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Geflügelpest – aktuelle Lage

Der Verdacht auf Aviäre Influenza oder Geflügelpest (umgangssprachlich Vogelgrippe) bei Wildvögeln und in einer Geflügelhaltung im Landkreis Oberhavel hat sich bestätigt: Der Ausbruch wurde am Mittwoch, dem 22.10.2025, amtlich festgestellt. Eine Übersicht zur aktuellen Lage finden Sie auf dieser Seite. 

Wichtige Hinweise:

Der Landkreis hat ab sofort ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um die Geflügelpest geschaltet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes sind wochentags in der Zeit von 09.00 bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 03301 601-6230 zu erreichen.



Aufgrund des sehr hohen Arbeitsaufkommens in allen Bereichen des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Zusammenhang mit der aktuellen Bekämpfung der Tierseuche Geflügelpest können vorerst die Sprechzeiten nicht wie gewohnt abgesichert werden.


Für Nachfragen ist der Bereich jedoch per E-Mail erreichbar. Im Postfach veterinaeramt@oberhavel.de oder über das Kontaktformular schriftlich eingehende Anliegen werden durch Vertretungen innerhalb des Fachdienstes gesichtet und nach Prüfung beantwortet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Allgemeine Informationen zur Geflügelpest

Die Aviäre Influenza (lateinisch avis: Vogel) oder Geflügelpest – umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt – ist eine für Geflügel und andere Vögel hoch ansteckende Viruserkrankung. Die Viren treten in zwei Varianten und verschiedenen Subtypen auf, die unterschiedlich gefährlich sind. In Geflügelbeständen kann die Geflügelpest schnell zur Epidemie werden. 

Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig. Schon seit einigen Jahren tritt sie verstärkt in Deutschland und auch in Brandenburg auf. Bei erkrankten Tieren zeigen sich meist Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche und Atemnot. Bei Hühnern verringert sich die Legeleistung deutlich. Sollten Geflügelhalterinnen und -halter vermehrt feststellen, dass Tiere in ihrem Bestand erkranken oder verenden, ist dies unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises zu melden.

Oberste Priorität hat der Schutz der Tiere in anderen Geflügelhaltungen. Die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen – also Hygiene, Reinigung und Desinfektion – müssen unbedingt stets von allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern eingehalten werden.

Ausführungen zum Thema Geflügelpest („Vogelgrippe“) sowie aktuelle Informationen sind auf den entsprechenden Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI), dem Bundesforschungs­institut für Tiergesundheit, zu finden.

Bitte informieren Sie sich:

Empfehlungen für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen mit Geflügelhaltung (unter 1.000 Tiere) wurden 2022 durch das zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Verfügung gestellt und liefern wichtige Informationen zum richtigen Verhalten in Geflügelbeständen zur Vermeidung der Einschleppung oder Verbreitung des Geflügelpest-Erregers.

Wichtige Fragen und Antworten zur Geflügelpest 

Fragen und Antworten

© fotomek/stock.adobe.com


Wo gilt ab sofort in Oberhavel eine Stallpflicht? 

Seit dem 28. Oktober 2025 gilt die 1. Änderung zur Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Oberhavel zur Anordnung der Aufstallung von gehaltenem Geflügel, die eine Aufstallungspflicht für den gesamten Landkreis anordnet. Konkret heißt das, dass Hühner, Enten, Gänse, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln und anderes Geflügel zum Schutz vor der Geflügelpest ab sofort in ganz Oberhavel in Ställen gehalten werden müssen. So soll verhindert werden, dass sich der Erreger H5N1, dem in den vergangenen Tagen viele Wildvögel zum Opfer gefallen sind, Hausgeflügelbestände befällt.

Wie müssen die Tiere untergebracht sein? 

Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer schützenden Abdeckung untergebracht werden. Außerdem muss es die Möglichkeit geben, Hände und Kleidungsstücke zu desinfizieren. Futter und Wasser sollten ebenso wie Einstreu und Gegenstände für die Stallpflege unzugänglich für Wildvögel sein.

Was müssen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter beachten? 

Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig. Bei erkrankten Tieren zeigen sich meist Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche und Atemnot. Bei Hühnern verringert sich die Legeleistung deutlich. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die kranke oder tote Tieren in ihrem Bestand entdecken, informieren bitte unverzüglich per E-Mail das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oberhavel unter Gefluegelpest@oberhavel.de. Der Landkreis Oberhavel verweist nochmals auf die Pflicht aller Geflügelhalter zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Das Formular ist online unter www.oberhavel.de/geflügelpest abrufbar.

Wie sollten sich Bürgerinnen und Bürger verhalten, die tote Tiere finden?

Alle Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises, die tote Tiere, insbesondere Vögel entdecken, werden gebeten, den Fundort zeitnah unter Gefluegelpest@oberhavel.de an das Veterinäramt zu melden. Es sollten die Koordinaten des Fundorts oder der Screenshot eines Kartendienstes wie etwa Google Maps sowie der Name des Meldenden und eine Telefonnummer mitgeteilt werden. 

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat für diesen Anlass ein Merkblatt veröffentlicht, das alle notwendigen Hinweise enthält, welche Informationen Bürgerinnen und Bürger bei einem Totfund von Wasser-, Greif- und Schreitvögeln angeben sollten. 

Was gilt darüber hinaus? 

Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art sind im Landkreis Oberhavel ebenfalls bis auf Weiteres untersagt.

Entwickeln Nutztiere eine Immunität?

Grundsätzlich JA. Im Rahmen der akuten Tierseuchenbekämpfung kann allerdings bei amtlicher Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest nicht gewartet werden, bis sich eine solche Immunität entwickelt hat. Hier hat die Eindämmung und die Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Tierseuche oberste Priorität.

Das Krankheitsbild der „hochpathogenen aviären Influenza" (HPAI) oder Geflügelpest verläuft besonders in Hühner- und Putenbeständen mit sehr hohen Verlustraten und ist daher weltweit von großer wirtschaftlicher Bedeutung.
Vorbeugung und Bekämpfung der HPAI sind durch EU-Verordnungen bundeseinheitlich gesetzlich geregelt. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf Biosicherheitsmaßnahmen, die vor dem Eindringen der Erreger in Geflügelhaltungen schützen und deren Verbreitung in der Geflügelpopulation verhindern sollen. Der frühzeitigen Entdeckung etwaiger Infektionen im Geflügelbereich kommt entscheidende Bedeutung bei. Wird trotz aller präventiven Vorkehrungen eine HPAIV Infektion in einem Geflügelbestand nachgewiesen, greifen die europarechtlich vorgeschriebenen Eindämmungsmaßnahmen im Sinne einer Bestandssperrung, der Tötung allen vorhandenen Geflügels und dessen unschädlicher Beseitigung.


Pressemitteilungen

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