Sprachkurse
Aktuelles Sprachkursangebot / Integrations- und Berufssprachkurse des BAMF
Hier können Sie die Übersicht der Sprach- und Integrationskurse aufrufen, die im Landkreis Oberhavel stattfinden.
Projekt „Sprachwerkstatt“
Im Rahmen des Projekts „Sprachwerkstatt“ sind Sprachkurse für Beschäftigte, für Mütter mit Kindern, die bereits eine Kindertagesstätte besuchen oder noch keinen Kitaplatz haben, traumatisierte Geflüchtete sowie all diejenigen geplant, die bei den Regelsprachkursen nicht weiterkommen. Geplant ist zudem die Durchführung von Sprachcafés. Das Projekt ist nicht ortsgebunden und kann dort stattfinden, wo Unterstützung benötigt wird. Die „Sprachwerkstatt“ hilft den Teilnehmenden, ihre Sprachkompetenzen in einer lockeren Atmosphäre zu verbessern und auszubauen. Dabei kommen die Teilnehmenden beim internationalen Kochen oder bei Gesellschaftsspielen ins Gespräch.
Wochenplan:
Montag: Sprachförderangebot für Traumatisierte, Bernauer Straße 100 / Oranienburg, 12.00 - 16.30 Uhr
Dienstag: Sprachförderangebot für alle, im Verstehbahnhof / Fürstenberg/Havel, 10.00 - 16.00 Uhr
Mittwochvormittag: Sprachförderangebot für Frauen, Bernauer Straße 100 / Oranienburg, 09.00 - 12.00 Uhr
Mittwochnachmittag: Sprachförderangebot für Männer/Berufstätige, Bernauer Straße 100 / Oranienburg, 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstagvormittag: Sprachförderangebot für Kita-Vorschulkinder, Kita Bärenwald / Gransee, 09.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag: Sprachförderangebot für Frauen, Begegnungshaus, Ruppiner Straße 8 / Gransee, 10.30 - 14.00 Uhr
Kontaktdaten:
GSM T&I gGmbH
Bernauer Straße 100, Haus D, 1. OG
Jarrod Oliver Higham
Telefon: 0151 29458980
E-Mail: oranienburg-sprachwerkstatt@mein-gsm.de
Elisabeth Günther (zuständig für Fürstenberg/Havel und Gransee)
Telefon: 01515 0563398
E-Mail: elisabeth.guenther@mein-gsm.de
Tetiana Bilokonska (zuständig für die Kurse in Oranienburg am Montag und Freitag)
Telefon: 0163 7405697
E-Mail: t.bilokonska@mein-gsm.de
Projekt »Sprachfit in den Arbeitsmarkt«
Das Vorhaben richtet sich an Menschen, die ihre Sprachkenntnisse gezielt verbessern und sich optimal auf den Arbeitsmarkteinstieg vorbereiten möchten.
„Sprachfit in den Arbeitsmarkt“ besteht aus drei Phasen. In der ersten Phase geht es um den Spracherwerb. In der Gruppe 1 (Zielsprachniveau von A2 auf B1) werden die Grundlagen für die Alltags- und Berufskommunikation gelegt. Teilnehmende lernen, sich in Vorstellungsgesprächen zu präsentieren, Telefonate zu führen, einfache E-Mails zu schreiben sowie einfache Arbeitsaufträge und Notizen zu verfassen. Auf dem Programm steht auch die Einführung in die Fachbegriffe des jeweiligen Wunschberufes und die Übung von typischen Gesprächssituationen im Rahmen von Rollenspielen. In der zweiten Gruppe (Zielsprachniveau von B2 auf C1) können Teilnehmende mit fortgeschrittenen Deutschkenntnissen ihre Fähigkeiten für die komplexere Kommunikation im Beruf vertiefen. Dabei lernen sie, an Verhandlungen und Besprechungen teilzunehmen sowie Präsentationen zu halten. Der Fachwortschatz von Projektteilnehmenden wird spezifisch für kaufmännische Berufe (zum Beispiel Vertragsbedingungen) oder handwerkliche Berufe (zum Beispiel Materialkunde) erweitert. Zudem wird der Aufbau professioneller E-Mails und Berichte und die Präsentation von Projekten vor Kollegen geübt.
In der zweiten Phase des Vorhabens sammeln Teilnehmende praktische Erfahrungen. An zwei Tagen in der Woche öffnet sich für sie die Tür zu Unternehmen im kaufmännischen und handwerklichen Bereich. Im Rahmen der Betriebsbesuche und Praktikumstage arbeiten Projektteilnehmende direkt mit Fachkräften zusammen und übernehmen Aufgaben unter ihrer Anleitung. Angehende Kaufleute erleben den Büroalltag hautnah, kommunizieren mit Kundinnen und Kunden sowie Lieferantinnen und Lieferanten. Künftige Handwerkerinnen und Handwerker arbeiten in Werkstätten oder auf Baustellen und wenden die Fachsprache bei Materialbestellungen oder Arbeitsaufträgen an. Bei den praktischen Übungen werden Tätigkeiten dokumentiert, Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen geführt sowie berufsspezifische Begriffe aktiv angewandt.
In der dritten Phase helfen Projektmitarbeitende den Teilnehmenden bei der Erstellung von professionellen Bewerbungsunterlagen und trainieren mit Hilfe simulierter Bewerbungsgespräche.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs mit dem Zielsprachniveau B2. Die aktuellen Berufssprachkurse finden Sie in der Sprachkursübersicht im Themenfeld „Sprachkurse“. Bitte nutzen Sie diese Angebote. All diejenigen, die gern Sprachkenntnisse auf dem B1- oder C1-Niveau erwerben möchten, können sich gern zum Projekt „Sprachfit in den Arbeitsmarkt“ anmelden.
Kontaktinformation:
bbw Akademie
Isabelle Hendrich
Berliner Straße 119-125
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 577270
E-Mail: isabelle.hendrich@bbw-akademie.de
Sprachbrücken für geflüchtete Seniorinnen und Senioren
Ziel des Projekts „Sprachbrücken für Senioren“ ist es, Seniorinnen und Senioren durch Sprachförderung und soziale Aktivitäten zu stärken, damit sie sich besser in den Alltag in Deutschland integrieren können. Das Projekt umfasst wöchentliche Sitzungen mit Sprachtrainings, kreativen Angeboten, erlebnisorientiertem Lernen und individueller Begleitung. Zusätzlich fördert das Programm den Aufbau sozialer Netzwerke und ehrenamtliches Engagement. „Sprachbrücken für Senioren“ trägt dazu bei, Sprachbarrieren zu überwinden und geflüchteten Seniorinnen und Senioren gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Kontaktinformationen:
Nestor Bildungsinstitut GmbH · Standort Oranienburg
Beratungs- und Jobladen
Schulstraße 8
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 57336 12
E-Mail: oranienburg@nestor-bildung.de
Sprachkenntnisse für die Einbürgerung
Sie brauchen grundsätzlich ausreichende Sprachkenntnisse, also das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens beim Deutsch-Test für Zuwanderer.
Wenn Sie erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen haben oder zum Beispiel in Deutschland einen Schul- oder Studienabschluss haben, geht die Behörde für gewöhnlich davon aus, dass Sie ausreichend Deutsch sprechen. Wenn Sie die deutsche Sprache bereits auf dem Sprachniveau C1 oder besser beherrschen und weitere Voraussetzungen erfüllen, kann Ihre Einbürgerung auch früher als nach fünf Jahren stattfinden.
Wenn Sie als Gastarbeiterin oder Gastarbeiter bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeiterin oder Vertragsarbeiter bis zum 13. Juni 1990 in die Deutsche Demokratische Republik (DDR) eingereist sind, reicht es aus, dass Sie sich im Alltag in deutscher Sprache mündlich verständigen können und dies der Behörde auch nachweisen können. Diese Ausnahme gilt auch für Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner, wenn sie oder er im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen ist.
Wenn Sie sich ernsthaft und nachhaltig bemüht haben, Deutsch auf dem Niveau B1 zu lernen, es aber nicht schaffen, können Sie in Ausnahmefällen trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Ausnahmen sind:
- Sie sind krank oder haben eine Behinderung. Sie brauchen dann ein ärztliches Attest als Bestätigung.
- Sie haben ein hohes Lebensalter und es fällt Ihnen deshalb sehr schwer, Deutsch zu lernen.
- Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt für Sie einen Härtefall fest. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie es aufgrund Ihrer Lebenssituation nicht schaffen, Deutsch auf dem Niveau B1 zu lernen, zum Beispiel weil ein Angehöriger dauerhaft pflegebedürftig ist.
In diesen Fällen müssen Sie sich aber mindestens im Alltag mündlich verständigen können. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft im Einzelfall, ob für Sie eine Ausnahme vorliegt.
Einbürgerungstest
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind, müssen Sie den Test ablegen und bestehen, außer für Sie gilt eine der Ausnahmen, die weiter unten aufgeführt sind. Mit einem bestandenen Einbürgerungstest weisen Sie nach, dass Sie Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland haben.
In diesen Fällen müssen Sie keinen Einbürgerungstest absolvieren:
- Sie haben erfolgreich einen Integrationskurs abgeschlossen und den Test „Leben in Deutschland“ bestanden. Damit haben Sie Ihre staatsbürgerlichen Kenntnisse bestätigt.
- Sie haben einen deutschen Schulabschluss.
- Sie haben einen deutschen Studienabschluss, auch wenn Sie hier nicht zur Schule gegangen sind. Bitte fragen Sie in diesem Fall Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde, ob Sie den Einbürgerungstest bestehen müssen.
- Sie sind als Gastarbeiterin oder Gastarbeiter bis zum 30. Juni 1974 bzw. als Vertragsarbeiterin oder Vertragsarbeiter bis zum 13. Juni 1990 eingereist. Diese Ausnahme gilt auch für Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen sind.
- Eine Ärztin oder ein Arzt bescheinigt, dass Sie wegen einer Krankheit, einer Behinderung oder wegen Ihres hohen Alters keinen Einbürgerungstest ablegen können.
Quelle: www.einbürgerung.de
Job-BSK: Spracherwerb am Arbeitsplatz
Die Job-Berufssprachkurse (Job-BSK) unterstützen Beschäftigte beim Spracherwerb am Arbeitsplatz und sorgen auf diese Weise für die beschleunigte Arbeitsmarktintegration von Geflüchten. Der Job-BSK ist auf den folgenden Kompenenten aufgebaut:
- berufsbezogenes Kommunikationstraining mit Arbeitsplatzbezug
- fachspezifische Vermittlung der Sprache
- individuelles Sprachcoaching inklusive der Lernberatung
Zur zugangsberechtigten Zielgruppe der Job-BSK gehören dabei erwachsene Personen mit Deutsch als Zweit- beziehungsweise Fremdsprache, die
- mindestens das Sprachniveau A2 (GER) nachweisen können
und
- sich bereits in einer Beschäftigung befinden und sprachliche Unterstützung zur Einarbeitung, zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes beziehungsweise zur Verbesserung ihrer beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten benötigen oder
- die Aufnahme einer konkreten Tätigkeit in Aussicht haben (ab Zusage des Arbeitgebers) oder sich in Vorbereitung auf eine solche konkrete Beschäftigung (Arbeitsvertrag) befinden und dafür ihre Deutschkenntnisse ausbauen beziehungsweise spezifizieren möchten oder
- sich in einer arbeitsvorbereitenden Maßnahme beim Arbeitgeber oder Träger mit jeweils klarem Bezug zu einer bestimmten Tätigkeit/einem bestimmten Beruf befinden und sprachliche Unterstützung benötigen.
Die Job-BSK können deutschlandweit von allen Trägern der Berufssprachkursen durchgeführt werden. Um ideale Voraussetzungen für die Symbiose von konkretem Arbeitsplatzbezug und Vereinbarkeit von Sprachtraining und Beschäftigung zu schaffen, können zudem mit einem schnellen, einfachen Verfahren Schulungsstätten direkt am Arbeitsort bei den Arbeitgebenden für Job-BSK zugelassen werden. Ansonsten finden die Kurse in den Räumlichkeiten der Kursträger in Präsenz oder online im digitalen Format statt.
Um einen Berufssprachkurs besuchen zu können, wird immer eine Teilnahmeberechtigung benötigt, welche entweder vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder von den Arbeitsagenturen beziehungsweise den Jobcentern ausgestellt wird. Bei einer Genehmigung erhalten die Antragsstellenden eine Teilnahmeberechtigung. Die Kursanmeldung erfolgt dann direkt beim Kursträger vor Ort oder mithilfe des Arbeitgebenden.
Job-BSK werden vom BAMF gefördert und sind für die Teilnehmenden in der Regel kostenlos. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 20.000 Euro zahlen Beschäftigte einen Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit (50 Prozent des Kostenerstattungssatzes). Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.
Notwendiges Lehr- und Lernmaterial wird kostenlos für die Teilnehmenden zur Verfügung gestellt.
Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen
Sie können die Teilnahme am Integrationskurs beantragen:
- wenn Sie sich rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten und
- wenn Sie keine oder nicht ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache haben (unter Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
Weitere Voraussetzungen:
Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel:
- als Fachkraft
- als Forscherin oder Forscher
- als selbstständig Tätige oder selbstständig Tätiger
- zum Zweck des Familiennachzugs
- als (aus humanitären Gründen) asylberechtigte Person, subsidiär schutzberechtigte Person, anerkannte Geflüchtete oder anerkannter Geflüchteter
- als langfristig aufenthaltsberechtigte Person in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- als Zuwandererin oder Zuwanderer mit Aufenthalt aus besonders gelagertem politischen Interesse, zum Beispiel jüdische Zuwandererin oder Zuwanderer, humanitäres Aufnahmeprogramm
und
Ihr Aufenthalt in Deutschland ist dauerhaft. Das ist dann der Fall, wenn Sie:
- eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr haben oder
- seit über 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, es sei denn Ihr Aufenthalt ist vorübergehender Natur.
Wenn Sie nicht unter die oben genannten Gruppen fallen, können Sie die Teilnahme am Integrationskurs beantragen, wenn Sie
- einen dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt haben (zum Beispiel als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union oder als Familienangehörige) und
- nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Sie können bereits während eines laufenden Asylverfahrens zum Integrationskurs zugelassen werden, wenn Sie:
- eine Aufenthaltsgestattung haben und
- noch in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Asylantrag gestellt haben oder dazu verpflichtet sind.
Sie können zur Kursteilnahme ferner zugelassen werden:
- wenn Sie eine Duldung besitzen, weil
- dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder
- erhebliche öffentliche Interessen Ihre vorübergehende weitere Anwesenheit in Deutschland erfordern.
- wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, weil Ihre Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und Sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind.
Hinweis: Eine Zulassung ist nicht möglich
- bei erkennbar geringem Integrationsbedarf,
- wenn Sie bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen,
- wenn Sie der allgemeinen Schulpflicht unterliegen,
- wenn Sie als junge Erwachsene oder junger Erwachsener eine schulische Ausbildung aufnehmen oder Ihre Schullaufbahn in Deutschland fortsetzen.
Verfahrensablauf:
Die Teilnahme am Integrationskurs kann online auf bund.de oder per Post (bei der Regionalstelle des BAMF in Brandenburg, Georg-Quincke-Str.1; 15236 Frankfurt/Oder) beantragt werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesportals unter Verfahrensablauf. Der Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann über den vorangegangenen Link heruntergeladen werden.
Quelle: Bundesportal