Afrikanische Schweinepest – neues Prämiensystem für tot aufgefundene Wildschweine
- Kontaktdaten des Einsenders
- Angaben zur Fundstelle (GPS-Daten oder Autobahnkilometer) und zum Datum des Fundes
- Angaben zum Geschlecht, Altersklasse und Todesursache des Tieres
Zudem muss das Wiederauffinden des Tierkörpers gewährleistet sein. Jagdausübungsberechtigte haben für die oben genannten Angaben einen Wildursprungsschein auszufüllen. Als Probenmaterial werden (je nach Verwesungsgrad) akzeptiert:
- Blutprobe und Organprobe
- kleine Tierkörper bis 25 kg Körpergewicht (vorherige Absprache mit dem Veterinäramt erforderlich)
- Tupferprobe, wenn keine andere Probe möglich ist
- bei Skelettierung: Oberschenkel- und/ oder Oberarmknochen, Rippen oder Brustbein
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das alleinige Aneignungsrecht für totes Wild laut Bundesjagdgesetz beim Jagdausübungsberechtigten vor Ort liegt.
Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft. Eine Gefahr für den Menschen besteht nach bisherigen Erkenntnissen nicht. Bislang ist kein Impfstoff für Schweine vorhanden.
Als Präventionsmaßnahmen werden im Rahmen des Schwarzwildmonitorings Blutproben, die durch Jagdausübungsberechtigte von den erlegten Stücken gewonnen werden, im Landeslabor Berlin-Brandenburg auf ASP und die klassische Schweinepest untersucht. Die Untersuchung ist für die Jäger kostenfrei. Zusätzlich zu diesen Proben werden auch Proben von Unfallwild und tot aufgefundenem Schwarzwild durch das Veterinäramt Oberhavel zur Untersuchung entgegengenommen. Auch diese ist für die meldenden Personen kostenfrei – neu hinzugekommen ist die Prämie von 30,00 pro Fall- und Unfallwild.
Bei Fragen zur ASP oder zur Probennahme wenden Sie sich bitte an veterinaeramt@oberhavel.de oder an Frau Zeiske-Lippert 03301 601-6238.