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Arbeitsmarktintegration

Erteilung der Arbeitserlaubnis

Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber besteht grundsätzlich für die Dauer des Asylverfahrens, längstens jedoch für 18 Monate, nach § 47 Asylgesetz (AsylG) die Verpflichtung, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Während der ersten sechs Monate dieser Verpflichtung haben diese Personen keinen Arbeitsmarktzugang. In diesem Zeitraum soll der Fokus auf dem zügigen Durchlauf des Asylverfahrens liegen. Anschließend besteht ein Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis einer Beschäftigung. Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die ausnahmsweise nicht verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, kann bereits nach drei Monaten eine Beschäftigung erlaubt werden; nach sechs Monaten haben auch diese einen Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis. Auch Personen mit einer Duldung sind grundsätzlich nach § 47 AsylG bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebung, längstens jedoch bis zu 18 Monate verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Auch diese haben nach § 61 AsylG in den ersten sechs Monaten dieser Verpflichtung keinen Arbeitsmarktzugang. Anschließend soll ihnen nach § 61 AsylG eine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden. Sowohl für Gestattete als auch für Geduldete bleiben Arbeitsverbote bestehen, wenn diese aus sicheren Herkunftsländern kommen, wenn deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig abgewiesen wurde oder wenn diese über ihre Identität getäuscht haben.

(Quelle: Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales »Geflüchtete: Arbeitsmarktzugang und -Förderung«, S. 30)

Asylbewerberinnen und Asylbewerber beziehungsweise Personen mit einer Duldung bewerben sich bei Firmen oder sprechen dort vor. Wenn in einem Unternehmen Bedarf an der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter besteht, muss die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ausgefüllt werden. Für die Ausländerbehörde ist es wichtig, dass das Formular vollständig ausgefüllt wird. Der ausgefüllte Antrag kann beim Servicepunkt Migration persönlich, per E-Mail unter aufenthaltsrecht@oberhavel.de oder postalisch eingereicht werden. Sie können beim Servicepunkt Migration vorab online einen Termin buchen

Wenn es sich um Asylbewerbende handelt, kann die Arbeitserlaubnis erst nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden. Bei Geduldeten ist es wichtig, dass die Identität geklärt ist. Bei Personen die über vier Jahre in Deutschland leben, ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr notwendig. Der Servicepunkt Migration prüft in diesem Fall, ob die Person sich aktiv an Ihrer Identitätsklärung beteiligt hat und ob schwerwiegende Straftaten vorliegen, welche derzeit noch im laufenden Verfahren sind. Bei einer Erlaubnis wird eine schriftliche Beschäftigungserlaubnis verfasst und an die entsprechende Person postalisch versendet. Die Erlaubnis wird in einem neuen Aufenthaltsdokument (Aufenthaltsgestattung oder Duldung) eingetragen. Das Dokument kann im Servicepunkt Migration abgeholt werden. Insgesamt dauert die Bearbeitung eines Antrags drei bis vier Wochen.

Ausführliche Informationen zum Arbeitsmarktzugang finden Sie im Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf den Seiten 23-27.

Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland leben und hier ihrem Beruf nachgehen möchten, können von der Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) profitieren. Die Zeugnisbewertung ist ein offizielles und rechtssicheres Dokument, mit dem eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden. Sie erleichtert potenziellen Arbeitgebern die Einordnung der ausländischen Qualifikation und somit den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die ZAB bewertet ausländische Bildungsabschlüsse und hilft dabei, diese in den deutschen Bildungskontext einzuordnen.

Der digitale Antrag auf der Webseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist der schnellste und bequemste Weg, um die berufliche Anerkennung zu beantragen. Durch die Online-Antragstellung kann der Prozess der Anerkennung effizienter gestaltet werden, da alle erforderlichen Unterlagen direkt hochgeladen und der Status des Antrags jederzeit verfolgt werden kann. Immer mehr Sprachen werden von der ZAB akzeptiert, was bedeutet, dass in vielen Fällen eine Übersetzung der Dokumente nicht mehr erforderlich ist. Dies erleichtert den Prozess der Anerkennung für Migrantinnen und Migranten, da Sie ihre Bildungsabschlüsse und Qualifikationen in ihrer eigenen Sprache einreichen können. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig über die notwendigen Schritte und Anforderungen zu informieren.

Anerkennung von beruflichen Qualifikationen

Die berufliche Anerkennung hilft den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die Qualifikation ausländischer Fachkräfte (beziehungsweise von neu zugewanderten Personen) besser einzuschätzen. Denn eine ausländische Berufsqualifikation wird in Deutschland anerkannt, wenn sie mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Dies wird auf Antrag im Anerkennungsverfahren geprüft und das Ergebnis in einem Bescheid mitgeteilt. Bei reglementierten Berufen müssen zudem weitere Voraussetzungen für die Berufszulassung erfüllt sein.

Jeder, der im Ausland eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation erworben hat, kann die Anerkennung beantragen. Mit ihr erhalten ausländische Fachkräfte die gleichen beruflichen Rechte wie Personen mit einer deutschen Berufsqualifikation. Die meisten Anerkennungsverfahren in Deutschland erfordern offizielle Dokumente, um die erworbenen Fähigkeiten und Abschlüsse zu belegen.

Reglementierte und nicht reglementierte Berufe

Reglementierte Berufe sind Berufe, bei denen die Tätigkeiten rechtlich geschützt sind. Das gilt vor allem für Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Soziales wie zum Beispiel Ärztin oder Lehrer. Auch eine geschützte Berufsbezeichnung wie zum Beispiel Ingenieur, Befähigungsnachweise und Sachkundenachweise für einige selbstständige Tätigkeiten und Gewerbe sowie Fortbildungsabschlüsse wie zum Beispiel Meister oder Fachwirtin sind Formen der Reglementierung.

Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. Dazu gehören die rund 330 Ausbildungsberufe im dualen System wie zum Beispiel Kraftfahrzeugmechatroniker oder Kauffrau für Büromanagement und viele akademische Berufe wie zum BeispielChemikerin oder Mathematiker. Ob ein Beruf in Deutschland reglementiert ist oder nicht, erfahren Fachkräfte im Anerkennungs-Finder. Im Anerkennungs-Finder sind auch Informationen zu den jeweiligen Berufen, Beratungsstellen, zum Verfahren sowie zur Stelle zu finden, die für den Anerkennungsprozess zuständig ist.

Anerkennungsverfahren

Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation. Dazu vergleicht sie die Ausbildung mit der eines deutschen Referenzberufs. Die Berufsqualifikation wird als gleichwertig anerkannt, wenn auf Basis der aktuellen Aus- beziehungsweise Fortbildungsordnung keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Dabei werden auch die Berufserfahrung sowie weitere Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt. Bei reglementierten Berufen werden weitere Voraussetzungen für die Berufszulassung geprüft. Dazu gehören zum Beispiel die persönliche Eignung oder deutsche Sprachkenntnisse.

Ohne Nachweise und Dokumente

Ohne Nachweise und Dokumente ist es in der Regel sehr schwierig, eine formelle Anerkennung von beruflichen Qualifikationen zu erhalten. Geflüchtete können versuchen, alternative Nachweise für ihre Qualifikationen zu beschaffen, wie zum Beispiel Arbeitszeugnisse, Referenzen von früheren Arbeitgebern oder Zertifikate von Ausbildungsstätten. Diese Dokumente können oft auch in der Landessprache oder in Englisch vorgelegt werden. Ein gutes Beispiel wäre die ukrainische Datenbank EDEBO (Einheitliches Staatliches Register der Bildungsabschlüsse). Diese ermöglicht es, Sekundarschulzeugnisse, Hochschulzeugnisse und Zeugnisse der beruflichen Bildung zu verifizieren. Diese Plattform ist besonders wertvoll für Geflüchtete, die ihre Bildungsabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen möchten, aber keine Zeugnisse dabei haben. In vielen Fällen können praktische Erfahrungen und Fähigkeiten auch ohne formelle Nachweise geprüft werden. Einige Institutionen bieten die Möglichkeit, Fähigkeiten durch Prüfungen oder Qualifikationsanalyse nachzuweisen.

Es ist empfehlenswert, eine berufliche Anerkennung für einen nicht reglementierten Beruf anzustreben, auch wenn dies nicht zwingend erforderlich ist. Eine Anerkennung kann helfen, die Qualifikationen offiziell zu bestätigen und die Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die in der Heimat gesammelten beruflichen Erfahrungen spielen eine besonders wichtige Rolle im dualen Ausbildungsbereich, wo Theorie und Praxis eng miteinander verknüpft sind. In vielen Berufen ist der praktische Teil der Ausbildung sehr hoch, und durch nachgewiesene Berufserfahrung kann man bestimme Defizite ausgleichen. Für Migrantinnen und Migranten, die eine berufliche Anerkennung anstreben, kann die nachgewiesene praktische Erfahrung in ihrem Berufsfeld einen erheblichen Vorteil darstellen.

Anerkennungsbezogene Qualifizierungsangebote für Ausgleichsmaßnahmen

Anerkennungsbezogene Qualifizierungsangebote sind fäufig für die Berufsanerkennung erforderlich. Das Angebot von anerkennungsbezogenen Qualifizierungsangeboten beim IQ Netzwerk für Ausgleichsmaßnahmen im Land Brandenburg bedeckt fast alle wichtigste Berufsgruppen. Die Angebote zielen drauf ab, die Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten anzupassen und zu ergänzen, um die Anerkennung ihrer beruflichen Abschlüsse zu erleichtern.

Quellen: https://zab.kmk.org/de/ I https://www.anerkennung-in-deutschland.de I https://www.brandenburg.netzwerk-iq.de/ 

Beratungsstelle im Landkreis Oberhavel:
Olga Cristea
IHK Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Albert-Buchmann-Straße 17
16515 Oranienburg
Mobil: +49 151 5533 8024
E-Mail: cristea@ihk-projekt.de 

Projekt »Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen«

Handwerksunternehmen suchen händeringend nach Arbeitskräften, haben aber Probleme Fachkräfte zu finden. Abhilfe leistet dabei das Projekt „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ der Handwerkskammer Potsdam. Das Projekt unterstützt Unternehmen bei der Bewerbersuche und der Integration von ausländischen Fachkräften und Geflüchteten.

Der Willkommenslotse aus dem Projekt „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ berät und unterstützt Betriebe bei der Suche nach geeigneten Bewerbern für Ausbildung und Arbeit aus dem Pool von Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit.
Der Willkommenslotse berät und unterstützt Bewerberinnen und Bewerber sowie stellt Kontakt zu Betrieben her
Der Prozess des Zusammenkommens und die Planung des Starts in das Berufsleben wird mit wichtigen Akteurinnen und Akteuren besprochen und langfristig unterstützt
Beratungen können in jedem Format und vor Ort (im Landkreis Oberhavel) stattfinden

Kontaktinformation:
Telefon: 033207 34 325
E-Mail: holger.muenster@hwkpotsdam.de

»Faire Integration Brandenburg«

Das Projekt „Faire Integration“ berät Drittstaatsangehörige bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen und zielt dabei auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Neuzugewanderten ab. Die Projektmitarbeitenden beraten zu folgenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen: Mindestlohn, nicht gezahlter Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kranken- und Unfallversicherung, Kündigung, Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag. Zu den sozialrechtlichen Fragestellungen zählen: Ansprüche auf das Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Kindergeld und die Elternzeit.

Die Beratung findet in folgenden Sprachen statt: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch, Polnisch, Ukrainisch, Persisch-Farsi, Dari, Paschtu, Arabisch, Urdu und Hindi. Die Beratung wird sowohl in Präsenz als auch online durchgeführt. Ausführliche Informationen können auf der Webseite vom Caritasverband der Diözese Görlitz e. V. aufgerufen werden.

Kontaktdaten:

Jens Leuner
Telefon: 0355 3800 3770
Mobil: 0152 57281069
E-Mail: jens.leuner@caritas-goerlitz.de 

Das Projekt Faire Integration wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

Arbeitsmarktintegration durch berufliche Selbstständigkeit

Berufliche Selbstständigkeit kann für Migrantinnen und Migranten ein möglicher Weg für den Arbeitsmarkteinstieg werden. Das Projekt „Perspektive: Selbstständigkeit für Migrantinnen und Migranten“ des Trägers Social Impact gGmbH bietet interessierten Personen neben Video-Seminaren zu den wichtigsten betriebswirtschaftlichen Themen individuelle orientierende Gespräche an. In diesen Gesprächen werden Businessideen und der mögliche wirtschaftliche Erfolg diskutiert. Anhand der Wünsche und Ziele der Projektteilnehmenden werden gemeinsam Lösungen und Strategien entwickelt. Zudem werden Themen wie Aufenthalt und Anerkennung von beruflichen Qualifikationen behandelt.

Ausführliche Information zum Projekt „Perspektive: Selbstständigkeit für Migrantinnen und Migranten“ finden Sie im Flyer oder auf der Webseite der Social Impact gGmbH.

Kontaktinformation der Social Impact gGmbH:
Julia Plotz
Projektleiterin
Mobil: 0176 1611 3494
E-Mail: plotz@socialimpact.eu

Im Landkreis Oberhavel arbeitet „Perspektive: Selbstständigkeit“ mit der Wirtschafts-, Innovations- und Tourismusförderung Oberhavel GmbH (WInTO GmbH) zusammen, die Migrantinnen und Migranten bei der Umsetzung ihrer Pläne unterstützt.

Kontaktinformation der WInTO GmbH:
Claudia Traut
Gründerservice / Lotsendienst / Gründen in Brandenburg (GiB)
Telefon: 03302 866 76-40
E-Mail: traut@winto-gmbh.de


Arbeitsmarktintegration von Frauen und Mädchen - Projekt i-Punkt

Das Projekt „i-Punkt“ soll einen Beitrag zur Arbeitsmarktintegration von neu zugewanderten Frauen und Mädchen leisten und sie bei der Entwicklung von Lebens- und Berufsperspektiven unterstützen.

Austauschforum sowie Treffpunkt von „i-Punkt“ ist das Jobcafé als offenes Angebot für alle interessierten neu zugewanderten Frauen und Mädchen. Hier finden Netzwerkveranstaltungen, Erfahrungsaustausch sowie Networking mit relevanten Bedarfsträgern, Fachdiensten, Beratungsstellen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern statt.

Zur Unterstützung der Integration der Teilnehmerinnen gibt es dreimal wöchentlich Gruppenangebote. Die Themen sind so vielfältig wie die Bedürfnisse der neu zugewanderten Frauen und Mädchen. So werden im Rahmen der Gruppenangebote unter anderem Arbeitsmarktprogramme und Unterstützungssysteme im Schul- und Bildungswesen vorgestellt, Motivationsgespräche geführt sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besprochen. Darüber hinaus werden die Projektmitarbeitenden an interkultureller Kompetenzentwicklung der Teilnehmerinnen für das Berufsleben arbeiten. Die Vermittlung digitaler Kompetenz und der Informationen zum regionalen Weiterbildungs- und Arbeitsmarkt sind weitere Schwerpunktthemen von „i-Punkt“.

Interessierte Frauen und Mädchen ab 15 Jahren haben ab sofort die Möglichkeit, sich für die Projektteilnahme anzumelden.

Informationen zum Projekt finden Sie auf dem Flyer in deutscher, englischer, arabischer, ukrainischer und russischer Sprache.

Kontakt- und Anmeldeinformationen:

GSM T&I gGmbH

Sophie Korsukéwitz
Mobil: 0151 50559756
E-Mail: s.korsukewitz@mein-gsm.de 

Ella Zalo
Telefon: 0162 4544 690
E-Mail: e.zalo@mein-gsm.de 

Bernauer Straße 100
Haus D, 1.OG
16515 Oranienburg

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: von 8.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt Eberswalde e. V. - Arbeitsmarkteinstieg für Akademikerinnen und Akademiker im nicht reglementierten Bereich

Kontakt Eberswalde e. V. berät und unterstützt Personen, die im Ausland einen sozialwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen, juristischen, künstlerisch-musischen oder einen anderen nicht reglementierten akademischen Abschluss erworben haben. Die Mitarbeitenden des Trägers informieren über Weiterbildungsmöglichkeiten und helfen, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Das Angebot ist kostenlos und richtet sich an Personen mit Migrationshintergrund, die einen Studienabschluss im Ausland erworben haben. Ziel ist es, diese Personen beim (Wieder-)einstieg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Kontaktinformationen:

Kontakt Eberswalde e. V.
Bahnhofsplatz 2
16321 Bernau bei Berlin

Telefon: 03338 7059 432
Allgemeine Anfragen - E-Mail: coaching@kontakt-eberswalde.de 

Projektmitarbeiterin: Maria Efimova
Telefon: 03338/ 6198 152
E-Mail: m.efimova@kontakt-eberswalde.de 

Projektmitarbeiterin: Nicola Reitz
Telefon: 03338 6198 152
E-Mail: n.reitz@kontakt-eberswalde.de 

Projektmitarbeiterin: Helga Thomé
Telefon: 03338 6198 152
E-Mail: h.thome@kontakt-eberswalde.de 

Jobcenter Oberhavel

Bei der Jobsuche können Sie sich an das Jobcenter Oberhavel wenden. Es gibt ein breites Angebot unterstützender Maßnahmen, etwa die Übernahme von Bewerbungskosten, Coachings oder Lehrgänge. Die Nutzung der Dienstleistungen des Jobcenters Oberhavel sind für Sie kostenfrei. Das Jobcenter Oberhavel kann mit Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung unterstützen.

Öffnungszeiten der Servicecenter, Kontaktformular, Terminreservierung, Onlineanträge, Angebote für Menschen unter 25 Jahren finden Sie auf der Webseite vom Jobcenter Oberhavel.

Hier gehts zum Antrag auf Erstattung von Teilnahmekosten - Kinderbetreuung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Hier gehts zum Antrag auf Vermittlungskosten - Fahrkostenbeihilfe bei Vorstellung bei einem potenziellen Arbeitgeber

Jobcoaching – Projekt IntAkt
Bernauer Straße 39
16515 Oranienburg

Kontakt
Carolin Weska/Henry Girard:
Telefon: 03301 5790-941
E-Mail: bewerbungscoach@oberhavel.de 
Internet: www.oberhavel.de/Bürgerservice/Arbeit-und-Beruf/Jobcenter/Arbeitsuchende 

Agentur für Arbeit

Zielgruppe:

  • Leistungsempfänger Arbeitslosengeld I und/oder ausbildungs- oder arbeitsuchend gemeldet
  • Aufenthaltsgestattung
  • Duldung

Beratungsangebot:

  • Beratung und Vermittlung bezüglich Sprachkurse, Ausbildung, Arbeit, Praktikum, Maßnahmen
  • Existenzgründungsberatung
  • Leistungsgewährung nach SGB III

Kontaktinformation:

Geschäftsstelle Oranienburg
Stralsunder Str. 30, 16515 Oranienburg
Tel: 0800 45555-00

Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 18.00 Uhr
Gransee Geschäftsstelle Gransee
Templiner Str. 14 b, 16775 Gransee
Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 18.00 Uhr

Spurwechsel im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Wechsel ist möglich bei:

  • Personen, die sich in einem laufenden, nicht endgültig unanfechtbar abgelehnten Asylverfahren befinden
  • Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) – vorübergehender Schutz
  • § 25 (Asyl) – Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
  • § 25 Absatz 5 AufenthG – Internationaler Schutz; Ausreisepflicht, aber Ausreise nicht zumutbar
  • § 60a AufenthG - Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

Voraussetzungen für den Spurwechsel:

  • eingereist vor dem 29.03.2023
  • entweder bereits vorhandene Aufenthaltserlaubnis oder noch laufendes Asylverfahren, das heißt nicht endgültig unanfechtbar abgelehnter Asylantrag
  • für den Wechsel aus einem laufenden Asylverfahren muss der Asylantrag zurückgenommen werden
  • keine Ausreise zwischen dem Zeitpunkt der Antragsrücknahme und Aufnahme der Beschäftigung nötig
  • keine Beantragung von einem nationalen Visum notwendig

Beratung bei der Servicestelle Fachkräfteeinwanderung NordWest & SüdOst:

Ulrike Volkmann
Mobil: 0160 6981 711
E-Mail: ulrike.volkmann@ihk-projekt.de 

Melanie Grabner
Mobil: 0170 5491 803
E-Mail: grabner@ihk-projekt.de 

Netzwerk IQ »Integration durch Qualifizierung« Brandenburg in Oranienburg

Geflüchtete, die berufliche Qualifikationen nachweisen können, benötigen eine Anerkennung ihrer Qualifikationen. Um eine Stelle zu finden, die den eigenen Qualifikationen entspricht, kann eine Anerkennung der Berufsqualifikation sehr hilfreich sein.

Beratungsangebot der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Brandenburg des IQ Netzwerkes:

  • Information und Beratung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
  • Unterstützung bei der Zusammenstellung der Unterlagen
  • Begleitung im Anerkennungsverfahren
  • Überblick über Qualifizierungswege und
  • Fördermöglichkeiten im Kontext des Anerkennungsverfahrens
Zielgruppe:
  • Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete unabhängig vom Aufenthaltsstatus
  • mit Berufs- und Bildungsabschlüssen oder Berufserfahrung

Kontaktinformation:

IQ Netzwerk Brandenburg
IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Olga Cristea
Albert-Buchmann-Straße 17
16515 Oranienburg
Mobil: 0151 55338024
E-Mail: cristea@ihk-projekt.de 

Ausführliche Informationen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen können auf dem mehrsprachigen Informationsportal der Bundesregierung aufgerufen werden.

Kausa Servicestelle Brandenburg

Zielgruppe:

  • Junge Geflüchtete, die nicht mehr zur Schule gehen und eine Ausbildung aufnehmen möchten
  • Personalverantwortliche in Unternehmen, Ausbilderinnen und Ausbilder


Inhalte:

  • Beratung zu Ausbildungsmöglichkeiten und zu passenden Berufen (für junge Geflüchtete)
  • Vermittlung von passenden Bewerbenden, Organisation von Probearbeitstagen und Praktika


Kontaktinformation:

Elena Austermann
bbw Akademie für Betriebswirtschaftliche Weiterbildung GmbH

Berliner Straße 119 - 125 (Eingang F)
16515 Oranienburg
Telefon: 0151 22365421
E-Mail: Elena.Austermann@bbw-akademie.de  

ValiKom: Kompetenzen zertifizieren lassen

Viele Neuzugewanderte haben in ihrer Heimat berufliche Fähigkeiten, für die sie zwar keinen Abschluss vorweisen können, mit denen sie aber in der Lage sind, in deutschen Betrieben bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Mit dem Projekt der IHK Potsdam „ValiKom Transfer“ (Validierung non-formal und informell erworbener Kompetenzen) besteht nun die Möglichkeit, das vorhandene Know-how bewerten und zertifizieren zu lassen, um auf diese Weise eigene Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Als Referenz wurden die deutschen Aus- und Weiterbildungsabschlüsse herangezogen.

Das Verfahren richtet sich an Ungelernte, Quereinsteiger sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne einen Berufsabschluss oder die in einem anderen als dem gelernten Beruf tätig sind. Die Altersuntergrenze liegt bei 25 Jahren.

Überprüft und bewertet werden die beruflichen Kenntnisse schwerpunktmäßig in den folgenden Berufen:

  • Kaufmann und Kauffrau im Einzelhandel
  • Verkäuferin und Verkäufer
  • Fachkraft für Lagerlogistik
  • Fachlageristin und Fachlagerist
  • Kaufmann und Kauffrau für Büromanagement.


Ausführliche Informationen zum Projekt können auf der Webseite der IHK Potsdam aufgerufen werden.

Projekt »Einstieg Oberhavel« - Angebote zum Einstieg in Ausbildung und Arbeit

Das Projekt „Einstieg Oberhavel“ ist seit 2015 im Norden des Landkreises aktiv und am Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum angesiedelt, wo es junge Menschen mit schwierigen Ausgangsbedingungen auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf unterstützt. Seit 2017 wird es ergänzt durch das Projekt „Beruf und Integration im ländlichen Raum“, das Begegnungen zwischen jungen Menschen aus der Region und Jugendlichen mit Fluchthintergrund fördert. Die DGB-Jugendbildungsstätte Flecken Zechlin und Forum Arbeit e.V. sind die Träger dieser Angebote. Landkreis Oberhavel unterstützt die Projekte bei der Umsetzung der Ziele. Einstieg Oberhavel setzt auf die Einbindung von neuzugewanderten Jugendlichen in non-formale Bildungsaktivitäten. Non-formale Bildung wird im Rahmen der Ferienaktivitäten, Projekttage, Exkursionen nach Berlin vermittelt.

Angebote:

  • eintägige Betriebserkundung mit Vor- und Nachbereitung
  • 14-tägiges Erprobungs-Praktikum
  • Ziel: eigene Interessen und Möglichkeiten im Betrieb kennenlernen
  • mehrwöchiges Vertiefungspraktikum
  • Ziel: Klärung Qualifizierungsmöglichkeiten und Ausbildungsperspektiven
  • bei Eignung und Interesse: Übergang in eine Ausbildung oder andere Anschlussmöglichkeiten

Kontaktinformation:

Einstieg Oberhavel
c/o GMOSZ
Ubiana Kreutzer
Wesendorfer Weg 39
16792 Zehdenick
Mobil: 0176 17491810
E-Mail: ubiana.kreutzer@dgb-jbs.de 
Internet: www.einstieg-oberhavel.de 

Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH

Arbeitswerkzeuge digitales Lernen

Inhalte:

Vorbereitung vor einem Blended Learning

  • Einführung in das Medium
  • Virtuelles Klassenzimmer Adobe
  • Connect, Lernmanagementsystem
  • Moodle

Erstellung geeigneter Bewerberunterlagen

  • Start ins Blended Learning,
  • Digitales Arbeiten und
  • Standortbestimmung,
  • Stellenrecherche und Jobbörse,
  • Job4You - das Bewerbungstool

MS Office

  • Word-Grundlagen, Excel, Outlook, PowerPoint
  • Förderungsmöglichkeiten: über Bildungsgutschein

Ausführliche Informationen finden Sie auf der FAW-Kursseite.



Coaching - P.I.A. - Perspektive. Integration. Arbeit

Inhalte:

  • Bewerbungscoaching
  • Arbeitsmarktintegratives Coaching für Sprachkursteilnehmende
  • Kenntnisvermittlung Fachsprache (*auch für diejenigen, die die BAMF-Stunden aufgebraucht haben)
  • Förderungsmöglichkeiten: über Bildungsgutschein

Ausführliche Informationen finden Sie auf der FAW-Kursseite.


Kontaktinformation:

Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH
Pee Pee Marquard-Chia
Akademie Hennigsdorf

Neuendorfstr. 23a
16761 Hennigsdorf
Telefon: 03302 20 93-23
E-Mail: peepee.marquardt-chia@faw.de 

Euro Schulen Gransee

Digital fit

Erfolgreich bewerben auf digitalem Weg: Im Einzelcoaching werden Teilnehmende bei Ihren Online-Bewerbungen unterstützt.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Digital fit Einzelcoaching.

Einzelcoaching

  • Feststellung der Fach-, Sozial- und Persönlichkeitskompetenz
  • Abgleich der persönlichen Voraussetzungen mit den Anforderungen potenzieller Arbeitgeber, berufliche Neuorientierung, Neuausrichtung beruflicher Ziele
  • Aktivierung und Motivation – Unterstützung bei Stellensuche und Bewerbung
  • Eine Förderung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist möglich.


Kontaktinformation:

Templiner Str. 14 B
16775 Gransee
Telefon: 03306 29699-60
E-Mail: gransee@eso.de 

Strukturentwicklungsgesellschaft für Arbeit und Qualifizierung (Aqua Zehdenick GmbH)

AVGS – Berufliche Orientierung und Aktivierung für Migranten

Zielgruppe: anerkannte Geflüchtete, Asylsuchende, Gestattete und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang

Inhalt:

  • Kompetenzfeststellung
  • berufsbezogene Sprach- und Wissensvermittlung
  • berufspraktische Qualifizierung in den Bereichen Holz, Textil, Hauswirtschaft, Garten- und Landschaftsbau
  • Erarbeitung einer beruflichen Perspektive
  • Unterstützung bei Bewerbungsvorbereitungen
  • Entwicklung einer Strategie für den passgenauen Einstieg ins Erwerbsleben
  • Training für soziale Kompetenz und Selbstmanagement

Das Coaching kann mittels eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) gefördert werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter Oberhavel oder die Bundesagentur für Arbeit.

Kontaktinformation:

Verlängerte Ackerstraße 15, 16792 Zehdenick
Annet Ehm
Telefon: 03307 3101 75
E-Mail: a.ehm@aqua-zehdenick.de 

bbw Bildungswerk der Wirtschaft in Berlin und Brandenburg

Euwoga kompakt

Die Teilnehmenden werden befähigt, ihre Integration in den Arbeitsmarkt als Chance zur beruflichen Gestaltung sowie „neuer Lebensplanung“ zu verstehen. Sie sollen motiviert werden und sich selbst aktiv einbringen.

  • vorhandene berufliche Kompetenzen, Kenntnisse und Fertigkeiten ermitteln, zusammenfassen und bewusstmachen
  • Ermittlung fehlender beruflicher Kompetenzen, Kenntnisse und Fertigkeiten
  • Strategieerarbeitung, berufliche Ziele (kurz-, mittel-, langfristige Ziele)
  • Festlegung von Handlungsschwerpunkten/Erarbeiten eines „Perspektivplans“
  • Abbau/Verringerung von berufsbezogenen Vermittlungshemmnissen individuell der jeweiligen Bedarfe

Das Coaching kann mittels eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) gefördert werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Jobcenter Oberhavel oder die Bundesagentur für Arbeit.

Kontaktinformation:

bbw Akademie für Betriebswirtschaftliche Weiterbildung GmbH
Isabelle Hendrich
Berliner Straße 119 - 12
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 57727-16
E-Mail: Isabelle.Hendrich@bbw-akademie.de