Integration
Übersetzung, translation, traduction, dịch, перевод, переклад, ترجمة
Im Landkreis Oberhavel leben viele neu zugewanderte Menschen, die erst vor Kurzem nach Deutschland gekommen sind. Sie stehen vor der Herausforderung, Deutschkenntnisse zu erwerben, die Bestimmungen des Grundgesetzes kennenzulernen, neue Bekanntschaften zu schließen, den Arbeitsmarkteinstieg zu schaffen und zugleich ihre Kinder beim Ankommen im schulischen Alltag zu unterstützen.
Mit dieser Seite möchte der Fachbereich Migration unter anderem:
- über laufende, geplante und frei zugängliche Integrationsmaßnahmen informieren,
- gesetzliche Regelungen erläutern,
- auf Fördermittel für Integrationsmaßnahmen hinweisen und
- Angebote der non-formalen Bildungsarbeit präsentieren.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an:
Koordinator Integrationsförderung
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
- Telefon: 03301 601-3403
- E-Mail: E-Mail
Aktuelles
"Sprach" - Café 2025 in Hennigsdorf
Am 16. September 2025, von 10.00 bis 13.00 Uhr, findet im Gemeinschaftszentrum Conradsberg in Hennigsdorf (Parkstraße 39) das "Sprach" - Café 2025 statt. Der Fokus des „Sprach“-Cafés des Träger GSM T&I gGmbH liegt auf der Zusammenführung von Bürgerinnen unn Bürgern aus dem Landkreis Oberhavel sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Institutionen und Vereinen. Das Ziel der Veranstaltung ist es, dass Teilnehmende miteinander ins Gespräch kommen, sich austauschen und neue Möglichkeiten bzw. Perspektiven kennenlernen. Vom Träger GSM T&I gGmbH werden Mitarbeitende der Projekte "Sprachwerkstatt" (Spracherwerb), "i-Punkt" (Arbeitsmarktintegration neu zugewanderter Frauen) und "@home" (Wohnraumvermittlungsunterstützung) teilnehmen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit Bürgerinnen und Bürgernins Gespräch zu kommen und potentielle Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitnehmer kennenzulernen. Vereine und Institutionen können Ihre Angebote vorstellen und neue Zielgruppen für sich erschließen.
Zur Bestätigung Ihrer Teilnahme senden sie dem Veranstalter bitte eine E-Mail an oranienburg@mein-gsm.de.
Veranstaltung "Sport verbindet uns!"
Am 13. September um 14.00 Uhr findet in Gransee am Sportplatz Gransee die Veranstaltung "Sport verbindet uns!". Der Eintritt ist frei. Mehr Details zur Veranstaltung finden Sie hier.
Information auf Ukrainisch
Informationen auf Französisch
Informationen auf Englisch
Informationen auf Arabisch
Online-Schulung zum Thema "Arbeitsvertrag"
Von September bis Dezember 2025 führt das Projekt "Faire Integration Brandenburg" monatlich eine Online-Schulung zum Thema Arbeitsrecht durch. Am 18.09. um 18.00 Ihr findet der erste Termin der Reihe mit dem Schwerpunkt "Arbeitsvertrag" statt. Ausführliche Informationen zur Schulung mit dem QR-Code bzw. dem Link für den Zugang sind in diesem Flyer zu finden.
Kommunikation zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten
Das Programm „Telefon- und Videodolmetschen in Brandenburg“ ist ein digitales Angebot, das bei der Kommunikation zwischen neu zugewanderten Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten eingesetzt werden kann. Ärztinnen und Ärzte sowie alle Mitarbeitenden der Arztpraxis haben die gesetzliche Schweigepflicht zu wahren. Um den SAVD Telefon- und Videodolmetscherdienst des Landes Brandenburg zu nutzen und über Ihre Informationen zu sprechen, ist eine Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht erforderlich. Wenn Sie als Neupatientin bzw. Neupatient in eine Arztpraxis kommen, bringen Sie bitte diese Broschüre zum "Telefon- und Videodolmetschdienst" sowie die mehrsprachigen Informationen über die ärztliche Schweigepflicht für den Telefon- und Videodolmetschdienst des Landes Brandenburg mit.
The program “Telephone and Video Interpreting in Brandenburg” is a digital service that can be used to support communication between newly arrived patients and doctors. If you are a new patient visiting a medical practice, please bring this brochure along with the information on medical confidentiality for the telephone and video interpreting service of the state of Brandenburg.
Програма «Телефонне та відеоперекладання у Бранденбурзі» є цифровою послугою для спілкування між новоприбулими пацієнтками та пацієнтами та лікарками й лікарями. Якщо Ви як новий пацієнт вперше звертаєтеся до медичного закладу, будь ласка, візьміть із собою цю брошуру та інформацію про лікарьску таємницю, що застосовується у телефонному та відеоперекладацькому сервісі землі Бранденбург.
Le programme « Interprétation téléphonique et vidéo dans le Brandebourg » est un service numérique qui facilite la communication entre les patients récemment immigrés et les médecins. Si vous êtes un nouveau patient et que vous vous rendez dans un cabinet médical, veuillez apporter cette brochure ainsi que les informations concernant le secret médical pour le service d'interprétation téléphonique et vidéo du Land de Brandebourg.
Программа «Телефонный и видеоперевод в Бранденбурге» является цифровой услугой для общения между недавно прибывшими пациентами и пациентками и врачами. Если Вы как новый пациент впервые обращаетесь в медицинское учреждение, пожалуйста, возьмите с собой эту брошюру и информацию о врачебной тайне, которая применяется в телефонной и видеопереводческой службе земли Бранденбург.
Programm "Ich und meine Emotionen"
In der Begegnungsstätte „Willkommen in Oranienburg“ in der Kremmener Straße 43 (im Oranienwerk) führt das Projekt „Hürden nehmen“ jeden Montag von 13:00 bis 16:00 Uhr individuelle psychologische Beratungsgespräche für Eltern und ihre Kinder durch. Außerdem finden regelmäßig Elterntreffen mit dem Ziel statt, ein besseres Verständnis für die altersspezifischen Besonderheiten von Kindern zu vermitteln.
Darüber hinaus wird eine Gruppe „Ich und meine Emotionen” für Kinder und Jugendliche gebildet. Das Ziel der Gruppe wird darin bestehen, eigenen Emotionen, Motivationen, Gedanken und Verhaltensweisen zu verstehen, sich ihrer bewusst zu werden und sie zu kontrollieren. In der Gruppe lernen die Teilnehmenden, ihren eigenen emotionalen Zustand zu regulieren, die emotionalen Bedürfnisse anderer Menschen zu erkennen, Mitgefühl für sie zu entwickeln und ihre Stärken auszubauen.
Kontaktinformation:
Willkommen in Oranienburg e.V.
Kremmener Str. 43
16515 Oranienburg
Telefon: 01512 7091745
Möglichkeiten der Sprachmittlung
Für die Sprachmittlung gibt es aktuell zwei Angebote. Das kostenlose landesgeförderte Programm „Telefon- und Videodolmetschen in Brandenburg“ ermöglicht per Audio oder Video die Kommunikation zwischen Geflüchteten und Ämtern, Verwaltungen, Jobcentern, Krankenhäusern, Polizeidienststellen, Arztpraxen, Kitas, Beratungsstellen, Frauenhäusern, Gemeinschaftsunterkünften und vielen anderen sozialen und medizinischen Einrichtungen. Für die Registrierung schicken Sie bitte eine E-Mail an brandenburg@savd.at. Sie erhalten anschließend alle weiteren Informationen und die notwendigen Anmeldedaten. Ausführliche Informationen zum Telefon- und Videodolmetschen finden Sie in dieser Broschüre.
Das Angebot des Gemeindedolmetschdienstes Brandenburg des Vereins ISA e.V. ist zwar kostenpflichtig. In manchen Situationen bietet das Dolmetschen vor Ort aber wichtige Vorteile. Das wäre z.B. bei Gesprächen mit mehr als drei Anwesenden oder bei konfliktgeladenen Situationen der Fall. Auch bei sensiblen Gesprächen, bei denen der Vertrauensaufbau besonders wichtig ist, könnte der Einsatz einer dolmetschenden Person vor Ort zielführend sein. Mithilfe des Gemeindedolmetschdienstes können auch Texte übersetzt werden. Ausführliche Informationen zu den Dienstleistungen des Gemeindedolmetschdienstes Brandenburg können hier aufgerufen werden.
Darüber hinaus ist im Landkreis Oberhavel das mehrsprachige Team der Integrationslotsen im Einsatz. Die Projektmitarbeitenden sprechen Arabisch, Tschetschenisch, Russisch, Englisch und Französisch. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht Aufsuchen und Begleiten von Neuzugewanderten zur Bewältigung ihrer bürokratischen Aufgaben. Ausführliche Informationen zum Projekt (Teilnahme am Projekt ist kostenlos) finden Sie hier.
Arbeitsmarktperspektiven bei Frauen mit Zuwanderungsgeschichte - Interview mit Sophie Korsukéwitz vom Projekt "i-Punkt"
Frau Korsukéwitz, müssen Sie mit Vorurteilen aufräumen, wenn Sie im Rahmen des Projekts "i-Punkt" Frauen in Beschäftigung bringen?
Teils. Es hängt stark von der Branche ab – aber häufig liegt die Herausforderung weniger in Vorurteilen gegenüber den Frauen als in ihrem eigenen Selbstbild. Viele kennen vor allem die Rolle der Hausfrau und Mutter: Sie organisieren den Alltag, kümmern sich um Kinder und Familie, während der Mann arbeiten geht. Doch irgendwann werden die Kinder größer, der Haushalt ist schneller erledigt – und es entsteht ein Gefühl von Leere. Gerade im Pflegebereich finden viele Frauen eine neue Aufgabe: etwa als Betreuungsassistentin oder Pflegefachkraft. Sie möchten etwas Sinnvolles tun, anderen Menschen helfen oder der Gesellschaft etwas zurückgeben. Andere wiederum bringen den Mut und den Ehrgeiz mit, sich beruflich neu zu orientieren oder ihren im Herkunftsland erlernten Beruf in Deutschland auszuüben – was angesichts fehlender Anerkennung oder Qualifikationsunterschiede nicht immer leicht ist. Aber die Ambition, etwas zu erreichen, ist fast immer da.
Woran liegt es, dass es bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Bedenken gibt, wenn es um die Einstellung von neu zugewanderten Frauen geht?
Manche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben in der Vergangenheit negative Erfahrungen gemacht – etwa mit Mitarbeitenden, die unzuverlässig waren oder ihre Aufgaben nicht verstanden haben. Leider führen solche Einzelfälle zu pauschalen Vorurteilen, die dann auch engagierte Bewerberinnen treffen. Wir setzen uns aktiv dafür ein, diesen Bildern entgegenzuwirken: Wir vermitteln nicht nur zwischen Frauen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, sondern begleiten die Frauen so lange, bis sie sich sicher fühlen und ihren Weg selbstständig gehen können. Viele sagen an einem bestimmten Punkt: „Ich weiß jetzt, wie ich mein Leben leben will – ich kann das.“ Und bei Fragen wissen sie, dass wir weiter für sie da sind.
Was müsste sich verändern, damit ein Projekt wie i-Punkt überflüssig wird?
Neu zugewanderte Frauen benötigen eine gezielte Förderung, um ihre Integration nachhaltig zu unterstützen. Dabei sollte der Fokus weniger auf Defiziten, sondern stärker auf ihren Potenzialen liegen. Ein Umdenken seitens der Unternehmen ist dafür entscheidend: Wenn die Kompetenzen und Stärken dieser Frauen im Vordergrund stehen, kann ihre Integration in den Arbeitsmarkt deutlich erfolgreicher verlaufen. Gleichzeitig ist es wichtig, insbesondere Frauen aus patriarchal geprägten Familienstrukturen weiterhin gezielt zu stärken und zu empowern.
Was ist das Besondere an Ihrer Arbeit? Müssen Sie auch die Ehemänner einbeziehen oder die Familien begleiten?
Oft ja – und genau das macht unsere Arbeit so wirksam. Wir beziehen die ganze Familie mit ein, unterstützen etwa bei Bewerbungen, Lebensläufen oder der Jobsuche. So gewinnen wir Vertrauen – und bauen Brücken. Ich habe schon viele Familien kennengelernt, in denen nicht nur die Frauen dankbar sind. Einmal sagte mir eine Teilnehmerin: „Ihr seid wie unsere Mütter – wenn wir etwas nicht verstehen, kommen wir zu euch.“ Und die Männer sagen zu ihren Frauen: „Frag bei i-Punkt, die wissen das.“ Das zeigt uns, wie wertvoll unsere Arbeit ist – nicht nur für die berufliche Integration, sondern auch für ein selbstbestimmtes Leben in Deutschland.
Kontakt- und Anmeldeinformationen:
GSM T&I gGmbH
Sophie Korsukéwitz
Mobil: 0151 50559756
E-Mail: s.korsukewitz@mein-gsm.de
Bernauer Straße 100
Haus D, 1.OG
16515 Oranienburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: von 8.00 bis 16.00 Uhr
Mehrsprachiger Leitfaden für Geflüchtete mit Behinderungen
Die Arbeitsgruppe „Geflüchtete mit Behinderungen“ hat für den Landesintegrationsbeirat einen Leitfaden für geflüchtete und neu ankommende Menschen mit Behinderungen entwickelt. Dieser soll den Betroffenen die Orientierung im deutschen System erleichtern. Es wird erklärt, welche Rechte Menschen mit Behinderungen in Deutschland haben, welche Unterstützungsangebote es gibt und wie Unterstützung erhalten werden kann. Der Leitfaden kann in deutscher Sprache und in leichter deutscher Sprache heruntergeladen werden. Zudem ist die Broschüre auf Arabisch, Englisch, Ukrainisch, Französisch, Persisch und Russisch verfügbar.
Beratung
Videodolmetschen
Das kostenlose landesgeförderte Programm „Telefon- und Videodolmetschen in Brandenburg“ ermöglicht per Audio oder Video die Kommunikation zwischen Geflüchteten und Ämtern, Verwaltungen, Jobcentern, Krankenhäusern, Polizeidienststellen, Arztpraxen, Kitas, Beratungsstellen, Frauenhäusern, Gemeinschaftsunterkünften und vielen anderen sozialen und medizinischen Einrichtungen. Für die Registrierung schicken Sie bitte eine E-Mail an brandenburg@savd.at. Sie erhalten anschließend alle weiteren Informationen und die notwendigen Anmeldedaten. Ausführliche Informationen zum Telefon- und Videodolmetschen finden Sie in dieser Broschüre.
Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte
Anbieter: Deutsches Rotes Kreuz – Flüchtlingshilfe Brandenburg-Ost gGmbH
Zielgruppe:
Erwachsene (ab 27 Jahren) mit Migrationshintergrund mit
- Aufenthaltserlaubnis oder
- Aufenthaltsgestattung mit guter Bleibeperspektive
Beratungsangebot unter anderem:
- Sozialberatung
- Unterstützung bei Bewerbungen
- Beratung zu Bildungsmöglichkeiten und Sprachkursen
Kontaktinformation:
Beratungsstelle Oranienburg:
Albert-Buchmann-Straße 17 (Bürgerzentrum)
16515 Oranienburg
Sprechzeiten:
Dienstag: 10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 bis 12.00 Uhr
Antje Büsch
Telefon: 03301 68 98-634
Mobil: 0173 6872028
E-Mail: antje.buesch@drk-mohs.de
Hennigsdorf:
Fabrikstraße 10
16761 Hennigsdorf
Sprechstunden ohne Termin:
Dienstag: 15.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 bis 12.00 Uhr
Martyna Haverkamp
Raum 166
Telefon: 03302 4996592
Mobil: 0176 45936256
E-Mail: martyna.haverkamp@drk-mohs.de
Gransee:
Koliner Straße 12A
16775 Gransee
Sprechstunden ohne Termin:
Montag: 15.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 10.00 bis 12.00 Uhr
Martyna Haverkamp
Raum 22
Telefon: 03302 4996592
Mobil: 0176 45936256
E-Mail: martyna.haverkamp@drk-mohs.de
Gesellschaft für integrative Sozialarbeit Oberhavel mbH
Beratungsangebot unter anderem:
- Asylverfahrensberatung
- Vorbereitung der Anhörung beim BAMF
- Unterstützung im Kontakt mit Behörden
- Perspektivenberatung
- Beratung zur Rückkehr und zum Familiennachzug
- Beratung bei besonderer Schutzbedürftigkeit
- Beratung bei allen Fragen zum Aufenthalt in Deutschland
- Vermittlung an weiterbetreuende Institutionen
Zielgruppe:
- alle im Landkreis Oberhavel aufgenommene Geflüchtete
Kontaktinformation:
Melanchthonstraße 19, 16515 Oranienburg
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung:
Telefon: 03301 7064-514
Mobil: 0176 36315861
E-Mail: info@ohv-giso.de
Fabrikstraße 10, 16761 Hennigsdorf
2. Obergeschoss, Raum 410
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung:
Telefon: 03302 5511811
Mobil: 0176 43635270
Koliner Straße 12A, 16775 Gransee
DRK-Gebäude, Erdgeschoss, Raum 7
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung:
Mobil: 0176 34387422
Mehrsprachige Beratung zur Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Die mehrsprachige Beratung zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) richtet sich an Kinder und Jugendliche beziehungsweise ihre Eltern, die Sozialleistungen beziehen und
Die Beratung findet vertrauensvoll, umfassend, fach- und sachrichtig, leicht verständlich, ohne Zeitdruck und in fünf Sprachen statt. Per Telefon, Chat, Kontaktformular oder E-Mail können Sie sich für ein Gespräch anmelden und werden dann zeitnah zurückgerufen. Das Beratungsteam spricht russisch, türkisch, arabisch, englisch und deutsch.
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können Mittel für Schulmaterial (195 Euro/Jahr), Fahrten zur Schule, Mittagessen in Kita und Schule, Ausflüge mit Kita und Schule, mehrtägige Klassen- und Kitafahrten, Nachhilfe sowie zur Teilnahme an Sport und Kultur beantragt werden.
Ausführliche Information zur mehrsprachigen BuT-Beratung, zu den Öffnungszeiten und zu den Ansprechpersonen finden Sie auf der Webseite https://but-beratung.de/. Mehrsprachige Informationen finden Sie im Flyer. Eine Übersicht zum BuT-Paket kann in diesem Flyer aufgerufen werden.
Kontaktinformation:
Telefon: 030 – 5771 3004 0
E-Mail: info@but-beratung.de
Das BuT ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Unterstützt und gefördert werden Kinder und Jugendliche aus Familien, die Sozialleistungen erhalten (Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem AsylbLG). Ziel ist es, Familien mit geringem Einkommen zu stärken sowie Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mehr Möglichkeiten zu geben, an Angeboten teilzunehmen.
Der Träger der BuT-Beratung ist Viva Equality.
Ausführliche Informationen zur Beantragung der BuT-Leistungen können auf der Webseite des Jobcenters Oberhavel angesehen werden.
Verein Opferperspektive e. V.
Der Verein Opferperspektive e. V. bietet im Land Brandenburg Beratung für Betroffene rechter Gewalt und rassistischer Diskriminierung, deren Freundinnen und Freunde, Angehörige sowie Zeuginnen und Zeugen an. Die Beratung erfolgt aufsuchend, ist kostenlos, vertraulich, parteilich und unabhängig von staatlichen Behörden. Die Mitarbeitenden des Vereins bieten psychosoziale Beratung, Unterstützung etwa bei Anträgen auf Entschädigung sowie die Weitervermittlung an weitere Angebote. Zudem wird Begleitung zu Terminen bei der Polizei oder zu Gerichtsverhandlungen und Vermittlung zu Anwältinnen und Anwälten angeboten.
Auf der Seite des Vereins Opferperspektive e. V. finden Sie ausführliche Informationen zur Beratung für Betroffene rechter Gewalt sowie auch Informationen zur App-Beratung, zur Online-Beratung für Studierende sowie die digitale Terminvereinbarung.
Kontakt zu Beraterinnen und Beratern:
Geschäftsstelle in Potsdam
Rudolf-Breitscheid-Str. 164, 14482 Potsdam
E-Mail: info@opferperspektive.de
Telefon: 0331 8170000
Neues Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten
Damit Menschen mit Einwanderungsgeschichte sich in Deutschland willkommen und wirklich zugehörig fühlen, hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Dieses Gesetz ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit bietet die Möglichkeit der umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe und aktiven Mitgestaltung des gesellschaftlichen Miteinanders an.
Künftig können Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Zur Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft muss die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden. Zugleich werden die Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung strenger.
Auf der Homepage www.einbürgerung.de finden Sie ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit, zur Antragsstellung und zum Einbürgerungsverfahren. Die Termine in der Einbürgerungsbehörde des Landkreises Oberhavel zur Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit sowie für die Abgabe der Antragsunterlagen werden ausschließlich online vergeben. Bitte buchen Sie einen Termin über die Online-Terminbuchung.
Jugendamt (Fachbereich Jugend, Fachdienst Sozialpädagogische Dienste)
Zielgruppe:
- unbegleitete minderjährige Ausländer
- Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltsgestattung
- Duldung
Beratungsangebot:
- Beratung zu Bildungsangeboten
- Vermittlung in Sprachkurse innerhalb des Clearingverfahrens
- Perspektivplanung mit den Jugendlichen im Bereich Leben, Schule, Beruf
Darüber hinaus werden Familien mit Zuwanderungshintergrund im Zusammenhang mit dem Thema Hilfen zur Erziehung sowie zu Leistungen der Jugendhilfe beraten.
Kontaktinformation:
Frau Kyc: 03301 601-4839
Frau Martschkow: 03301 601-4888
Frau Kramer: 03301 601-4878
Frau Zummach: 03301 601-4894
E-Mail: JUG.HZE.Asyl@oberhavel.de
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Jugendmigrationsdienst
Beratungsangebot:
- Integrationsberatung
- Beratung zu Ausbildung, Beruf, Integrations- und Sprachkurse
- Unterstützung bei Kontakt mit Behörden
- Elternarbeit
- Gruppenarbeit
Zielgruppe:
- junge Menschen (12-27 Jahre) mit Migrationshintergrund
- Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltsgestattung mit guter Bleibeperspektive
Kontaktinformation:
Oranienburg
Franziska Stolz
Jugendmigrationsdienst Barnim - Oberhavel
Hoffnungstaler Stiftung Lobetal
Bereich Suchthilfe/Kinder- und Jugendhilfe
Albert-Buchmann-Straße 17
16515 Oranienburg
Mobil: 0175 2235434
Mail: f.stolz@lobetal.de
Hennigsdorf
Marjam Ghafouri
Fabrikstr. 10
16761 Hennigsdorf
Telefon: 0151 22077738
E-Mail: m.ghafouri@lobetal.de
www.lobetal.de
www.jugendmigrationsdienste.de
Verbraucherzentrale Brandenburg mit mehrsprachigem Beratungsangebot für Neuzugewanderte
Neuzugewanderten sind die Gefahren des Konsumalltags oft nicht bewusst. Für sie hat die Verbraucherzentrale Brandenburg ein mehrsprachiges Beratungsangebot ins Leben gerufen, um deren Kompetenz als Verbraucher zu stärken. Das Vorhaben wird vom Landesministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz gefördert. In den Beratungsgesprächen stehen Themen auf dem Programm, mit denen Neuzugewanderte in ihrem Alltag besonders oft konfrontiert sind. Dazu zählen zum Beispiel Mobilfunkverträge, Abschlüsse ungewollter Verträge, „Abofallen“ und „Abzocke im Internet“, Abmahnungen wegen illegaler Downloads, unseriöse Anbieter von Kreditkarten und Kreditvermittlung im Internet sowie hohe Strom- und Energiekosten in der ersten Wohnung.
Neben der Beratung führt die Verbraucherzentrale Vorträge und Workshops für Migrantinnen und Migranten durch, schult Multiplikatoren und stellt mehrsprachige Informationsbroschüren zur Verfügung. Die Vorträge und Workshops werden in einfacher Sprache und mit Sprachmittlerinnen/Sprachermittlern vor Ort angeboten. Bei Interesse können Sie die Verbraucherzentrale per E-Mail unter willkommen@vzb.de kontaktieren.
Detaillierte Informationen zum Verbraucherschutz für Neuzugewanderte finden Sie unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/migranten.
In der Infothek werden Verbraucherrechte einfach erklärt: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/infothek.
Mehrsprachige Checklisten zu unterschiedlichen Verbraucherschutzthemen können unter folgendem Link aufgerufen werden: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/migranten/mehrsprachige-checklisten-26301.
Tipps und Themen für Flüchtlingshelferinnen und -helfer sind hier zu finden: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/fluechtlingshilfe/tipps-fuer-helfer.
DRK-Suchdienst für Flüchtlinge – Familienzusammenführung und Nachzug von Angehörigen
Der DRK-Suchdienst unterstützt Angehörige, die unter anderem durch bewaffnete Konflikte oder Katastrophen getrennt wurden.
Herr Khalil
Beyerstraße 8
14469 Potsdam
Telefon: 0331 74036797
E-Mail: suchdienst@drk-fh-bb.de
Beratung nach Terminvereinbarung
Stefanie Lewis
Leitung Suchdienst Brandenburg
Alleestraße 5
14469 Potsdam
Telefon: 0152 09260324
E-Mail: stefanie.lewis@drk-lv-brandenburg.de
Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.drk-suchdienst.de/wie-wir-helfen/vereinen/fluechtlinge-familienzusammenfuehrung/
Sprachkurse
Aktuelles Sprachkursangebot / Integrations- und Berufssprachkurse des BAMF
Hier können Sie die Übersicht der Sprach- und Integrationskurse aufrufen, die im Landkreis Oberhavel stattfinden.
Projekt „Sprachwerkstatt“
Im Rahmen des Projekts „Sprachwerkstatt“ sind Sprachkurse für Beschäftigte, für Mütter mit Kindern, die bereits eine Kindertagesstätte besuchen oder noch keinen Kitaplatz haben, traumatisierte Geflüchtete sowie all diejenigen geplant, die bei den Regelsprachkursen nicht weiterkommen. Geplant ist zudem die Durchführung von Sprachcafés. Das Projekt ist nicht ortsgebunden und kann dort stattfinden, wo Unterstützung benötigt wird. Die „Sprachwerkstatt“ hilft den Teilnehmenden, ihre Sprachkompetenzen in einer lockeren Atmosphäre zu verbessern und auszubauen. Dabei kommen die Teilnehmenden beim internationalen Kochen oder bei Gesellschaftsspielen ins Gespräch.
Wochenplan:
Montag: Sprachförderangebot für Traumatisierte, Bernauer Straße 100 / Oranienburg, 10.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: Sprachförderangebot für alle, im Verstehbahnhof / Fürstenberg/Havel, 10.00 - 15.00 Uhr
Mittwochvormittag: Sprachförderangebot für Frauen, Bernauer Straße 100 / Oranienburg, 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: Sprachförderangebot für Frauen, Gransee, Templiner Str. 14 B, 1er Etage, bei der GSM GmbH, 10.00 - 15.00 Uhr
Freitag: Sprachförderangebot für alle, Bernauer Straße 100 / Oranienburg, 10.00 - 15.00 Uhr
Kontaktdaten:
GSM T&I gGmbHBernauer Straße 100, Haus D, 1. OG
Jarrod Oliver Higham
Telefon: 0151 27171991
E-Mail: oranienburg-sprachwerkstatt@mein-gsm.de
Elisabeth Günther (zuständig für Fürstenberg/Havel und Gransee)
Telefon: 01515 0563398
E-Mail: elisabeth.guenther@mein-gsm.de
Tetiana Bilokonska (zuständig für die Kurse in Oranienburg am Montag und Freitag)
Telefon: 0163 7405697
E-Mail: t.bilokonska@mein-gsm.de
Projekt „Sprachfit in den Arbeitsmarkt“
Das Vorhaben richtet sich an Menschen, die ihre Sprachkenntnisse gezielt verbessern und sich optimal auf den Arbeitsmarkteinstieg vorbereiten möchten.
„Sprachfit in den Arbeitsmarkt“ besteht aus drei Phasen. In der ersten Phase geht es um den Spracherwerb. In der Gruppe 1 (Zielsprachniveau von A2 auf B1) werden die Grundlagen für die Alltags- und Berufskommunikation gelegt. Teilnehmende lernen, sich in Vorstellungsgesprächen zu präsentieren, Telefonate zu führen, einfache E-Mails zu schreiben sowie einfache Arbeitsaufträge und Notizen zu verfassen. Auf dem Programm steht auch die Einführung in die Fachbegriffe des jeweiligen Wunschberufes und die Übung von typischen Gesprächssituationen im Rahmen von Rollenspielen. In der zweiten Gruppe (Zielsprachniveau von B2 auf C1) können Teilnehmende mit fortgeschrittenen Deutschkenntnissen ihre Fähigkeiten für die komplexere Kommunikation im Beruf vertiefen. Dabei lernen sie, an Verhandlungen und Besprechungen teilzunehmen sowie Präsentationen zu halten. Der Fachwortschatz von Projektteilnehmenden wird spezifisch für kaufmännische Berufe (zum Beispiel Vertragsbedingungen) oder handwerkliche Berufe (zum Beispiel Materialkunde) erweitert. Zudem wird der Aufbau professioneller E-Mails und Berichte und die Präsentation von Projekten vor Kollegen geübt.
In der zweiten Phase des Vorhabens sammeln Teilnehmende praktische Erfahrungen. An zwei Tagen in der Woche öffnet sich für sie die Tür zu Unternehmen im kaufmännischen und handwerklichen Bereich. Im Rahmen der Betriebsbesuche und Praktikumstage arbeiten Projektteilnehmende direkt mit Fachkräften zusammen und übernehmen Aufgaben unter ihrer Anleitung. Angehende Kaufleute erleben den Büroalltag hautnah, kommunizieren mit Kundinnen und Kunden sowie Lieferantinnen und Lieferanten. Künftige Handwerkerinnen und Handwerker arbeiten in Werkstätten oder auf Baustellen und wenden die Fachsprache bei Materialbestellungen oder Arbeitsaufträgen an. Bei den praktischen Übungen werden Tätigkeiten dokumentiert, Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen geführt sowie berufsspezifische Begriffe aktiv angewandt.
In der dritten Phase helfen Projektmitarbeitende den Teilnehmenden bei der Erstellung von professionellen Bewerbungsunterlagen und trainieren mit Hilfe simulierter Bewerbungsgespräche.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs mit dem Zielsprachniveau B2. Die aktuellen Berufssprachkurse finden Sie in der Sprachkursübersicht im Themenfeld „Sprachkurse“. Bitte nutzen Sie diese Angebote. All diejenigen, die gern Sprachkenntnisse auf dem B1- oder C1-Niveau erwerben möchten, können sich gern zum Projekt „Sprachfit in den Arbeitsmarkt“ anmelden.
Kontaktinformation:
bbw Akademie
Isabelle Hendrich
Berliner Straße 119-125
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 577270
E-Mail: isabelle.hendrich@bbw-akademie.de
Sprachbrücken für geflüchteten Seniorinnen und Senioren
Ziel des Projekts „Sprachbrücken für Senioren“ ist es, Seniorinnen und Senioren durch Sprachförderung und soziale Aktivitäten zu stärken, damit sie sich besser in den Alltag in Deutschland integrieren können. Das Projekt umfasst wöchentliche Sitzungen mit Sprachtrainings, kreativen Angeboten, erlebnisorientiertem Lernen und individueller Begleitung. Zusätzlich fördert das Programm den Aufbau sozialer Netzwerke und ehrenamtliches Engagement. „Sprachbrücken für Senioren“ trägt dazu bei, Sprachbarrieren zu überwinden und geflüchteten Seniorinnen und Senioren gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Kontaktinformationen:
Nestor Bildungsinstitut GmbH · Standort Oranienburg
Beratungs- und Jobladen
Schulstraße 8
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 57336 12
E-Mail: oranienburg@nestor-bildung.de
Sprachkenntnisse für die Einbürgerung
Sie brauchen grundsätzlich ausreichende Sprachkenntnisse, also das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens beim Deutsch-Test für Zuwanderer. Wenn Sie erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen haben oder zum Beispiel in Deutschland einen Schul- oder Studienabschluss haben, geht die Behörde für gewöhnlich davon aus, dass Sie ausreichend Deutsch sprechen.
Wenn Sie die deutsche Sprache bereits auf dem Sprachniveau C1 oder besser beherrschen und weitere Voraussetzungen erfüllen, kann Ihre Einbürgerung auch früher als nach fünf Jahren stattfinden.
Wenn Sie als Gastarbeiterin oder Gastarbeiter bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeiterin oder Vertragsarbeiter bis zum 13. Juni 1990 in die Deutsche Demokratische Republik (DDR) eingereist sind, reicht es aus, dass Sie sich im Alltag in deutscher Sprache mündlich verständigen können und dies der Behörde auch nachweisen können. Diese Ausnahme gilt auch für Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner, wenn sie oder er im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen ist.
Wenn Sie sich ernsthaft und nachhaltig bemüht haben, Deutsch auf dem Niveau B1 zu lernen, es aber nicht schaffen, können Sie in Ausnahmefällen trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Ausnahmen sind:
- Sie sind krank oder haben eine Behinderung. Sie brauchen dann ein ärztliches Attest als Bestätigung.
- Sie haben ein hohes Lebensalter und es fällt Ihnen deshalb sehr schwer, Deutsch zu lernen.
- Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt für Sie einen Härtefall fest. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie es aufgrund Ihrer Lebenssituation nicht schaffen, Deutsch auf dem Niveau B1 zu lernen, zum Beispiel weil ein Angehöriger dauerhaft pflegebedürftig ist.
In diesen Fällen müssen Sie sich aber mindestens im Alltag mündlich verständigen können. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft im Einzelfall, ob für Sie eine Ausnahme vorliegt.
Einbürgerungstest
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind, müssen Sie den Test ablegen und bestehen, außer für Sie gilt eine der Ausnahmen, die weiter unten aufgeführt sind. Mit einem bestandenen Einbürgerungstest weisen Sie nach, dass Sie Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland haben.
In diesen Fällen müssen Sie keinen Einbürgerungstest absolvieren:
- Sie haben erfolgreich einen Integrationskurs abgeschlossen und den Test „Leben in Deutschland“ bestanden. Damit haben Sie Ihre staatsbürgerlichen Kenntnisse bestätigt.
- Sie haben einen deutschen Schulabschluss.
- Sie haben einen deutschen Studienabschluss, auch wenn Sie hier nicht zur Schule gegangen sind. Bitte fragen Sie in diesem Fall Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde, ob Sie den Einbürgerungstest bestehen müssen.
- Sie sind als Gastarbeiterin oder Gastarbeiter bis zum 30. Juni 1974 bzw. als Vertragsarbeiterin oder Vertragsarbeiter bis zum 13. Juni 1990 eingereist. Diese Ausnahme gilt auch für Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen sind.
- Eine Ärztin oder ein Arzt bescheinigt, dass Sie wegen einer Krankheit, einer Behinderung oder wegen Ihres hohen Alters keinen Einbürgerungstest ablegen können.
Quelle: www.einbürgerung.de
Job-BSK: Spracherwerb am Arbeitsplatz
Die Job-Berufssprachkurse (Job-BSK) unterstützen Beschäftigte beim Spracherwerb am Arbeitsplatz und sorgen auf diese Weise für die beschleunigte Arbeitsmarktintegration von Geflüchten. Der Job-BSK ist auf den folgenden Kompenenten aufgebaut:
- berufsbezogenes Kommunikationstraining mit Arbeitsplatzbezug
- fachspezifische Vermittlung der Sprache
- individuelles Sprachcoaching inklusive der Lernberatung
Zur zugangsberechtigten Zielgruppe der Job-BSK gehören dabei erwachsene Personen mit Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache, die
- mindestens das Sprachniveau A2 (GER) nachweisen können
und
- sich bereits in einer Beschäftigung befinden und sprachliche Unterstützung zur Einarbeitung, zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes beziehungsweise zur Verbesserung ihrer beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten benötigen oder
- die Aufnahme einer konkreten Tätigkeit in Aussicht haben (ab Zusage des Arbeitgebers) oder sich in Vorbereitung auf eine solche konkrete Beschäftigung (Arbeitsvertrag) befinden und dafür ihre Deutschkenntnisse ausbauen beziehungsweise spezifizieren möchten oder
- sich in einer arbeitsvorbereitenden Maßnahme beim Arbeitgeber oder Träger mit jeweils klarem Bezug zu einer bestimmten Tätigkeit/einem bestimmten Beruf befinden und sprachliche Unterstützung benötigen.
Die Job-BSK können deutschlandweit von allen Trägern der Berufssprachkursen durchgeführt werden. Um ideale Voraussetzungen für die Symbiose von konkretem Arbeitsplatzbezug und Vereinbarkeit von Sprachtraining und Beschäftigung zu schaffen, können zudem mit einem schnellen, einfachen Verfahren Schulungsstätten direkt am Arbeitsort bei den Arbeitgebenden für Job-BSK zugelassen werden. Ansonsten finden die Kurse in den Räumlichkeiten der Kursträger in Präsenz oder online im digitalen Format statt.
Um einen Berufssprachkurs besuchen zu können, wird immer eine Teilnahmeberechtigung benötigt, welche entweder vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder von den Arbeitsagenturen beziehungsweise den Jobcentern ausgestellt wird. Bei einer Genehmigung erhalten die Antragsstellenden eine Teilnahmeberechtigung. Die Kursanmeldung erfolgt dann direkt beim Kursträger vor Ort oder mithilfe des Arbeitgebenden.
Job-BSK werden vom BAMF gefördert und sind für die Teilnehmenden in der Regel kostenlos. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 20.000 Euro zahlen Beschäftigte einen Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit (50 Prozent des Kostenerstattungssatzes). Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.
Notwendiges Lehr- und Lernmaterial wird kostenlos für die Teilnehmenden zur Verfügung gestellt.
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/JobBSK/job-bsk-node.html
Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen
Quelle: Bundesportal
Sie können die Teilnahme am Integrationskurs beantragen:
- wenn Sie sich rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten und
- wenn Sie keine oder nicht ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache haben (unter Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
Weitere Voraussetzungen:
- Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel:
- als Fachkraft
- als Forscherin oder Forscher
- als selbstständig Tätige oder selbstständig Tätiger
- zum Zweck des Familiennachzugs
- als (aus humanitären Gründen) asylberechtigte Person, subsidiär schutzberechtigte Person, anerkannte Geflüchtete oder anerkannter Geflüchteter
- als langfristig aufenthaltsberechtigte Person in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- als Zuwandererin oder Zuwanderer mit Aufenthalt aus besonders gelagertem politischen Interesse, zum Beispiel jüdische Zuwandererin oder Zuwanderer, humanitäres Aufnahmeprogramm
und
- Ihr Aufenthalt in Deutschland ist dauerhaft. Das ist dann der Fall, wenn Sie
- eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr haben oder
- seit über 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, es sei denn Ihr Aufenthalt ist vorübergehender Natur.
Wenn Sie nicht unter die oben genannten Gruppen fallen, können Sie die Teilnahme am Integrationskurs beantragen, wenn Sie
- einen dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt haben (zum Beispiel als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union oder als Familienangehörige) und
- nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Sie können bereits während eines laufenden Asylverfahrens zum Integrationskurs zugelassen werden, wenn Sie
- eine Aufenthaltsgestattung haben und
- noch in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Asylantrag gestellt haben oder dazu verpflichtet sind.
Sie können zur Kursteilnahme ferner zugelassen werden,
- wenn Sie eine Duldung besitzen, weil
- dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder
- erhebliche öffentliche Interessen Ihre vorübergehende weitere Anwesenheit in Deutschland erfordern.
- wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, weil
- Ihre Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und
- Sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind.
Hinweis: Eine Zulassung ist nicht möglich
- bei erkennbar geringem Integrationsbedarf,
- wenn Sie bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen,
- wenn Sie der allgemeinen Schulpflicht unterliegen,
- wenn Sie als junge Erwachsene oder junger Erwachsener eine schulische Ausbildung aufnehmen oder Ihre Schullaufbahn in Deutschland fortsetzen.
Verfahrensablauf:
Die Teilnahme am Integrationskurs kann online auf bund.de oder per Post (bei der Regionalstelle des BAMF in Brandenburg, Georg-Quincke-Str.1; 15236 Frankfurt/Oder) beantragt werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesportals unter Verfahrensablauf. Der Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann über den vorangegangenen Link heruntergeladen werden.