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Prostitution

In der Bundesrepublik Deutschland sind mit Wirkung vom 1. Juli 2017 neue Bestimmungen für Prostituierte und für Prostitutionsbetriebe in Kraft getreten. Ein Ziel der neuen Regelungen ist es, dass Prostituierte über ihre Rechte und Pflichten informiert sind und darin bestärkt werden, ihre Rechte wahrzunehmen und sich bei Bedarf Unterstützung zu holen.

Die freiwillig ausgeübte Prostitution ist grundsätzlich in Deutschland erlaubt. Prostitution bezeichnet die Bereitstellung sexueller Dienstleistungen, das heißt sexueller Handlungen, gegen ein Entgelt, wobei mindestens eine weitere Person anwesend ist. Prostitution wird auch als "Sexarbeit" oder "Sexwork" bezeichnet. Gemäß geltender Rechtsnormen wird das Mindestalter für die Ausübung der Prostitution auf 18 Jahre festgelegt. Für Personen unter 18 Jahren ist die Ausübung von Prostitution gesetzlich verboten. Darüber hinaus sind in ganz Deutschland Zuhälterei und Ausbeutung sowie Zwangsprostitution, Menschenhandel und sexueller Missbrauch von Minderjährigen verboten. Ein Verstoß gegen diese Norm hat strafrechtliche Konsequenzen.

Das Prostitutionsgesetz sowie das Prostituiertenschutzgesetz finden in der gesamten Bundesrepublik Deutschland Anwendung auf alle Prostituierten, ihre Kundinnen und Kunden sowie die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsgewerben.

Die Kenntnis und Beachtung spezifischer Gesetze und Regelungen ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter die Form der Beschäftigungsverhältnisse, die regionalen Unterschiede sowie die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Kommunen. In einer Landesverordnung oder in einer sogenannten Sperrbezirksverordnung kann beispielsweise geregelt sein, dass in einer Gemeinde oder einem Teilgebiet Prostitution nicht erlaubt ist. In einigen Bundesländern existiert ein generelles Verbot der Prostitution in kleineren Gemeinden.

Prostituierte werden gebeten, sich bei ihrer Anmeldung oder bei der Aufnahme einer ersten Tätigkeit in einer anderen Gemeinde bei der zuständigen Behörde vor Ort über die regionalen Gegebenheiten zu informieren.

Gemäß der geltenden Bestimmungen obliegt dem Landkreis Oberhavel die Zuständigkeit für die Anmeldung von Personen, die der Prostitution nachgehen oder eine Tätigkeit in diesem Bereich anstreben und dabei vorrangig im Landkreis Oberhavel tätig sein möchten.

Im Rahmen dessen wird ein Informations- und Beratungsgespräch durchgeführt. Hierin werden Grundinformationen zur Rechtslage, zur Steuerpflicht und zur Absicherung im Krankheitsfall sowie Informationen zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen und sozialen Beratungsangeboten erörtert.

Einer Anmeldung voraus geht eine gesundheitliche Beratung, welche durch das Gesundheitsamt des Landkreises Oberhavel durchgeführt und hierfür eine entsprechende Bescheinigung ausstellt wird.