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Datum: 12.01.2021

Sportförderung: Anträge jetzt online stellen!

Neuerungen bei der Sportförderung seit 01.01.2021 / Unterstützung von Projekten bis 31.01.2021 beantragen / Frist für Kinder- und Jugendförderung endet Anfang März

Insgesamt 114 Projekte in 46 unterschiedlichen Sportvereinen hat Oberhavel im vergangenen Jahr gefördert. Auch im Jahr 2021 unterstützt der Landkreis wie gewohnt die Sportvereine! Aufgrund der zum 01.01.2021 geänderten Sportförderrichtlinie gilt es aber, einige Neuerungen zu beachten. Die Änderung der Richtlinie hatte der Landkreis im vergangenen Jahr in enger Zusammenarbeit mit den Sportvereinen Oberhavels erarbeitet; der Kreistag hatte sie im September 2020 beschlossen.

Landrat Ludger Weskamp sagt: „Das zurückliegende Jahr war für die Sportvereine im Landkreis nicht einfach. Training, Spielbetrieb und Wettkämpfe waren größtenteils nicht möglich. Umso wichtiger ist es uns, schon jetzt vorauszuschauen und die Vereine bei ihren im Jahr 2021 anstehenden Vorhaben zu unterstützen.“

Dafür stellt der Landkreis Oberhavel in diesem Jahr insgesamt bis zu 280.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich stehen nicht verbrauchte Restmittel aus 2020 für Projekte der Vereine bereit. „Denn Sport stärkt den Zusammenhalt der Menschen in Oberhavel – diese wichtige Arbeit der vielen Ehrenamtlichen in unserem Landkreis wollen wir mehr denn je unterstützen“, erklärt Matthias Rink, der für die Sportförderung zuständige Dezernent im Landkreis Oberhavel.

„Dank der überarbeiteten Sportförderrichtlinie stehen erstmals Gelder für die Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildungen in Kooperation mit dem Kreissportbund Oberhavel e.V. bereit. Der Landkreis gewährt hier Zuwendungen in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von insgesamt maximal 30.000 Euro pro Kalenderjahr an den Kreissportbund Oberhavel e.V.“, sagt Rink. Die Organisation und Durchführung erfolgt im sportfachlichen Ermessen des Kreissportbundes. Vereine, die von den Fördermitteln profitieren wollen, beteiligen sich hälftig mit Eigenmitteln an der Finanzierung.

„Neuerungen gibt es aber auch bei der Projektförderung: Neben einigen konkretisierten und angepassten Begrifflichkeiten, haben sich die Art, der Umfang und die Höhe der Zuwendungen geändert. Die beantragten Projekte werden gemäß einer festgelegten Priorität gefördert, welche in der Sportförderrichtlinie genau aufgelistet ist“, erläutert Matthias Rink. Für die Förderung von Projekten wird die Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten des konkreten Projektes. Maximal können bis zu 2.500 Euro Förderung für die Teilnahme von Mannschaften an oder für die Ausrichtung von internationalen und nationalen Projekten, bis zu 1.500 Euro für die Teilnahme oder Ausrichtung im überregionalen und bis 250 Euro im regionalen Bereich beantragt werden. Ebenfalls bis zu 250 Euro können für die Teilnahme von einzelnen Sportlerinnen oder Sportlern an Wettkämpfen, für die eine Qualifikation erforderlich ist, wie auch für die Durchführung von Trainingslagern als wettkampfvorbereitende Maßnahme gewährt werden.

Die Sportförderung können alle Sportvereine beantragen, deren Hauptsitz sich im Landkreis Oberhavel befindet und die Mitglied in einem Sportbund oder Sportfachverband sind. Die Projektförderung unterstützt die Teilnahme an Wettkämpfen, Meisterschaften wie auch Qualifikationen. Auch Zuschüsse für Startgelder, Meldegebühren sowie Kampf- und Schiedsrichterkosten können beantragt werden. Ausgenommen ist eine Förderung zur Finanzierung regulärer Pflicht- und Punktspiele. Die Antragsfrist für Projekte im ersten Halbjahr 2021 endet am 31. Januar, für die zweite Jahreshälfte ist die Frist auf den 31.07.2021 festgelegt.

Ganz wichtig: Anträge für Projekte, die vor der jeweiligen Antragsfrist stattfinden – also im Zeitraum vom 01. bis 31.01. sowie vom 01. bis 31.07. müssen unbedingt vor dem Projektbeginn gestellt werden. Anträge, die verspätet eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

„Neu ist außerdem, dass die Staffelung im Bereich der Kinder- und Jugendförderung entfällt, stattdessen gilt ab sofort einFestbetrag von 17,50 Euro pro Mitglied. Dies geht auf einen ausdrücklichen Wunsch der Sportvereine Oberhavels zurück, dem wir gerne nachgekommen sind“, freut sich Matthias Rink über die konstruktive Zusammenarbeit mit den Vereinen. Grundlage ist die Anzahl der stichtagsbezogen zum 01.01. des Kalenderjahres im Verein gemeldeten Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre. Für die Zuwendung müssen Vereine einen Mitgliedsbeitrag von mindestens 5,00 Euro pro Monat und Mitglied erheben. Für die Förderung steht deshalb ein überarbeitetes Antragsformular zur Verfügung. Antragsfrist ist der 01.03.2021.

Veränderungen – genauer: Vereinfachungen – gibt es auch bei der  Beantragung der Mittel selbst: Seit dem 01.01.2021 können Vereine über den Link www.oberhavel.de/Sportförderung ein Online-Antragsverfahren nutzen - ebenfalls ein Wunsch der an den Neuerungen beteiligten Vereine. Für die Nutzung des Onlineverfahrens für die Sportförderanträge ist zusätzlich einmalig zum Anfang des Kalenderjahres ein Antrag in Verbindung mit dem Onlineverfahren vor Antragsbeginn unterzeichnet per Post einzureichen. Der zusätzliche Antrag in Verbindung mit dem Onlineverfahren ist auf der Homepage des Landkreises zu finden.

Nähere Informationen erhalten Vereine unter der Telefonnummer: 03301 601-5687. Die Sportförderrichtlinie und alle Antragsunterlagen finden Sie unter: www.oberhavel.de/Sportförderung