Geflügelpest: In diesen Orten gilt jetzt eine Stallpflicht
Mehrere Städte und Gemeinden in Oberhavel betroffen
In Brandenburg grassiert die Vogelgrippe. Betroffen ist auch der Landkreis Oberhavel. Es wurden bereits zahlreiche tote infizierte Wildvögel entdeckt. Außerdem mussten Geflügelbestände eines landwirtschaftlichen Betriebes getötet werden. Für weite Teile des Landkreises Oberhavel gilt daher ab sofort eine Stallplicht für Geflügel.
Zum Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände auf dem Gebiet des Landkreises Oberhavel gilt die Aufstallungspflicht für folgende Orte: Himmelpfort, Bredereiche, Zootzen, Ribbeck, Mildenberg, Menz, Dollgow, Zernikow, Großwoltersdorf, Wolfsruh, Kremmen sowie Teile von Oberkrämer, Oranienburg und Löwenberger Land. Die Details regeln zwei Allgemeinverfügungen. Die Allgemeinverfügungen und weitere Informationen sind auf www.oberhavel.de/geflügelpest zu finden.
Die Anordnung gilt für gehaltenes Geflügel, insbesondere Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer schützenden Abdeckung untergebracht werden. Diese Abdeckung muss sicherstellen, dass das Geflügel nicht mit Wildvögeln oder deren Exkrementen in Berührung kommt. Ein einfaches Netz reicht nicht aus. Außerdem muss es die Möglichkeit geben, Hände und Kleidungsstücke zu desinfizieren.
Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art sind nur in geschlossenen Räumen gestattet. Tiere, die im Reisegewerbe abgegeben werden sollen, müssen längstens vier Tage vorher tierärztlich, oder im Falle von Enten und Gänsen virologisch, untersucht worden sein.
Im Falle von vermehrten Erkrankungen oder toten Tieren im Geflügelbestand ist unverzüglich das Veterinäramt Oberhavel zu informieren. Kontakt: Gefluegelpest@oberhavel.de. Der Landkreis Oberhavel verweist nochmals auf die Pflicht aller Geflügelhalter zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Auch Bürgerinnen und Bürger, welche tote Vögel entdecken, werden um besondere Vorsicht gebeten. Sie sollten die Tiere liegen lassen und unverzüglich das Veterinäramt informieren. Dies ist ebenfalls per E-Mail an Gefluegelpest@oberhavel.de möglich. Es sollten die Koordinaten des Fundorts oder der Screenshot eines Kartendienstes wie etwa Google Maps enthalten sein, außerdem der Name des Meldenden, eine Telefon- oder Handynummer, der genaue Fundort mit Straßen-Kilometer oder, wenn möglich, GPS-Daten sowie, falls bekannt, die Art des Tieres.