Geflügelpest – aktuelle Lage
Der Verdacht auf Aviäre Influenza oder Geflügelpest (umgangssprachlich Vogelgrippe) bei Wildvögeln und in einer Geflügelhaltung im Landkreis Oberhavel hat sich bestätigt: Der Ausbruch wurde am Mittwoch, dem 22.10.2025, amtlich festgestellt. Eine Übersicht zur aktuellen Lage finden Sie auf dieser Seite.
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UPDATE Am 29.12.2025 wurde mit der 2. Änderung zur Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Oberhavel zur Anordnung der Aufstallung von gehaltenem Geflügel vom 23.10.2025 die Stallpflicht und das Verbot der Jagd auf Federwild in Oberhavel aufgehoben. Andere Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest bleiben bestehen. Wichtige Hinweise: Der Landkreis hat ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um die Geflügelpest geschaltet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes sind wochentags in der Zeit von 09.00 bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 03301 601-6230 zu erreichen.
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Allgemeine Informationen zur Geflügelpest
Die Aviäre Influenza (lateinisch avis: Vogel) oder Geflügelpest – umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt – ist eine für Geflügel und andere Vögel hoch ansteckende Viruserkrankung. Die Viren treten in zwei Varianten und verschiedenen Subtypen auf, die unterschiedlich gefährlich sind. In Geflügelbeständen kann die Geflügelpest schnell zur Epidemie werden.
Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig. Schon seit einigen Jahren tritt sie verstärkt in Deutschland und auch in Brandenburg auf. Bei erkrankten Tieren zeigen sich meist Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche und Atemnot. Bei Hühnern verringert sich die Legeleistung deutlich. Sollten Geflügelhalterinnen und -halter vermehrt feststellen, dass Tiere in ihrem Bestand erkranken oder verenden, ist dies unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises zu melden.
Oberste Priorität hat der Schutz der Tiere in anderen Geflügelhaltungen. Die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen – also Hygiene, Reinigung und Desinfektion – müssen unbedingt stets von allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern eingehalten werden.
Ausführungen zum Thema Geflügelpest („Vogelgrippe“) sowie aktuelle Informationen sind auf den entsprechenden Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, zu finden.
Bitte informieren Sie sich:
Empfehlungen für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen mit Geflügelhaltung (unter 1.000 Tiere) wurden 2022 durch das zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Verfügung gestellt und liefern wichtige Informationen zum richtigen Verhalten in Geflügelbeständen zur Vermeidung der Einschleppung oder Verbreitung des Geflügelpest-Erregers.
Wichtige Fragen und Antworten zur Geflügelpest
AKTUELLES UPDATE
Was ändert sich mit der Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Oberhavel zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 23.10.2025?
Etliche Einschränkungen in Zusammenhang mit der Geflügelpest enden am Dienstag, 16.12.2025. Die Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Oberhavel zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 23.10.2025 tritt außer Kraft. Somit werden die Schutz- und Überwachungszone aufgehoben. Mit der Aufhebung der Schutz- und Überwachungszone ist es nun wieder möglich, uneingeschränkt Eier, Fleisch von Geflügel und Federwild sowie gehaltenes Geflügel zu transportieren. Auch der Transport von Gülle und Mist ist wieder erlaubt.
Wie lange gilt in Oberhavel eine Stallpflicht?
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter können ihre Tiere im neuen Jahr wieder in den Freilauf lassen. Die Stallpflicht in Oberhavel endet zum 01.01.2026. Gleichzeitig wird auch das Verbot der Jagd auf Federwild aufgehoben. Andere Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest bleiben bestehen.
Welche Einschränkungen gelten aktuell?
In Oberhavel sind eine Reihe von Schutzmaßnahmen, die in der aktuellen Allgemeinverfügung geregelt sind, weiter in Kraft. Dazu gehört die Desinfektion von Schuhen, Materialien und Werkzeugen vor dem Zutritt zu Geflügelställen und -gehegen. Kranke oder verendete Tiere in Betrieben und Hobbyhaltungen müssen sofort dem Veterinäramt des Landkreises gemeldet werden: veterinaeramt@oberhavel.de
Außerdem bleiben Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art weiter untersagt. Geflügel, das im Reisegewerbe verkauft werden soll, darf nur abgegeben werden, wenn es maximal vier Tage vor dem Verkauf klinisch tierärztlich untersucht wurde. Enten und Gänse müssen zusätzlich virologisch auf hochpathogene oder niedrigpathogene aviäre Influenzaviren negativ getestet werden, da sie besonders anfällig für die Tierseuche sind. Die tierärztliche Bescheinigung über das negative Ergebnis muss bei Transporten mitgeführt werden. Tierheime, die Wildtiere aufnehmen, sind zudem verpflichtet, die Tiere zu isolieren, bis das Veterinäramt sie getestet und ein negatives Ergebnis bescheinigt hat.
Wie sollten sich Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter jetzt verhalten?
Um ihr Geflügel zu schützen, sollten alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter weiter Schutzmaßnahmen einhalten:
- Futter und Einstreu für Hausgeflügel sollten so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben. Dabei helfen auch Überdachungen von Futterstellen zum Schutz vor Wildvogelkot.
- Hausgeflügel sollte nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Bei der Haltung im Freien in Ausläufen helfen Abdeckungen nach oben gegen den Koteintrag durch Wildvögel, der zur Ansteckung führen könnte. Engmaschige Zäune halten Wildvögel zudem von den Freiläufen fern.
- Schädlinge wie Nager, die Überträger sein können, müssen regelmäßig bekämpft werden.
- Jägerinnen und Jäger, die mit Federwild in Berührung kommen, sollten sich von Hausgeflügel fernhalten.
Wie sollten sich Bürgerinnen und Bürger verhalten, die tote Tiere finden?
Alle Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises, die tote Tiere, insbesondere Vögel entdecken, werden gebeten, den Fundort zeitnah unter Gefluegelpest@oberhavel.de an das Veterinäramt zu melden. Es sollten die Koordinaten des Fundorts oder der Screenshot eines Kartendienstes wie etwa Google Maps sowie der Name des Meldenden und eine Telefonnummer mitgeteilt werden.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat für diesen Anlass ein Merkblatt veröffentlicht, das alle notwendigen Hinweise enthält, welche Informationen Bürgerinnen und Bürger bei einem Totfund von Wasser-, Greif- und Schreitvögeln angeben sollten.
Entwickeln Nutztiere eine Immunität?
Grundsätzlich JA. Im Rahmen der akuten Tierseuchenbekämpfung kann allerdings bei amtlicher Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest nicht gewartet werden, bis sich eine solche Immunität entwickelt hat. Hier hat die Eindämmung und die Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Tierseuche oberste Priorität.
Das Krankheitsbild der „hochpathogenen aviären Influenza" (HPAI) oder Geflügelpest verläuft besonders in Hühner- und Putenbeständen mit sehr hohen Verlustraten und ist daher weltweit von großer wirtschaftlicher Bedeutung.
Vorbeugung und Bekämpfung der HPAI sind durch EU-Verordnungen bundeseinheitlich gesetzlich geregelt. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf Biosicherheitsmaßnahmen, die vor dem Eindringen der Erreger in Geflügelhaltungen schützen und deren Verbreitung in der Geflügelpopulation verhindern sollen. Der frühzeitigen Entdeckung etwaiger Infektionen im Geflügelbereich kommt entscheidende Bedeutung bei. Wird trotz aller präventiven Vorkehrungen eine HPAIV Infektion in einem Geflügelbestand nachgewiesen, greifen die europarechtlich vorgeschriebenen Eindämmungsmaßnahmen im Sinne einer Bestandssperrung, der Tötung allen vorhandenen Geflügels und dessen unschädlicher Beseitigung.
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