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Kulturförderung

In Anerkennung der Bedeutung der Kultur in ihrer identitätsstiftenden, allgemeinbildenden, vernetzenden, kreativitätsfördernden und sozialen Funktion fördert der Landkreis Oberhavel kulturelle Angebote, die eine regionale und überregionale Ausstrahlung haben.

Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt, Verantwortung für die Pflege und Entwicklung von Kunst und Kultur zu tragen und sich an der Sicherung der Rahmenbedingungen für ein freiheitliches und allen zugängliches kulturelles Leben zu beteiligen.

Förderbereich A Kulturelle Projekte

Gegenstand der Förderung:

  • Konzerte, Lesungen, musikalisch-literarische Veranstaltungen,
  • Filmveranstaltungen, die Film als Kunstform zum Inhalt haben,
  • Tanz- und Theaterprojekte,
  • Kunstprojekte,
  • Durchführung von Workshops sowie
  • Maßnahmen, die der Vernetzung mit regionaler Beteiligung dienen, wie zum Beispiel Schaffung von Plattformen für Austausch und Vernetzung von Kulturschaffenden.

Zuwendungsvoraussetzungen:

Die Gesamtkosten des Projektes müssen zugesichert und gedeckt sein.

Bemessungsgrundlage:

Förderfähige Kosten für kulturelle Projekte sind Personal- und Sachkosten.

Die Zuwendung ist einzusetzen für:

  • Honorare (externe),
  • Veranstaltungstechnik, Nutzungsgebühren, Miete,
  • Versicherungen, Transporte,
  • Fahrtkosten und Wegstrecken unter Anwendung des aktuellen Bundesreisekostengesetzes*,
  • Übernachtungskosten,
  • gesetzlich vorgegebene Hygienemaßnahmen,
  • Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen,
  • Verpflegung (keine alkoholischen und nikotinhaltigen Produkte).

* Stand Juni 2025: beispielsweise Bus und Bahn bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse, PKW 0,30 € je zurückgelegtem Kilometer.

Förderart und Höhe der Zuwendung:

Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten des konkreten Projekts gewährt, maximal jedoch in Höhe von 3.000 €.


Antragsfristen/Verfahrensweise:

Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars A einzureichen (https://www.oberhavel.de/Freizeit-und-Tourismus/Kultur-und-Sport/Kulturförderung/)

  • für das erste Kalenderhalbjahr (01.01. bis 30.06.) bis zum 15.09. des Vorjahres 
    Ausnahme: für das erste Kalenderhalbjahr 2026 bis zum 07.11.2025
  • für das zweite Kalenderhalbjahr (01.07. bis 31.12.) bis zum 15.03. des jeweils laufenden Jahres.

Anträge, die verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bei Erstantragstellung von gemeinnützigen Kulturvereinen ist dem Antrag ein Freistellungsbescheid zur Feststellung der Gemeinnützigkeit beizufügen.

Verwendungsnachweis:

Die Mittelverwendung ist für das erste Halbjahr bis zum 31.12. des laufenden Jahres und für das zweite Halbjahr bis zum 30.06. des auf die Bewilligung folgenden Jahres nachzuweisen.

Förderbereich B Ausstellungen und Präsentationen

Gegenstand der Förderung:

Planung, Organisation und Durchführung von Ausstellungen und Präsentationen wie zum Beispiel:

  • diverse Ausstellungsformate einschließlich Vernissage und Finissage,
  • multimediale Präsentationen in Form von Bild, Ton, Text, Video oder Online.

Zuwendungsvoraussetzungen:

Die Gesamtkosten des Projektes müssen zugesichert und gedeckt sein.

Bemessungsgrundlage:

Förderfähige Kosten für Ausstellungen und Präsentationen sind Personal- und Sachkosten.

Die Zuwendung ist einzusetzen für:

  • Honorare (externe),
  • Veranstaltungstechnik,
  • Nutzungsgebühren, Miete,
  • Versicherungen, Transporte,
  • Fahrtkosten und Wegstrecken unter Anwendung des aktuellen Bundesreisekostengesetzes*,
  • Übernachtungskosten,
  • gesetzlich vorgegebene Hygienemaßnahmen,
  • Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen,
  • Verpflegung (keine alkoholischen und nikotinhaltigen Produkte).

* Stand Juni 2025: beispielsweise Bus und Bahn bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse, PKW 0,30 € je zurückgelegtem Kilometer.

Förderart und Höhe der Zuwendung:

Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten des konkreten Projekts gewährt, maximal jedoch in Höhe von 1.000 €.

Antragsfristen/Verfahrensweise:

Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars B einzureichen (https://www.oberhavel.de/Freizeit-und-Tourismus/Kultur-und-Sport/Kulturförderung/)

  • für das erste Kalenderhalbjahr (01.01. bis 30.06.) bis zum 15.09. des Vorjahres 
    Ausnahme: für das erste Kalenderhalbjahr 2026 bis zum 07.11.2025
  • für das zweite Kalenderhalbjahr (01.07. bis 31.12.) bis zum 15.03. des jeweils laufenden Jahres.

Anträge, die verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bei Erstantragstellung von gemeinnützigen Kulturvereinen ist dem Antrag ein Freistellungsbescheid zur Feststellung der Gemeinnützigkeit beizufügen.

Verwendungsnachweis:

Die Mittelverwendung ist für das erste Halbjahr bis zum 31.12. des laufenden Jahres, und für das zweite Halbjahr bis zum 30.06. des auf die Bewilligung folgenden Jahres nachzuweisen.

Antrags- und Abrechnungsverfahren

Sie haben die Möglichkeit die Antragsformulare direkt als Onlineformular an uns zu senden oder die Formulare zu drucken und später ausgefüllt zu übermitteln.

Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung des Onlineverfahrens für Anträge auf Kulturförderung einmalig zum Anfang des Kalenderjahres Ihr Schriftformerfordernis zwingend notwendig ist. Hierfür wurde eine Vorlage erarbeitet, die Sie bitte einmal im Jahr vor Antragsbeginn unterzeichnet einreichen. Dieses Dokument (zusätzlicher Antrag in Verbindung mit dem Onlineverfahren) finden Sie direkt auf unserem Formularserver.

Zusätzlich stehen Ihnen die Vorlagen für das Abrechnungsverfahren zur Verfügung. Diese können Sie ausdrucken und ausgefüllt mit Unterschrift an uns übermitteln.

Hier gelangen Sie direkt zum Formularserver Kulturförderung.