Unterbringung von Geflüchteten
Gemäß Landesaufnahmegesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Aufnahme, die vorläufige Unterbringung und die soziale Unterstützung von geflüchteten Menschen verantwortlich. Das Land hat diese Aufgabe als so genannte Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung an die Kreise übertragen. Entsprechend ist der Landkreis Oberhavel dafür verantwortlich, vor Krieg und Verfolgung geflohene Menschen unterzubringen.
Die dem Landkreis durch die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg zugewiesenen Menschen werden überwiegend in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Aktuell betreibt der Landkreis Oberhavel Gemeinschaftsunterkünfte an insgesamt elf Standorten. Diese befinden sich in Hennigsdorf, Oranienburg, Oberkrämer, Hohen Neuendorf, Zehdenick, Gransee und Fürstenberg. Insgesamt leben dort aktuell etwa 1.520 geflüchtete Menschen.
Das vom Land Brandenburg vorgegebene Aufnahmesoll legt fest, wie viele Geflüchtete Oberhavel in jedem Jahr aufnehmen muss. Hierbei wird ein solidarischer Verteilungsmechanismus angewendet, der die Wirtschaftskraft und die Bevölkerungszahl im jeweiligen Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Städte berücksichtigt. Für das Jahr 2025 gilt es, das Aufnahmesoll von 1.426 geflüchteten Menschen zu erfüllen.
Um ausreichend Plätze für die Unterbringung zu schaffen, ist der Landkreis ständig im Gespräch mit den Kommunen im Kreis. Dem Landkreis stehen aktuell 2.284 Plätze für die Unterbringung Geflüchteter zur Verfügung, von denen ca. 66 Prozent belegt sind.
In seiner Sitzung am 09.07.2025 hat der Kreistag der Umsetzung der Gebührensatzungen für die Nutzung von Unterbringungsplätzen in den Gemeinschaftsunterkünften und Übergangswohnungen beschlossen. darüber wurden und werden alle Bewohnerinnen und Bewohner, die eigene Einkünfte aus Arbeitstätigkeit erzielen, informiert.
Gebührensatzungen und FAQ
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen finden Sie hier.
Satzung über die Nutzung sowie die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung durch Personen, die aufgrund der Änderung ihres ausländerrechtlichen Status nicht mehr vom Geltungsbereich des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) erfasst werden, kann hier aufgerufen werden.
Lesen Sie bitte unsere FAQ zur Umsetzung der Gebührensatzung.
Aktuelle Vorhaben
Wo: | in Oberkrämer, Ortsteil Marwitz |
Was: | Wohnverbund für Geflüchtete |
Wann: | Fertigstellung voraussichtlich im 4. Quartal 2025 |
Wie viele: | circa 90 Plätze |
Wer: | geflüchtete Menschen mit der Perspektive auf Anerkennung ihres Flüchtlingsstatus (so genannte Bleibeperspektive) |
Eigentümer/Bauherr: |
Oberhavel Holding Besitz- und Beteiligungsgesellschaft (OHBV) – 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landkreises |
Bewirtschaftung: | Gesellschaft für Anlagenbewirtschaftung (GfA) – 100-prozentige Tochter der Oberhavel Holding Besitz- und Beteiligungsgesellschaft (OHBV) und daher auch 100 Prozent kreiseigen |
Ausstattung: | Standardausstattung für Gemeinschaftsunterkünfte (Metallbetten, Schrank, Erstausstattung mit Kochgeschirr) |
Sicherheit: | Wachschutz rund um die Uhr vor Ort |
Unterstützung/Integration: | Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und pädagogische Fachkräfte vor Ort; Integration über Sprach- und Integrationskurse; außerdem Integrationsprojekte |
Pressemeldungen |
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