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Datum: 29.10.2015

Landkreis bereitet sich auf die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge vor: Waldhof Zootzen als mögliche Jugendhilfeeinrichtung vorgesehen

Nach Deutschland eingereiste unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden ab dem 01.11.2015 nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf alle Bundesländer verteilt. Diese Neuregelung ist ein Ergebnis des im Oktober 2015 durch Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass nach einer Zuweisung durch das Land Brandenburg die Inobhutnahme durch den Fachbereich Jugend erfolgen soll. Die stationäre Unterbringung wird über Einrichtungen der freien Jugendhilfe gewährleistet.

Vor diesem Hintergrund führt die Kreisverwaltung momentan Gespräche mit anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, um die Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten der Unterbringung, Versorgung und Betreuung zu erörtern. Bislang konnten auf diesem Wege 11 Kinder und Jugendliche kreisweit untergebracht werden. Des Weiteren sehen die Planungen die Bereitstellung zusätzlicher Betreuungsplätze im Schullandheim Waldhof Zootzen vor. Die Einrichtung wird gegenwärtig zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern genutzt. Durch die beabsichtigte Umnutzung zur Jugendhilfeeinrichtung erhöht sich die maximale Gesamtbelegung der Einrichtung nicht. Die bisher dort wohnhaften volljährigen Asylsuchenden sollen den Plänen zufolge schrittweise in anderen Gemeinschaftsunterkünften und in Wohnungen untergebracht werden.

Nach Vorliegen der gesetzlich geforderten Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII soll der Waldhof Zootzen künftig als Einrichtung der stationären Jugendhilfe dienen und Platz für eine größere Anzahl von Kindern und Jugendlichen bieten. Die Betreuung gewährleistet ein freier Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Entsprechende Gespräche laufen bereits. Darüber hinaus findet in der kommenden Woche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Begehung der Einrichtung mit Vertretern des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und des Fachbereiches Jugend statt, bei der u. a. die räumlichen und baulichen Gegebenheiten im Hinblick auf die mögliche Anzahl unterzubringender Kinder und Jugendlicher begutachtet werden.

In Brandenburg erfolgt die Zuordnung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf die Landkreise und kreisfreien Städte nach dem für die Unterbringung von Asylbewerbern gültigen Verteilschlüssel. Für den Landkreis Oberhavel liegt die Quote bei 8 Prozent. Nach den vorliegenden Informationen durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport rechnet die Kreisverwaltung im kommenden Jahr mit rund 150 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Außenansicht des Schullandheims Waldhof Zootzen.