Bildung und Teilhabe
- in einer Familie leben, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) oder Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezieht,
- eine Kita, allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Im Folgenden sind hier weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen für Sie zusammengestellt.
Eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie
- keine Ausbildungsvergütung erhalten und
- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagspflege geleistet wird.
- Name und Anschrift der teilnehmenden Person
- Datum des Ausfluges oder Zeitraum der Klassenfahrt
- Höhe der Kosten
- Kontoverbindung
Schulbedarf
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
- keine Ausbildungsvergütung erhalten und
- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für Kinder im Alter vom vollendeten 6. bis 15. Lebensjahr wird der Schulbesuch wegen der bestehenden Schulpflicht unterstellt. Erst mit dem Eintritt in die Jahrgangsstufe 10, spätestens ab Vollendung des 15. Lebensjahres, müssen Sie den Schulbesuch Ihres Kindes nachweisen. Wichtig ist hierbei, welche Schule in welcher Jahrgangsstufe besucht wird und das voraussichtliche Ende des Schulbesuches.
Die Höhe des anerkannten persönlichen Schulbedarfs wird pauschal berechnet (zum 01.08. des Jahres: 70 Euro, zum 01.02. des Jahres: 30 Euro). Die Leistung wird an die Berechtigten ausgezahlt.
Bitte beachten Sie:
Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II oder SGB XII ist kein Antrag erforderlich.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (zum Beispiel Sportverein),
- Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht)
- Aktivitäten der kulturellen Bildung (zum Beispiel museumspädagogische Angebote oder Theaterworkshops)
- Teilnahme an Freizeiten (zum Beispiel Fahrten von Jugendgruppen, Pfadfindern).
- Hortfahrten
Die Leistungen erhalten die Berechtigten in Form von Gutscheinen. Jeder Gutschein besteht aus perforierten Einzelabschnitten von 10,00 Euro für jeden Monat des Bewilligungszeitraumes. Auf Wunsch können wir die Gutscheine auch in Einzelabschnitten von 2,00 Euro, 1,00 Euro und 0,50 Euro ausgeben.
Als zukünftige Akzeptanzstelle können Anbieter von Teilhabeleistungen sich beim Landkreis Oberhavel registrieren lassen. Sie werden dann - auf Wunsch - in unsere Listen der Akzeptanzstellen eingetragen und nach Branchen, Anbieternamen oder Postleitzahlen sortiert.
Die Informationen zur Registrierung von Anbietern und zur Abrechnung der Gutscheine haben wir in einem Merkblatt zusammengestellt. Das Formular zur Abrechnung unserer Gutscheine finden Sie hier.
Mittagessen
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten,
- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen, die von der Schule organisiert wurde.
- eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagspflege geleistet wird und
- die an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen.
Bitte beachten Sie:
- Die Städte Oranienburg und Hennigsdorf zahlen einen kommunalen Zuschuss zum Eigenanteil. Einzelheiten hierzu regelt die jeweilige Satzung.
- Ist die Schule in Trägerschaft des Landkreises, dann bezuschusst der Landkreis Oberhavel den Eigenanteil.
Lernförderung
- die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
- die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- die keine Ausbildungsvergütung erhalten
- und bei denen die Lernförderung geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um einen ausreichenden Notendurchschnitt - das heißt, mindestens die Note 4 - zu erreichen.
Schülerbeförderung
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Ab 01.08.2013 ist eine gesetzlich geforderte Eigenleistung von 5 Euro zu erbringen, wenn das Schülerticket auch in der Freizeit genutzt wird. Wir empfehlen daher den Erwerb einer vom Landkreis finanziell geförderten Jahreskarte. In diesem Fall muss die Eigenleistung von 5 Euro nur einmal im Jahr erbracht werden. Beim Erwerb von Monatskarten wären die 5 Euro jeden Monat zu zahlen. Mit der Jahreskarte können Sie also jährlich 55 Euro sparen.