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Datum: 05.04.2023

„Schatzsuche“ in Oberhavel

Bodendenkmale sind wertvolles Kulturgut / Sondengängerinnen und Sondengänger benötigen eine Erlaubnis

Schatzsuche

© Landkreis Oberhavel


Über 800 archäologische Fundorte, sogenannte Bodendenkmale, sind im Landkreis Oberhavel bekannt. Die Siedlungen, Gräberfelder und Werkplätze von der Steinzeit bis hin zur Neuzeit bewahren Informationen über die Vergangenheit unseres Landes, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können aus den Keramikscherben, Metallgegenständen und Knochen viel Spannendes herauslesen.

Auch für Heimatforscher war die Archäologie schon immer ein beliebtes Hobby. Heute gewinnt das Metallsondeln zunehmend an Bedeutung: mit einem Metalldetektor wird gezielt nach Gegenständen im Boden gesucht. „Was im Fachjargon als Sondeln bezeichnet wird, ist für die Wissenschaft allerdings problematisch“, erklärt Egmont Hamelow, der für den Denkmalschutz zuständige Dezernent des Landkreises Oberhavel. „Denn längst nicht alle Sondengänger haben die dafür benötigte Genehmigung der Denkmalfachbehörde.“ Funde von Münzen aus dem römischen Reich beispielsweise sind hierzulande wertvolle Hinweise. Sie zeigen die engen Kontakte zwischen Germanen und Römern. „Allerdings nur im Kontext: Der römische Denar in einem germanischen Grubenhaus ist eine wichtige Information; die gleiche Münze bei Ebay hingegen, hat keinen wissenschaftlichen Wert“, erklärt Hamelow. „Dieser Kontext, den die Archäologen ‚Befund‘ nennen, ist die Basis für jede Forschungsarbeit und daraus formt sich unser Geschichtsbild. Archäologische Fundplätze sind deshalb durch das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz besonders geschützt.“

Weil noch nicht alle Fundorte bekannt und kartiert sind, wird für das Sondengehen als Nachforschung nach Bodendenkmalen mit technischen Hilfsmitteln generell und überall in Brandenburg eine Erlaubnis benötigt. Sie wird durch das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) erteilt, zuvor ist eine Weiterbildung für ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger zu absolvieren.

„Die Denkmalbehörden arbeiten mittlerweile eng mit den lizensierten Hobbyforschern zusammen. Immer wieder werden spektakuläre Funde durch Ehrenamtliche gemacht und von den Wissenschaftlern im Anschluss fachgerecht geborgen, ausgewertet und gegebenenfalls der Öffentlichkeit im Landesmuseum präsentiert“, lobt Hamelow.

Es gibt allerdings auch negative Beispiele: So versuchen illegale Sondengänger häufig, ihre Funde im Internet oder auf Flohmärkten zu verkaufen. Auch der Denkmalschutzbehörde in Oberhavel sind Fälle aus unserer Region bekannt. Für Münzen oder Edelmetall kann zwar manchmal ein guter Preis erzielt werden, allerdings macht man sich gleichzeitig einer Straftat schuldig. Denn die Funde gehören laut Denkmalschutzgesetz dem Land Brandenburg und müssen vom Finder an die Denkmalbehörden abgegeben werden. Illegale Kulturgüter können übrigens jederzeit – sowohl vom Verkäufer, als auch vom Käufer – zurückgefordert werden.

Regelungen dazu finden sich seit 2016 im Kulturgutschutzgesetz (§ 83): So wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer Kulturgut in Verkehr bringt, von dem er weiß, dass es rechtswidrig ausgegraben wurde. Dazu kommt die Fundunterschlagung, die gemäß Strafgesetzbuch (§ 246) verboten ist. Darüber hinaus ist das Sondengehen ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit, für die hohen Bußgeldern zu rechnen ist. Wer illegale Sondengänger beobachtet, kann das jederzeit bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder der Polizei anzeigen.

„Oberhavels Bodendenkmale sind das kulturelle Archiv unserer Vorfahren und sie sind es wert, von den Wissenschaftlern, den Bodendenkmalpflegern und der Bevölkerung für die nächste Generation bewahrt zu werden“, so Hamelow.