Kinder und Jugendliche wirksam schützen
Auf dieser Seite finden Sie folgende Informationen und Ansprechpersonen zum Kinderschutz und Jugendschutz.
Kinderschutz
Es gibt Kinder, die leben in ständiger Furcht, weil ihre Eltern sie anbrüllen, schlagen oder mit Gleichgültigkeit behandeln; sie manchmal sogar für Tage allein in der Wohnung zurücklassen. Manche Kinder trauen sich nicht mehr in die Schule, weil andere Kinder sie mit Gehässigkeiten und gemeinen Lügen bloßstellen und zum Außenseiter machen.
Kinderschutz liegt in der Verantwortung aller: Der Schlüssel, um Kinder besser vor Gewalt zu schützen, sind die Menschen im nahen Umfeld der Familie. Gerade Nachbarn, Freunde und Verwandte haben einen guten Blick auf die Situation eines Kindes. Dasselbe gilt für Lehrkräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Kitapersonal, Ärzte und alle, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen.
Bei der Sorge um das Wohl des Kindes und des Jugendlichen sind wir für Sie da. Mit Ihren Hinweisen gehen wir verantwortungs- und vertrauensvoll um. Wir gehen jedem Hinweis nach und nehmen in der Regel Kontakt zur Familie und zum Kind auf.
Ihre Ansprechpersonen für Kinderschutz sind:
Fachbereich Jugend
Kinderschutzkoordinatorin / Kinderschutzfachkraft
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
- Telefon: 03301 601-499
- Fax: 03301 601-80091
- E-Mail: E-Mail
Fachbereich Jugend
Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen / Kinderschutzfachkraft
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
- Telefon: 03301 601-4864
- Fax: 03301 601-80091
- E-Mail: E-Mail
- E-Mail: E-Mail
Bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich bitte außerhalb unserer Servicezeiten an das Krisentelefon kostenlos unter der Rufnummer 0800 0009836. Unsere Servicezeiten finden Sie in der rechten Randspalte.
Jugendschutz
Die Aufgabe des Jugendschutzes ist die Abwehr von Gefahren und Gefährdungen für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von jungen Menschen in der Öffentlichkeit und in den Medien.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) bildet die rechtliche Grundlage zum Jugendschutz. Es regelt beispielsweise den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol, die Abgabe von Filmen und Computerspielen, den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen (zum Beispiel Diskotheken). Zuständige Behörden für die Aufgaben nach § 4 Absatz 4, § 5 Absatz 3, § 7 und § 8 des Jugendschutzgesetzes sowie für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 28 des Jugendschutzgesetzes sind die örtlichen Ordnungsbehörden (§ 1 Jugendschutzzuständigkeitsverordnung).
Ihre Ansprechperson für Fragen zum Jugendschutz ist:
Fachbereich Jugend
Jugendförderung
Postanschrift: Adolf-Dechert-Straße 1
Besucheranschrift: Mittelstraße 16
16515 Oranienburg
- Telefon: 03301 601-413
- Fax: 03301 601-80093
- E-Mail: E-Mail
Jugendarbeitsschutz
Der Jugendarbeitsschutz trifft Regelungen über die Zulässigkeit der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Hierbei steht vor allem die Förderung und Fürsorge im Vordergrund.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) sowie die Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (KindArbSchV) bilden die rechtliche Grundlage zum Jugendarbeitsschutz.
Behördliche Ausnahmen für die Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen zum Beispiel Theatervorstellungen, Musikaufführungen, Werbeveranstaltungen, bei Aufnahmen im Rundfunk, Hörfunk und Fernsehen sowie Film- und Fotoaufnahmen werden durch die zuständige Aufsichtsbehörde - in Brandenburg: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - nach Anhörung des Jugendamtes (§ 6 Absatz 2 JuArbSchG) erteilt.
Voraussetzung für eine befürwortende Stellungnahme des Fachbereiches Jugend des Landkreises Oberhavel sind die Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten (Eltern), eine Unbedenklichkeitserklärung der Schule/Kindertageseinrichtung sowie eine ärztliche Bescheinigung.
Ihre Ansprechperson hierfür ist:
Fachbereich Jugend
Jugendförderung
Postanschrift: Adolf-Dechert-Straße 1
Besucheranschrift: Mittelstraße 16
16515 Oranienburg
- Telefon: 03301 601-408
- Fax: 03301 601-80093
- E-Mail: E-Mail
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sollen
1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Im Landkreis Oberhavel werden Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes durch sozialpädagogische Fachkräfte bei freien und kommunalen Trägern der Jugendhilfe insbesondere in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und den Standorten der Sozialarbeit an Schule unterbreitet. Eine Übersicht der geförderten Angebote und Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Kinderschutz und Jugendschutz
Weitere Informationen zu den Themenfeldern Kinderschutz/Jugendschutz/erzieherischer Kinder- und Jugendschutz finden Sie hier: