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Datum: 07.07.2016

Chipkarte vereinfacht ab 1. Oktober Arztbesuch für Asylbewerber

Landkreis tritt Vereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bei. Sozialministerin sichert Übernahme finanzieller Risiken zu.

Zum 01.10.2016 führt der Landkreis Oberhavel die elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende ein. Landrat Ludger Weskamp unterzeichnete dazu am Donnerstag, dem 07.07.2016, den Beitritt zur Rahmenvereinbarung zwischen der Landesregierung und den gesetzlichen Krankenkassen in Brandenburg. Die Chipkarte wird in Zusammenarbeit mit der für Oberhavel zuständigen AOK Nordost an die Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Landkreis ausgegeben.

Mit der elektronischen Gesundheitskarte können Asylsuchende, die sich weniger als 15 Monate in Deutschland aufhalten, im Krankheitsfall direkt den Arzt aufsuchen. Es genügt künftig die Vorlage der Chipkarte. Nur noch im Einzelfall muss der Landkreis über die Gewährung von Leistungen entscheiden. „Mit der Gesundheitskarte können sich die erkrankten Menschen direkt in die ärztliche Behandlung begeben. Damit leistet das neue Verfahren einen wichtigen Beitrag, die medizinische Versorgung der Geflüchteten zu verbessern und darüber hinaus Arztpraxen, Kliniken und Verwaltung zu entlasten“, sagte Landrat Ludger Weskamp.

Bisher müssen sich die Erkrankten eine Kostenübernahmeerklärung für die Behandlung durch die Landkreisverwaltung ausstellen lassen. Die Leistungen werden gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt, wenn die Behandlung eines akut lebensbedrohlichen Zustandes oder einer schweren und ansteckenden Erkrankung zwingend erforderlich ist. Zu den notwendigen Einzelfallprüfungen wird im Bedarfsfall das medizinische Fachpersonal des Fachbereiches Gesundheit hinzugezogen. Diese Schritte übernimmt künftig die Krankenkasse. Auch die Abrechnung der Arztkosten erfolgt durch den Versicherer.

Die Zusage des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg, sowohl die Kosten für die gesundheitliche Versorgung als auch mögliche finanzielle Risiken zu übernehmen, bezeichnete Ludger Weskamp „als wichtiges Signal, an dem sich Ministerin Diana Golze messen lassen muss“. Er unterstrich damit sein Unverständnis darüber, dass die Landkreise und kreisfreien Städte weder in die Verhandlungen mit den Krankenkassen einbezogen noch gehört wurden. „Dieses Vorgehen hat nicht zur Akzeptanz bei den handelnden Kommunen beigetragen. Die Zahl der bisherigen Beitrittserklärungen zu Rahmenvereinbarungen zwischen Land und Krankenkassen ist aus meiner Sicht ein trauriger Beleg dafür, dass unserem gemeinsamen Ziel, asylsuchenden Menschen einen direkten und leichten Zugang zur medizinischen Versorgung zu bieten, unnötig geschadet wurde.“ Weskamp hätte es zudem begrüßt, wenn die Abrechnung der ärztlichen Leistungen direkt zwischen den Krankenkassen und dem Land Brandenburg erfolgen würde. „Leider ist das Sozialministerium nicht bereit, diesen logischen und nachvollziehbaren Schritt zu gehen“, so der Landrat.

Für die Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte werden die Personaldaten und ein Foto des Asylbewerbers beziehungsweise der Asylbewerberin vom Fachbereich Soziales und Integration verschlüsselt an die AOK Nordost gesandt. Um die 14-tägige Bearbeitungszeit der Krankenkasse zu überbrücken, gibt der Landkreis Oberhavel Übergangsbescheinigungen aus, die zum Arztbesuch berechtigen.

Muster der elektronischen Gesundheitskarte

© AOK Nordost - Die Gesundheitskasse