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Datum: 02.05.2022

Landkreis erarbeitet neue Mietobergrenzen für Oberhavel

Wohnungsunternehmen und Vermietende zur Mitwirkung aufgerufen / Fragebögen werden Ende April versandt

Der Landkreis erarbeitet neue Mietobergrenzen für Oberhavel.

© Landkreis Oberhavel


Wer Anspruch auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II hat, kann zusätzlich finanzielle Hilfe für die Miete, Strom- und Heizkosten erhalten. Denn die Kosten für Miete und Heizung sind nicht im Regelbedarf für den Lebensunterhalt enthalten. Die konkreten Richtwerte legt in Oberhavel die „Handlungsrichtlinie zur Übernahme von Bedarfen für Unterkunft und Heizung“ fest. Zuletzt zum 01.01.2021 angepasst, soll die Richtlinie jetzt erneut aktualisiert werden. Dafür benötigt der Landkreis auch die Unterstützung der Menschen, die hier wohnen und Wohnraum vermieten.

„Als Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch wollen wir die bestehende Handlungsrichtlinie aktualisieren und an die veränderten Gegebenheiten auf dem Mietwohnungsmarkt anpassen“, erklärt Matthias Kahl, Dezernent für Arbeit und Soziales. „Denn die Richtlinie bestimmt, in welchem Umfang Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei Sozialleistungen berücksichtigt werden können. Dafür ist eine aktuelle Datengrundlage erforderlich, die wir nun für ganz Oberhavel erheben. Die Daten fließen dann in die Festlegung gegenwärtiger Mietobergrenzen ein.“

Mit der Erhebung und Auswertung der notwendigen Mietdaten hat der Landkreis Oberhavel nach einem entsprechenden Vergabeverfahren das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte aus Hamburg beauftragt. Um eine möglichst breite Datengrundlage zu erhalten, sollen neben der Befragung von Wohnungsgenossenschaften und -unternehmen auch per Zufallsprinzip ausgewählte Privatvermieterinnen und -vermieter im Kreisgebiet angeschrieben und befragt werden. Dafür wurden Ende April mehr als 6.500 Fragebögen versandt. Diese sollen ausgefüllt und zurückgesandt werden. Eine Übermittlung der benötigten Daten ist natürlich auch online möglich.

„Dabei zählen wir auf die Unterstützung der angeschriebenen Vermieterinnen und Vermieter. Denn je höher der Rücklauf der Fragebögen ist, desto verlässlicher kann das aktuelle Mietpreisniveau im Kreisgebiet abgebildet werden“, erklärt Matthias Kahl. „So können in Oberhavel auch künftig die Leistungen für die Unterkunftskosten realitätsgetreu berücksichtigt und in einem angemessenen und gerechten Umfang gewährt werden. Aber auch Vermietende profitieren: Denn die Finanzierung des Wohnraums der Leistungsberechtigten durch den Landkreis wird mit der neuen Datengrundlage auf ein aktuelles Niveau gestellt.“

Der Landkreis Oberhavel bittet daher um eine rege Beteiligung an der Datenerhebung. Die Daten werden anonymisiert und unter Berücksichtigung des Datenschutzes erhoben, ein Rückschluss auf einzelne Mieter oder Vermieter ist nicht möglich. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und kostenlos.

„Ich bedanke mich schon jetzt bei allen Beteiligten innerhalb und außerhalb der Kreisverwaltung, die an dem umfangreichen Prozess der Datenerhebung und Aktualisierung der neuen Richtlinie mitwirken“, so Kahl.