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Datum: 15.12.2020

Veterinäramt informiert über Trichinenuntersuchungen zu den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswechsel

Trichinenproben erfassen.

© Landkreis Oberhavel

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Oberhavel wird in diesem Jahr – wie die gesamte Kreisverwaltung – lediglich am 24. und 31.12.2020 sowie an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen sein. Für dringende Fälle ist an diesen Tagen der tierärztliche Rufbereitschaftsdienst über die Telefonnummer 03301 601-6231 (Ansage der Rufbereitschaftsdienst-Nummer) erreichbar.

Jagdausübungsberechtigte können ihre Trichinen- sowie die dazugehörigen Blutproben wie gewohnt an den beiden bekannten Standorten in Gransee (Karl-Marx-Platz 1) und Oranienburg (Bernauer Straße 57/59) in die dafür vorgesehenen Briefkästen einbringen. Der Kurier fährt die Proben vor Weihnachten letztmalig regulär am 23.12.2020 zur Untersuchung ins Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB). In der Woche vor Silvester findet die letzte Kurierfahrt am Mittwoch, dem 30.12.2020, statt. Die erste Kurierfahrt im neuen Jahr erfolgt am ersten Werktag, Montag, dem 04.01.2021.

Das Landeslabor strebt an, trotz der Corona-Einschränkungen alle eingesandten Proben in den üblichen Fristen zu untersuchen, weist aber darauf hin, dass es gegebenenfalls etwas längere Wartezeiten bis zum Vorliegen des Trichinen-Untersuchungsergebnisses geben kann. In der Regel liegt es am Folgearbeitstag abends vor, wenn die Probe am Vortag vor 09.00 Uhr im Veterinäramt abgegeben wurde. Das Amt informiert die Jägerinnen und Jäger per Post beziehungsweise auf telefonische Nachfrage vorab über das Ergebnis. Erst wenn der vom Veterinäramt abgestempelte und unterschriebene Wildursprungsschein vorliegt, ist das Fleisch freigegeben.

Die eingesandten Blutproben werden im Landeslabor hinsichtlich der Erkennung von Tierseuchen, insbesondere der Afrikanischen Schweinepest (ASP), untersucht. Über Einzelblutbefunde werden die Jagdausübungsberechtigten nicht informiert. Sollte allerdings an Hand einer Blutprobe ASP festgestellt werden, tritt der Tierseuchenalarmplan des Landkreises Oberhavel in Kraft und die Kreisverwaltung wird dies unverzüglich durch eine öffentliche Bekanntmachung mitteilen.

Über das Prozedere der Kurierfahrten und der Untersuchungen im Landeslabor während des Feiertagszeitraums informiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auch in einem Schreiben, das dem Kreis- und dem Landesjagdverband, den Fleischbeschau-Tierärzten und der unteren Jagdbehörde zugegangen ist. Zudem finden Interessenten alle relevanten Auskünfte auch auf der Webseite www.oberhavel.de/Trichinenproben sowie als Aushang an den Briefkästen.

„Um unsere Jägerschaft in Oberhavel zu unterstützen, die zu einer verstärkten Bejagung aufgerufen ist, wird der Landkreis Oberhavel auch künftig die anfallenden Kosten für die Trichinenuntersuchung vollständig übernehmen", sagt der zuständige Dezernent für Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Egmont Hamelow. Dies ist bereits seit dem 01.02.2018 der Fall und jährlich befristet. „Die Maßnahmen haben wir nunmehr um ein weiteres Jahr verlängert. Denn bevor ein Wildschwein für den menschlichen Verzehr freigegeben werden kann, ist im Rahmen der Fleischuntersuchung eine abschließende amtliche Untersuchung auf Trichinen vorgeschrieben. Für diese Untersuchung ist regulär eine Gebühr – derzeit sind das knapp zehn Euro – zu entrichten. Die Übernahme der Gebühren durch den Landkreis stößt in der Jägerschaft auf eine sehr positive Resonanz und schafft zugleich die Basis für eine gemeinsame Strategie im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest“, so der Umweltdezernent.

Bis Mitte November 2020 wurden von der Jägerschaft bereits mehr als 5.100 Proben zur Untersuchung auf Trichinen eingereicht. Im Vergleich zu den Vorjahren – 2018 wurden 3.634 Proben und im vergangenen Jahr 4.579 Proben von Schwarzwild untersucht. Damit ist eine kontinuierliche Erhöhung der Bejagung zu verzeichnen. Bis zum Jahresende wird der Landkreis Oberhavel voraussichtlich insgesamt rund 60.000 Euro für die Kostenübernahme der Trichinenuntersuchung im laufenden Jahr aufwenden.

Trichinellose und Afrikanische Schweinepest

Das Veterinäramt weist noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der Trichinenuntersuchung bei Hausschweinen, Schwarzwild und anderen Wildtierarten, die Träger von Trichinen sein können (zum Beispiel Dachs, Sumpfbiber), hin. Die Tierkörper dürfen vor Abschluss der amtlichen Untersuchung weder aus dem Landkreis verbracht noch zerlegt oder verarbeitet werden.

Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die in der Skelettmuskulatur von Säugetieren, Vögeln und Reptilien leben und für den Menschen lebensgefährlich werden können. Die Übertragung auf einen neuen Wirt – so auch auf den Menschen – erfolgt ausschließlich durch den Verzehr von rohem oder ungenügend durcherhitztem Fleisch sowie daraus hergestellten Produkten wie Rohwurst oder Rohschinken. Die Infektionskrankheit Trichinellose ist eine weltweit vorkommende, vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung. Die Parasiten wurden 2018 erstmalig seit vielen Jahren wieder in Schwarzwildbeständen in der Region festgestellt.

Die Afrikanische Schweinepest hingegen ist für Menschen und Haustiere nach aktuellem Erkenntnisstand nicht gefährlich. Selbst der Verzehr infizierten Schweinefleisches birgt kein gesundheitliches Risiko. Sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen führt sie allerdings zu einer schweren Erkrankung, die fast immer tödlich ist. Verursacht wird sie durch ein Virus. Die Ansteckung erfolgt vornehmlich über Blut, bluthaltige Flüssigkeiten und bluthaltige Gewebe, dabei reichen bereits sehr geringe Mengen für eine Ansteckung aus. Der Ausbruch der ASP im September 2020 in Brandenburg als erstem deutschen Bundesland verursachte bereits einen immensen wirtschaftlichen Schaden, da ein Exportstopp auf Schweinefleisch verhängt wurde.