Zahnärztliche Untersuchung und Gruppenprophylaxe
Der Zahnärztliche Dienst führt regelmäßig und flächendeckend in Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Schulen im Landkreis Oberhavel zahnärztliche Untersuchungen durch. Die Untersuchungsangaben aus diesem Screening werden standardisiert erfasst und im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung anonymisiert ausgewertet. Außerdem werden in den Einrichtungen gruppenprophylaktische Maßnahmen durchgeführt:
- Gesundheitsbildung wie zum Beispiel eine altersgerechte Anleitung zur Mundhygiene. Unter anderem: Trainieren der Zahnputztechnik nach der KAI-Methode sowie eine Beratung zu gesunder Ernährung
- Fluoridierungsmaßnahmen in Schwerpunkteinrichtungen und mit Einverständnis der Eltern
Diese aufsuchende Betreuung dient der Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen und somit der Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen. Das Maßnahmenpaket leistet einen Beitrag zur Chancengleichheit. Weitere Informationen zu gruppenprophylaktischen Maßnahmen und Aktionen in Kindertagesstätten und Schulen des Landes Brandenburg finden Sie auf den Seiten der Koordinierungsstelle Brandenburger Gruppenprophylaxe.
Gesetzliche Grundlagen
- Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe gemäß § 21 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
- § 6 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften: Aufgaben der Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte vom 22. Juli 2010 (ABl./10, [Nr. 32], S.1337)
- § 11 Brandenburgisches Kindertagesstättengesetz (KitaG)
- §§ 45 und 146 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)