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Schwarzarbeit

Die gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen zur Eindämmung der Schwarzarbeit bildet das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung vom 01.08.2004 (SchwarzArbG).

Was ist Schwarzarbeit?

Die Ausübung von Schwarzarbeit liegt vor, wenn Dienst- oder Werkleistungen (etwa das Erstellen eines kompletten Gewerkes) selbst erbracht oder ausgeführt werden und dabei folgende Verpflichtungen nicht beachtet werden:

1. Gemäß § 14 Gewerbeordnung ist die Anzeige des Beginns des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes beziehungsweise des Erwerbs der erforderlichen Reisegewerbekarte gemäß § 55 Gewerbeordnung erforderlich.

  • Ein Beispiel für eine illegitime Erwerbstätigkeit ist die Tatsache, dass Firma X das ausgeübte Gewerbe nicht der zuständigen Gewerbemeldestelle angezeigt hat.

2. Gemäß § 1 Handwerksordnung unterliegt die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe der Pflicht der Eintragung in die Handwerksrolle.

  • Ein Beispiel für eine Form der Schwarzarbeit ist die Ausführung handwerklicher Leistungen durch ein Unternehmen, das nicht in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen ist.

3. Arbeitgebende, Unternehmende sowie versicherungspflichtig selbstständig tätige Personen sind dazu angehalten, die sich aus der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder

  • Aufzeichnungspflichten zu erfüllen.Ein Beispiel für eine Form der Schwarzarbeit ist das Nichtentrichten von Sozialversicherungsbeiträgen durch Firma X.

4. Personen, die Sozialleistungen empfangen, sind angehalten, ihre Mitteilungspflichten gegenüber den Sozialleistungsträgern zu erfüllen, die sich aus den erbrachten Dienst- oder Werkleistungen ergeben.

  • Ein Beispiel für eine mögliche Form der Schwarzarbeit ist die Ausübung einer bezahlten Tätigkeit durch Person X, während gleichzeitig das Arbeitslosengeld II bezogen wird, ohne diese Veränderung dem Jobcenter zu melden.

5. Steuerpflichtige Personen sind dazu angehalten, ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen ergeben.

  • Ein Beispiel für eine Tätigkeit, die als Schwarzarbeit bezeichnet wird, ist die Tatsache, dass Firma X keine Steuern abführt.


Keine Schwarzarbeit liegt vor, sofern die erbrachte Dienst- oder Werkleistung nicht auf Gewinn ausgerichtet ist und insbesondere gegen ein geringes Entgelt erfolgt.

1) von Angehörigen oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
2) aus Gefälligkeit
3) durch Nachbarschaftshilfe
4) durch Selbsthilfe

Welche Behörde ist bei Verstößen zuständig?

Der Landkreis Oberhavel ist als Kreisordnungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unter den Nummern 1 und 2 genannten Fällen zuständig. Die Bekämpfung der unter den Nummern 3 und 4 angeführten Formen der Schwarzarbeit obliegt dem Zoll, konkret dem Hauptzollamt Potsdam, welches der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterstellt ist. Für die Bekämpfung der unter der Nummer 5 genannten Formen der Schwarzarbeit ist das Finanzamt Oranienburg zuständig.


Hinweis: Wer durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu Unrecht verdächtigt, macht sich nach § 164 des Strafgesetzbuches strafbar.