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Geflügelpest: Stallpflicht gilt ab sofort in ganz Oberhavel!

Allgemeinverfügung soll Hausgeflügel vor dem Erreger H5N1 schützen / Bürgertelefon für alle Fragen rund um die Tierseuche eingerichtet

Symbolfoto Geflügelpest: Zum Schutz vor dem H5N1-Virus gilt ab dem 28. Oktober 2025 in ganz Oberhavel die Aufstallungspflicht für Geflügel.

© Landkreis Oberhavel/Mandy Oys


Hühner, Enten, Gänse, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln und anderes Geflügel müssen zum Schutz vor der Geflügelpest ab sofort im gesamten Landkreis Oberhavel in Ställen gehalten werden. So soll verhindert werden, dass der Erreger H5N1, dem in den vergangenen Tagen viele Wildvögel zum Opfer gefallen sind, Hausgeflügelbestände befällt. Es wurden überall im Landkreis infizierte, teils tote Wildvögel entdeckt. Außerdem mussten bereits infizierte Geflügelbestände eines landwirtschaftlichen Betriebes in Kremmen getötet werden.

Bisher galt die Aufstallungspflicht für einen Umkreis um diesen Betrieb sowie für Himmelpfort, Bredereiche, Zootzen, Ribbeck, Mildenberg, Menz, Dollgow, Zernikow, Großwoltersdorf, Wolfsruh sowie Teile von Oberkrämer, Oranienburg und des Löwenberger Landes. In der geänderten Allgemeinverfügung wird die Stallpflicht für Geflügel nun auf den gesamten Landkreis ausgeweitet. „Die Tiere aus Hobbyhaltungen und von Betrieben, deren wirtschaftliche Existenz davon abhängt, wollen wir so gut wie möglich schützen“, sagt die für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständige Dezernentin Nancy Klatt. „Da sich der Erreger immer weiter ausbreitet, ist die Stallpflicht unumgänglich. Hausgeflügel darf nicht mit Wildvögeln und deren Exkrementen in Kontakt kommen, um gesund zu bleiben.“

Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer schützenden Abdeckung untergebracht werden. Außerdem muss es die Möglichkeit geben, Hände und Kleidungsstücke zu desinfizieren. Futter und Wasser sollten ebenso wie Einstreu und Gegenstände für die Stallpflege unzugänglich für Wildvögel sein. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art sind in Oberhavel bis auf Weiteres untersagt.

Bürgertelefon eingerichtet
Der Landkreis hat ab sofort wochentags von 09.00 bis 16.00 Uhr ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um die Geflügelpest geschaltet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes sind unter 03301 601-6230 zu erreichen. Alle Informationen sowie die Empfehlungen des Landes Brandenburg für Geflügelhaltungen sind außerdem unter www.oberhavel.de/geflügelpest zu finden.

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die kranke oder tote Tieren in ihrem Bestand entdecken, informieren bitte unverzüglich per E-Mail das Veterinäramt unter Gefluegelpest@oberhavel.de. Bürgerinnen und Bürger, die tote Vögel entdecken, werden gebeten, den Fundort zeitnah unter derselben E-Mail-Adresse zu melden. Es sollten die Koordinaten des Fundorts oder der Screenshot eines Kartendienstes wie etwa Google Maps sowie der Name des Meldenden und eine Telefonnummer mitgeteilt werden.

Schwäche und verminderte Legeleistung bei Hennen
Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig. Schon seit einigen Jahren tritt sie verstärkt in Deutschland und auch in Brandenburg auf. Bei erkrankten Tieren zeigen sich meist Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche und Atemnot. Bei Hühnern verringert sich die Legeleistung deutlich. Sollten Geflügelhalterinnen und -halter vermehrt feststellen, dass Tiere in ihrem Bestand erkranken oder verenden, ist dies unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises zu melden. Geflügelhalter, die ihren Tierbestand noch nicht beim Landkreis Oberhavel angemeldet haben, sind aufgefordert, dies jetzt nachzuholen. Das Formular ist online unter www.oberhavel.de/geflügelpest abrufbar.