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Datum: 09.09.2013

Keine Neuregelung der Wertgutscheinpraxis für Asylbewerber in Oberhavel

Landkreis hält am bisherigen Verfahren fest

Die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Landkreis Oberhavel, insbesondere eine mutmaßliche „Verschärfung der Gutscheinpraxis", führte in der vergangenen Woche zu heftigen Diskussionen. Entgegen einzelner Presseinformationen hat sich am Verfahren jedoch nichts geändert. Heute wie auch in der Vergangenheit können Wertgutscheine nur in Verbindung mit einer gültigen Gutscheinkarte eingelöst werden. Dazu müssen die Unterschriften auf dem Wertgutschein und der Wertgutscheinkarte übereinstimmen. Diese Regelung ist nicht neu und seit jeher auf der Rückseite des Wertgutscheines abgedruckt. Zur besseren Lesbarkeit befindet sich dieser Hinweis nun auch auf der Vorderseite des Wertgutscheines.

Wertgutscheine stellen eine Form der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG dar. Danach werden Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt als Sachleistungen bereitgestellt. In Einzellfällen kann vom Vorrang der Sachleistungen abgewichen werden, aber nur dann, wenn dies durch konkrete Umstände, beispielsweise die Unterbringung des Asylbewerbers außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften, erforderlich ist. Die Gewährung von Wertgutscheinen stellt bereits eine Abweichung vom Sachleistungsprinzip dar. Nach § 3 Abs. 1 AsylbLG werden Wertgutscheine als erste Alternative zu dieser genannt.

Beim Asylbewerberleistungsgesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz, dessen Umsetzung als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung im Land Brandenburg allen Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen wurde. Dabei hat der Gesetzgeber sehr enge Grenzen gesetzt. Veränderungen können nur über das parlamentarische Verfahren von Bundestag und Bundesrat erreicht werden. Nach Auffassung des Landkreises kann also ohne Änderung der gesetzlichen Grundlagen nicht generell auf das Bargeldprinzip umgestellt werden.

Diese Rechtsauffassung bestätigte der Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE, Dr. Gregor Gysi, im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung am 04.08.2013 auf dem Schlossplatz in Oranienburg. Danach glaubt er nicht, dass die Ausgabe von Wertgutscheinen an Asylbewerber im Landkreis Oberhavel so leicht zu ändern sei. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Verfahren als nicht grundgesetzwidrig bezeichnet hat. Der Bundespolitiker reagierte damit auf die Nachfrage eines Mitgliedes der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Oberhavel. Zudem verwies Gysi darauf, dass mit Ausnahme der Bundestagsfraktion DIE LINKE und einzelner Abgeordneter anderer Fraktionen die Mehrheit des Bundestages für die Beibehaltung der Wertgutscheine sei.

Weitere Informationen zum Stichwort Asylbewerberleistungsgesetz finden Sie in unserem Bürgerlexikon – Was sich hinter den Paragra§hen verbirgt.
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