 auf 10.000,00 Euro je leistungsberechtigter Person.

Sofern Sie einen einmaligen Heizkostenzuschuss oder weitergehende Leistungen beantragen möchten, finden Sie auf den folgenden Seiten weitergehende Informationen.


Seite zurück