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Kostensatzvereinbarung

Der Landkreis Oberhavel übernimmt als örtlicher Träger der Jugendhilfe die Kosten für die Leistungsangebote der freien Jugendhilfe. Auch die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) für Minderjährige ist organisatorisch angegliedert an den Fachbereich Jugend.


Leistungen nach dem SGB VIII

Dazu werden mit den Leistungserbringern gemäß § 78b Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) und § 77 SGB VIII Vereinbarungen getroffen über:

  • Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote (Leistungsvereinbarung)
  • Differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen (Entgeltvereinbarung) und
  • Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (Qualitätsentwicklungsvereinbarung)

Vereinbarungen werden für die folgenden Leistungen abgeschlossen:

  • Ambulante Leistungen
  • Teilstationäre Leistungen 
  • Stationäre Leistungen

Notwendige Unterlagen SGB VIII-Angebote

  • Leistungsbeschreibung einschließlich Kinderschutzkonzept.
  • Kostensatzangebot.
  • Kalkulation der Personal-, Sach- und Investitionskosten mittels Formblatt und gegebenenfalls Nachweise.
  • Bei teil- und stationären Leistungen die Erlaubnis für den Betrieb der Einrichtung (Betriebserlaubnis) gemäß § 45 SGB VIII und das dafür zugrunde gelegte Konzept.
  • Bei ambulanten Leistungen und für Zusatzmodule der stationären Leistungen die Qualifikationsübersichten als Bestandteil der Leistungsbeschreibung, gegebenenfalls Führungszeugnisse.
  • Die Richtlinien und Formblätter für die Kalkulationen finden Sie in der nebenstehenden Liste.
  • Weiteres Material, insbesondere zur Leistungsbeschreibung oder Mindestqualifikation sowie Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner, können Sie unter „Träger und Fachkräfte“ Unterpunkt „Träger der freien Jugendhilfe“ einsehen.

Leistungen nach dem SGB IX für Minderjährige

Als Grundlage zur Übernahme der Kosten für die Leistungsangebote der Eingliederungshilfe nach em SGB IX werden dafür durch den Fachbereich Jugend mit dem freien Träger der Eingliederungshilfe Vereinbarungen gemäß § 125 SGB IX abgeschlossen über:

  •  Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen der Eingliederungshilfe (Leistungsvereinbarung) und
  •  die Vergütung der Leistungen der Eingliederungshilfe (Vergütungsvereinbarung).

In die Leistungsvereinbarung sind wesentliche Leistungsmerkmale aufzunehmen.

Für ambulante Angebote führt der Landkreis Oberhavel die Verhandlungen.

Für stationäre und teilstationäre Angebote wenden Sie sich bitte an die

Serviceeinheit Entgelte

Landkreis Spree-Neiße

Heinrich-Heine-Str. 1

03149 Forst

serviceeinheit@lkspn.de

Tel.: 03562 6922 - 101

Notwendige Unterlagen für ambulante SGB IX-Angebote

  • Leistungsbeschreibung mit Qualifikationsübersicht und Kinderschutzkonzept
  • Kostensatzangebot
  • Kalkulation der Personal-, Sach- und Investitionskosten

Die Musterleistungsbeschreibung, das Kalkulationsblatt sowie die Strukturierung der Leistungsinhalte können Sie unter

Jug.Kostensatz@oberhavel.de 

abfordern. Diese orientieren sich an den Unterlagen für SGB VIII-Leistungen.

Direkt für Sie da:


Fachbereich Jugend
Kostensatzverhandlung

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

  • Telefon: 03301 601-414
  • Telefon: 03301 601-410
  • Telefon: 03301 601-406
  • Telefon: 03301 601-407
  • E-Mail: E-Mail
  • Fax: 03301 601-80072